Nach Kenntnis des Revierleiters wird der Naumburger Raum von Kranichen für den Überflug genutzt. Gänse haben dagegen andere Routen. Bei Kranichen ist die Überflughöhe über den Altern Wald entscheidend, um zu entscheiden, ob es zu Konflikten mit dem geplanten Windpark kommen könnte. Hier werden Gutachten Klarheit schaffen müssen.
BFEH Recherche zu Risiken und Schutz von Zugvögeln:
Kraniche haben nach Auskunft der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz bei klarer Sicht keine Schwierigkeiten Windenergieanlagen zu umfliegen. Eine Gefährdung besteht bei schwierigen Wetterlagen und trüber Sicht. Das Regierungspräsidium legte hier i. d. R. klare Auflagen zum Schutz von Kranichen fest. Zusätzliche Anforderungen an den WEA-Betrieb werden auch in den Nebenbestimmungen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festgesetzt. Diese Auflagen umfassen in erster Linie die temporäre Abschaltung der WEA an Kranich-Massenzugtagen mit schlechter Sicht. Solche Tage gibt es alle paar Jahre.
Die Zeiten der Abschaltung werden zentral festgelegt.
Die WEA sind in Bezug auf den Kranichzug beim Zusammentreffen folgender Parameter für die Dauer der laufenden Zugwelle abzuschalten:
- Herbstlicher Massenzugtag des Kranichs (mehr als 10% der westziehenden Kranichpopulation bezogen auf Information des Kranichinformationszentrums Groß-Mohrdorf, entspricht aktuell >20.000 Tiere pro Zugtag)
- Schlechte Wetterbedingungen (d.h., Nebel mit Sichtweiten
Zum 31.12. eines jeden Jahres ist der oberen Naturschutzbehörde die Umsetzung der Minimierungsmaßnahme schriftlich nachzuweisen.