Bürgerforum Energiewende Hessen

Weitere Kommunen

vorangegangene Bürgerforen aus Süd-, Mittel und Nordhessen

Bürgerfragen

Bürgerfragen zur Windenergie in Naumburg

19. Juni 2018

Im Vorfeld und während der Veranstaltung wurden über 100 Fragen durch die Bürger eingereicht, die Antworten der Experten finden sie nun hier. Damit Sie Ihre Frage schnell finden, haben wir im oberen Abschnitt die wichtigsten Schlagworte zu den einzelnen Infoständen aufgelistet.

STAND 1: BÜRGERFORUM ENERGIELAND HESSEN

Schlagwörter: Infraschall, Immobilien und Tourismus, Stromspeichertechnologien, Erneuerbare Energien und Windenergie allgemein, Bürgerforum Energieland Hessen

1.1 Bleibt die Infraschall-Belastung mit zunehmender Nähe zur Windenergieanlage gleich?

Ab bestimmten Entfernungen ist der Infraschall, der von der Windenergieanlage ausgeht, nicht mehr vom Hintergrundschall zu unterscheiden. Bei Messungen in Baden-Württemberg konnte im Abstand von 700 m beobachtet werden, dass sich beim Einschalten von der Windenergieanlage der gemessene Infraschalldruckpegel nicht mehr nennenswert erhöht1). Bei weiteren Untersuchungen konnte ab einer Entfernung von 600 m2) oder bei Messungen in 1.200 m3) Entfernung kein nennenswerter Unterschied zwischen an- und ausgeschalteter Anlage festgestellt werden. Das heißt, der gemessene Infraschall stammte bei diesen Entfernungen überwiegend vom Wind und anderen Quellen und nicht vom Betrieb der Windenergieanlagen.

 

Quellen:

BFEH, Faktencheck Infraschall

1)     Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.)(2014): Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen.

2)     KÖTTER CONSULTING ENGINEERS KG (2010). Schalltechnischer Bericht Nr. 27257-1.002 über die Ermittlung und Beurteilung der anlagenbezogenen Geräuschimmissionen der Windenergieanlagen im Windpark Hohen Pritz

3)     Herr, C., Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Bayern (2014): mündliche Mitteilung

1.2 Wo liegt die Wirkgrenze des Infraschalls? Charité/Australische Studie?

Eine Studie von der Charité (Berlin) durchgeführte Studie zum Thema Infraschall hat Hinweise darauf gefunden, dass Infraschall Auswirkungen auf die Hirnaktivität hat. Nach Angaben der Forscher ist eine weitere Forschung, insbesondere eine Langzeit-Expositionsforschung erforderlich, um zu einem besseren Verständnis für Infraschall-bedingte gesundheitliche Auswirkungen beizutragen.

Eine solche Langzeit-Expositionsforschung könnte die hier angesprochene australische Studie darstellen. Die vom australischen Rat für Nationale Gesundheit und Medizinische Forschung initiierte und von der Flinders University geleitete Studie untersucht die Einflüsse der Geräusche verschiedener hörbarer sowie nicht hörbarer Frequenzen auf den Schlaf. Die Studie greift auf die Expertise verschiedener Universitäten und Institute zurück und wird voraussichtlich 2020 abgeschlossen (http://www.flinders.edu.au/wind-farm-noise-study).

Weitere Informationen zum Thema Infraschall finden Sie auch im Faktenpapier Infraschall unter: https://www.energieland.hessen.de/pdf/Faktenpapier_Windenergie_und_Infraschall_2015.pdf

1.3 Welche Infraschall-Pegel werden in Königshagen erwartet und welche in Naumburg?

Genaue Pegel sind nicht vorherzusagen. Da auch für Königshagen und Naumburg mit Ortsteilen die für Hessen geltenden Abstandsregelungen eingehalten werden müssten (1.000 m), ist anhand der in der Antwort auf Frage 1.1 dargelegten Zahlen nicht von einer erhöhten Infraschallbelastung im Vergleich zum aktuellen Zustand auszugehen.

1.4 Welcher Infraschall kommt auf 4,5 Kilometer Entfernung an?

Es ist nicht davon auszugehen, dass Infraschall von Windenergieanlagen auf 4,5 Kilometer Entfernung noch messbar ankommt.

1.5 Ich reagiere gesundheitlich auf Wetterphänomene. Wie wird eine 1.000 Meter entfernte WEA mein Leben beeinflussen?

Wie in der Antwort auf Frage 1.1 dargelegt, ist nicht davon auszugehen, dass sich bei 1.000 Metern Entfernung wahrnehmbare Beeinflussungen durch Infraschall von Windenergieanlagen einstellen werden.

1.6 Wie laut sind WEA je nach Frequenz (in dB)?

Das Faktenpapier Windenergie und Infraschall stellt die Ergebnisse zahlreicher Untersuchungen zum Thema Lautstärke von WEA nach Frequenzen dar.

https://www.energieland.hessen.de/pdf/faktenpapier_windenergie_und_infraschall_2015.pdf

1.7 Es gibt eine dänische Studie zum Thema Infraschall. Wer hat diese erstellt?

Die Autoren der Studie Short-term nighttime wind turbine noise and cardiovascular events: A nationwide case-crossover study from Denmark sind Aslak Harbo Poulsen1, Ole Raaschou-Nielsen1,3, Alfredo Peña2, Andrea N. Hahmann2, Rikke Baastrup Nordsborg1, Matthias Ketzel3, Jørgen Brandt3, Mette Sørensen1


1)   Diet, Genes and Environment, Danish Cancer Society Research Center, Copenhagen, Denmark

2)   DTU Wind Energy, Technical University of Denmark, Roskilde, Denmark

3)   Department of Environmental Science, Aarhus University, Roskilde, Denmark

1.10 Nimmt der Immobilienwert in der Nähe von WEA ab?

Schwankungen von Immobilienpreisen sind differenziert zu betrachten, da sie durch eine Vielzahl an Faktoren beeinflusst werden. In Regionen, die durch Strukturschwäche oder demographischen Wandel ohnehin zu sinkenden Immobilienpreisen neigen, können WEA ein weiterer Faktor sein. Es gibt jedoch ebenso Fälle, in denen die Investitionen der Gemeinde mit dem durch die WEA verdienten Geld zu erhöhter Attraktivität des Immobilienstandortes geführt haben. Bisher konnten Untersuchungen keine konkreten Hinweise finden, dass sich Immobilienwerte auf Grund von in der Nähe stehenden WEA verändert haben.

1.11 Wie passt die Tourismusförderung mit dem Zubau von WEA zusammen? Bsp.: Kellerwald-Randgebiet

Die Regionalplanung hat keine gesetzlichen Vorgaben dafür, touristische Regionen grundsätzlich von Vorranggebieten freizuhalten. Sie berücksichtigt jedoch Kriterien, die dem Landschaftsbild und dem Tourismus mittelbar zugutekommen. Wenn etwa Biosphärenreservate, Nationalparks, Naturschutzgebiete sowie wertvolle Waldbereiche von der Ausweisung von Vorranggebieten ausgenommen werden und um Bau- und Kulturdenkmäler sowie touristische Einrichtungen Mindestabstände eingehalten werden müssen, schützt dies touristische Interessen.

1.12 Wohin mit dem überschüssigen Windstrom?

Einzelne Erzeugungsspitzen bei kurzzeitig sehr starker Einspeisung erneuerbarer Energien gehen – in Kombination mit der Erzeugungsleistung der laufenden Atom- und Kohlekraftwerke – deutlich über die Stromnachfrage hinaus. Da die konventionellen Kraftwerke hier oftmals nicht flexibel genug heruntergeregelt werden können, werden in diesen Fällen auch Windkraftanlagen abgeschaltet. Aktuell sind diese Ereignisse noch selten. Je häufiger sie aber auftreten, desto wirtschaftlicher wird die Errichtung von Speichern oder die Nutzung anderer Flexibilisierungsoptionen wie z.B. die Umwandlung von Strom in Gas oder Wärme (siehe auch Faktencheck Speicher).

1.13 Wie kann kontinuierliche Energieversorgung gesichert werden?

Um das Stromnetz trotz Schwankungen der erneuerbaren Energien stabil zu halten und die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu garantieren, müssen Stromangebot und -nachfrage flexibler aufeinander abgestimmt werden. Um diese Flexibilität zu erreichen, gibt es verschiedene Optionen. Sie unterscheiden sich in ihrer Leistung und ihren Kosten. Die derzeit am intensivsten diskutierten Flexibilitätsoptionen sind die verstärkte räumliche Verschiebung (Netzausbau) oder zeitliche Verschiebung (Speicher) bei der Bereitstellung und der Nutzung von Energie. Weitere mögliche Flexibilisierungen beziehen sich auf die Anpassung der Angebotsseite (flexiblere konventionelle Kraftwerke, Abregelung von Einspeisespitzen erneuerbarer Energien usw.) und auf die bessere Steuerung der Stromnachfrage (Zu- und Abschaltung von Lasten, zeitliche Verschiebung energieintensiver Industrieprozesse usw.). Eine erhöhte Flexibilität dient in erster Linie dazu, das Stromsystem beim Zubau von Wind- und Solarenergie zu stabilisieren, muss aber daneben unter der Maxime der Kostenoptimierung und Effizienzsteigerung im Gesamtsystem betrachtet werden.

Quelle: Faktencheck Energieeffizienz

1.14 Wie weit sind die Speichertechnologien?

Die für die Energiewende notwendigen Stromspeichertechnologien sind bereits heute größtenteils in Marktreife vorhanden oder erreichen diese in absehbarer Zeit. Es besteht also kein technisches Problem in der Umsetzung. Hinsichtlich des Einsatzes von Stromspeichern wird vielmehr über die Reihenfolge im Einsatz der verschiedenen Flexibilitätsoptionen nachgedacht – es handelt sich dabei also um eine systemische Kostenoptimierung und nicht um eine Frage der technischen Machbarkeit. In Zukunft wird sich eine Reihe von Speichertechnologien hinsichtlich ihrer Wirkungsgrade und ihrer Investitionskosten weiterentwickeln. Dies trifft insbesondere auf Batteriespeicher zu, deren Herstellung mit einer Produktion im großindustriellen Maßstab beispielsweise für die Verwendung in Elektroautos noch deutlich billiger werden wird. Auch bei der bedeutsamen Power-to-Gas-Technologie wird von einer deutlichen Steigerung des Wirkungsgrades und einer Senkung der Anlagenkosten mit Beginn der großflächigen Anwendung ausgegangen.

Quelle: Faktencheck Energieeffizienz

1.15 Ab welchem Zeitpunkt wird prognostiziert, überschüssige Windenergie speichern zu können?

Stromspeicher großflächig nutzen zu können, ist heute kein technisches Problem mehr. Viele Arten von Stromspeichern wie z. B. Batterien, Schwungmasse- oder Druckluftspeicher sowie Pumpspeicher stehen bereits heute ausgereift zur Verfügung. Ob und wann sie zum Einsatz kommen, ist keine Frage der technischen Machbarkeit, sondern eine Frage der Kostenoptimierung im Gesamtsystem. Heute ist das Energiesystem auch ohne zusätzliche Stromspeicher stabil. Es stehen genügend andere und kostengünstigere Optionen wie Netzausbau und Lastmanagement zur Verfügung, um die Fluktuationen bei der Einspeisung von erneuerbaren Energien auszugleichen. Stromspeicher werden unter heutigen Annahmen erst ab den 2030er Jahren und bei Anteilen von etwa 60 Prozent und mehr erneuerbaren Energien im System notwendig sein.

1.16 Welche Art der Energiespeicherung ist Stand heute am besten geeignet?

Eine einzelne Art der Energiespeicherung wird nicht dazu in der Lage sein, jeglichen überschüssigen Strom zu speichern. Es wird letztendlich auf einen gesunden Mix verschiedener ausgereifter Stromspeicher ankommen.

Für große industrielle Verbraucher oder Stadtwerke gelten die Power-to-X-Technologien als besonders vielversprechend, die Strom in andere Energieträger wie Gase oder Wärme umwandeln, die in anderen Sektoren genutzt werden können oder langfristig speicherbar sind. Für den privaten Bereich können bereits heute kleinere Batterieeinheiten im Haushalt zur Nutzung des Stroms aus Photovoltaik oder in Verbindung mit Elektromobilität genutzt werden.

1.17 Inwiefern setzt der Staat den Ausbau von Speichertechnologien um?

Eine Reihe größerer staatlicher Förderinitiativen unterstützt Unternehmen und Forschungseinrichtungen dabei, die Effizienz von Energiespeichern zu erhöhen und hilft bei Anfangsinvestitionen. Neben technologischen Förderinitiativen und Markteintrittsprogrammen sind insbesondere die energiepolitischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Sektoren entscheidend. Insbesondere die groß angelegte Förderinitiative „Kopernikus-Projekt, Power-to-X“ beschäftigt sich mit der Beantwortung zentraler Fragen zur Umwandlung erneuerbaren Stroms in stoffliche Energiespeicher, Energieträger und energieintensive Chemieprodukte. Zahlreiche Forschungseinrichtungen, Industrieunternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen sind daran beteiligt. Das Projekt ist auf zehn Jahre ausgelegt, dabei stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für die ersten drei Jahre rund 120 Millionen Euro an Fördergeldern bereit, bis 2025 sollen weitere 280 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Faktencheck Energieeffizienz

1.18 Sind Speichertechnologien Hoheitsaufgabe des Staates? Bsp.: Verkauf Edertalsperre

Für Netzstabilität zu sorgen ist Aufgabe der Netzbetreiber, hierfür können auch Speicher eine gute Option sein. Die Entwicklung von Speicherlösungen und -technologien unterstützt die öffentliche Hand mit unterschiedlichen Förderprogrammen. Den aktuellen Stand dazu können Sie im Faktenpapier „Speichertechnologien“ nachlesen.

1.19 Warum wird nicht jetzt schon vor Ort in den Gemeinden Smart Metering flächendeckend umgesetzt?

Der Einsatz von Messtechnik an den Übergabestationen liegt in der Verantwortung der regionalen Energieversorger. Das BFEH unterstützt Kommunen, Bürger und weitere Akteure, indem es Hintergrundinformationen zur lokalen Optimierung von Energieerzeugung und -verbrauch bereitstellt (z.B. über das Solar-Kataster Hessen) und somit zu einer fundierten Entscheidungsfindung beiträgt.

1.20 Wie groß muss die Speicherkapazität sein, um eine zwölftägige Dunkelflaute zu überbrücken?

Nur im Zusammenspiel aller Energieerzeugungsanlagen, von Speichermöglichkeiten und flexiblen Verbrauchern lässt sich auch zukünftig eine stabile Stromversorgung gewährleisten. Die Ergebnisse umfangreicher Untersuchungen zu dieser Frage sind in einem Forschungsbericht von Fraunhofer IWES und Partnern zusammengestellt, der hier eingesehen und heruntergeladen werden kann:
www.kombikraftwerk.de

1.21 Wie viel TWh an Strom aus erneuerbaren Energien muss jährlich ans Ausland abgegeben werden?

Das Fraunhofer Institut bietet unter https://www.energy-charts.de/exchange_de.htm eine genaue Übersicht über den monatlichen und auch jährlichen Export und Import von Strom nach bzw. aus Deutschland. Dieser Seite ist zu entnehmen, dass Deutschland beispielsweise im Jahr 2017 68,5 TWh Strom exportierte und 15,6 TWh aus dem europäischen Ausland aufnahm.

1.22 Wie viel Geld müssen die Netzbetreiber jährlich zur Stabilisierung der Stromnetze ausgeben?

Laut dem Bundeswirtschaftsministerium mussten in den letzten Jahren jeweils rund eine Milliarde Euro in die Stabilisierung der Stromnetze investiert werden. Mehr dazu:

https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2017/15/Meldung/Netzauslastung.html

1.23 Wie viel zahlen die Verbraucher jährlich für nicht produzierten abgeregelten Strom?

Abregelungen von EEG-Anlagen entschädigt der Netzbetreiber dem Anlagen-Besitzer. Die hier entstehenden Kosten werden auch über die EEG-Umlage weitergegeben. Auf der anderen Seite sorgt ein Überangebot am Strommarkt für niedrige oder negative Börsenpreise, sodass der Preis für den Endkunden nicht zwangsläufig steigen muss. Geben Energieversorger nur die Kosten und nicht auch die Preisvorteile an ihre Kunden weiter, kann der Verbraucher z.B. durch einen Anbieterwechsel reagieren.

1.24 Wie hoch ist die Dichte der WEA in verschiedenen Ländern? (Anzahl pro Fläche)

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung bietet beispielsweise eine Übersicht über die Verteilung von Windenergieanlagen in Europa unter:

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Raumentwicklung/RaumentwicklungEuropa/Projekte/windenergie-2016/windenergie-2016-node.html

1.25 Holt das BFEH gezielt Informationen von bereits von Windenergie betroffenen Bürgern ein?

Das BFEH unterstützte beispielsweise die Stadtwerke Wolfhagen bei der Durchführung einer Bürgerbefragung zum Thema Windenergie. Auch zukünftig steht das Bürgerforum solchen Aktivitäten offenen gegenüber.

1.26 Was unternimmt das BFEH um Bürger vor einem „zu viel“ von Windenergie zu schützen? Bsp.: Diemelstadt

Die lenkende Wirkung im Rahmend des Ausbaus von Windenergie liegt bei der Regionalplanung im jeweiligen Regierungspräsidium aufgrund entsprechender Beschlüsse des Hessischen Landtags, z.B. zu Windvorranggebieten im LEP (Landesentwicklungsplan). Die Regionalplanung und Ausweisung von Windvorranggebieten findet unter Berücksichtigung von freien Sichtachsen sowie vielen weiteren Faktoren zum Schutz von Siedlungsräumen vor übermäßigen optischen oder akustischen Belastungen statt. Das BFEH informiert Bürger und Kommunen über diese Planungs- und Entscheidungsgrundlagen, die durch die Genehmigungsbehörde in jedem Einzelfall abgewogen werden müssen.

STAND 2: wpd AG (Projektsgesellschaft Windkraftanlagen)

Schlagwörter: Technische Aspekte, Ökonomie, Umwelt, Emissionen, Genehmigungsverfahren

2.1 Wie lange braucht der Bau der Anlagen?

Die Bauzeit beträgt etwa sechs bis acht Monate.

2.2 Wie hoch ist der Flächenbedarf pro Anlage?

Ungefähr 0,7 ha bis 1 ha.

2.3 Wie viele Anlagen passen auf die ausgewiesene Fläche? Wie will die Stadt Naumburg gewährleisten, dass es sechs und nicht 11 oder mehr Anlagen werden?

Technisch können acht Anlagen auf der ausgewiesenen Fläche gebaut werden. Zwei Anlagen würden in einem Gebiet stehen, deren Eigentümer sich bereits gegen den Bau von Anlagen ausgesprochen haben. Daher umfasst die Planung nur sechs Anlagen.

2.4 Hängt die Fundamentgröße von der Anlagengröße ab?

Ja, bei den geplanten Anlagen hätte das Fundament einen Durchmesser von 29 m und eine Dicke von 3,3 m.

2.5 Wie tief wird das Fundament für eine Windkraftanlage ausgehoben?

Fundamente von aktuell verbreiteten Windenergieanlagentypen der 3 bis 4 Megawatt-Klasse haben in der Regel einen Durchmesser von 26 bis 29 Metern und eine Fundamenttiefe von 3,0 bis 3,5 Metern. Dies trifft auf fast alle aktuell geplanten Standorte in den hessischen Mittelgebirgen zu. Nur auf weniger tragfähigen Böden sind zusätzliche Pfahlbohrungen mit Schotterfüllung zur Verankerung sinnvoll.

2.6 Wird das Fundament der Anlage am Ende der Nutzungszeit wieder komplett rückgebaut?

Es besteht die Verpflichtung, einen kompletten Rückbau des Fundaments durchzuführen. Für die entstehenden Kosten wird eine Rücklage gebildet.

2.7 Wer ist für den Rückbau der Anlagen zuständig?

Die Projektgesellschaft ist gesetzlich zum Rückbau – bis hin zum Fundament – verpflichtet.

2.8 Welche Kommune nimmt den erzeugten Strom ab?

Der Netzbetreiber weist einen Einspeisepunkt zu, an dem der Strom ins allgemeine Stromnetz geleitet wird. Physikalisch bekommen diejenigen den Strom, die in direkter Nähe zur Erzeugungsquelle liegen. Davon unabhängig bezieht die Kommune und ihre Bürgerinnen und Bürger jeweils für sich den Strom von einem Stromanbieter ihrer Wahl. Dieser kann den Strom auch an einen ganz anderen Ort erzeugen und das Stromnetz für die Lieferung nutzen.

2.9 Wer macht die Windmessung für die Standorte?

Entweder der Projektierer wpd oder ein von wpd beauftragtes Unternehmen.

2.10 Wie wird die Windhöffigkeit ermittelt?

Das LIDAR Verfahren wird zum Einsatz kommen. Dieses Verfahren basiert auf Infrarotstrahlung und ist geräuschfrei.

2.11 Ab welcher Geschwindigkeit liefert der hier geplante Anlagentyp die volle Leistung von 4,2 MW?

Ab 11,5 bis 12,0 m/s.

2.12 Wie hoch ist die prognostizierte Jahresenergieerzeugung?

Die Frage kann derzeit nicht beantwortet werden. Sie richtet sich u.a. nach dem letztlich verwendeten Anlagentyp, nach den Ergebnissen der Windmessung etc. Dabei spielt auch die Verteilung der Windgeschwindigkeiten eine Rolle, also Stärke und Windrichtung.

2.13 Was geschieht bei einem Brand einer Windkraftanlage?

Das BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) verpflichtet die Projektgesellschaft zur Erstellung eines Feuerwehrplans, der den Zugang für die Feuerwehr zu den Windkraftanlagen gewährleistet. Sensoren schalten zudem die WEA ab und aktivieren ein internes Feuerlöschsystem.

2.14 Was geschieht, wenn eine Windkraftanlage bauliche Ermüdungserscheinungen aufweist?

Ermüdungserscheinungen an Windkraftanlagen sind äußerst selten und werden festgestellt, bevor sie eine Gefährdung darstellen. Sollte eine bauliche Ermüdungserscheinung festgestellt werden, wird die Windkraftanlage außer Betrieb genommen und gründlich instand gesetzt.

2.15 Sind die Windkraftanlagen bei Frost außer Betrieb?

Je nach Region sind Abschaltungen erforderlich.

2.16 Gibt es Erfahrungswerte zum Thema Eiswurf bei Windkraftanlagen?

Ja, es gibt bereits Untersuchungen zum Eiswurf. Ggf. werden Anlagen abgeschaltet, bevor es zum Eiswurf kommt.

2.17 Muss eine neue Trasse für Stromleitungen gebaut werden, damit der Strom der Windkraftanlagen abtransportiert werden kann?

Hierzu kann keine präzise Aussage getroffen werden, da das Projekt sich zurzeit in einer frühen Projektphase befindet, in der das Thema noch nicht behandelt wird. Erste Betrachtungen des Gebiets zeigen jedoch eine bereits bestehende Leitung westlich des Planungsgebiets, die für den Abtransport des erzeugten Stroms genutzt werden könnte. Diese Möglichkeit gilt es jedoch im möglichen weiteren Verlauf der Planungen zu prüfen.

2.18 Sind die Windkraftanlagen vor Hacker-Angriffen geschützt?

Die Betreiber der Windkraftanlagen sorgen für umfangreichen Schutz ihrer elektronischen Steuerungssysteme.

2.19 Wie hoch sind schätzungsweise die Gesamtkosten?

Das hängt sehr von den Gegebenheiten ab, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben. Ausgehend von durchschnittlichen Kosten bei anderen vorhaben, kann bei 6 Anlagen mit ca. 40. Millionen € gerechnet werden. Die tatsächlichen Kosten können davon deutlich abweichen.

2.20 Wer trägt die Kosten für die kommenden Planungsschritte?

Wpd übernimmt als Projektierer alle Planungskosten, unabhängig davon, ob die Anlagen tatsächlich gebaut werden oder nicht.

2.21 Wer trägt die Kosten (Absicherung) bei negativen wirtschaftlichen Ertrag?

In diesem Falle die Projektgesellschaft wpd.

2.22 Ist eine PV-Anlage gleicher Leistung günstiger?

Bei großen Anlagen wird die Einspeisevergütung über eine Auktion bestimmt. Bei den bisherigen Auktionen hat die Photovoltaik etwas günstiger als die Windkraft abgeschnitten. Dabei ist zu beachten, dass Windkraftanlagen bei gleicher Leistung eine wesentlich kleinere Fläche beanspruchen und eine etwa doppelt so hohe Stromausbeute haben.

2.23 Sind die Anlagen auch bei Abschaltzeiten noch wirtschaftlich?

Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Frage nicht beantwortet werden.

2.24 Wie hoch ist minimale durchschnittliche Windgeschwindigkeit, bei der die Anlagen wirtschaftlich sein werden?

Das hängt von vielen Faktoren ab und kann zum derzeitigen Stand des Verfahrens nicht beantwortet werden.

2.25 Was kostet die Demontage?

Im Schnitt belaufen sich die Kosten auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag.

2.26 Was kostet die Entsorgung, was das Recycling?

Die Kosten sind nur schwer zu beziffern, da sie in einem Zeitraum von 20 bis 30 Jahren entstehen.

2.27 Ab wann werden die Rücklagen für den Rückbau der Anlagen angelegt?

Die gesamten Kosten für den Rückbau müssen zu Baubeginn als Bürgschaft bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt werden.

2.28 Wird es die Möglichkeit zur Beteiligung geben?

Eine Beteiligung ist grundsätzlich möglich und vorgesehen. In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Anlagen dafür ausgegliedert. Das Modell der Beteiligung ist aber noch nicht endgültig festgelegt.

2.29 Welcher Art und in welchem Umfang ist eine Bürgerbeteiligung geplant?

Eine der Windkraftanlagen ist als Bürgerwindanlage vorgesehen.

2.30 Wird die Anlage abgeschaltet, wenn ein Vogelschwarm durchzieht? Geht das?

In Abstimmung mit den Behörden sind Abschaltungen jederzeit möglich.

2.31 Gibt es bereits konkrete Planungen für die Zuwegung zu den Windkraftanlagen?

Das Projekt befindet sich bislang in einer Planungsphase, in der sich noch nicht mit möglichen Wegeführungen auseinandergesetzt wird. Das Thema Wegeführung/Zuwegung wird erst bei Beschluss des Projekts in weiteren Planungsphasen konkret behandelt. Im Rahmen des Planungsverfahrens werden verschiedene Varianten geprüft. Soweit die Wege vorab in Augenschein genommen werden konnten, wird ein Ausbau wahrscheinlich nötig sein.

2.32 Werden Wald- und Feldwege, die für die Baumaßnahmen der Windkraftanlagen verdichtet werden müssen, wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückgebaut?

Wege, die im Zusammenhang mit dem Bau der Anlagen nachverdichtet oder angelegt werden, werden zu Wartungszwecken für die Betriebsdauer der jeweiligen Windkraftanlage erhalten. In der Regel sind bereits Wege vorhanden, sodass keine neuen Wege durch den Wald angelegt werden müssen.

2.33 Gibt es Auswirkungen auf das Trinkwasser?

Mögliche Gefahren zu bewerten ist Bestandteil des Verfahrens geklärt. (Hinweis: Damit beschäftigte sich u.a. auch der Faktencheck Sicherheit von WEA am 06.06.2018)

2.34 Haben die Baumaßnahmen und der Betrieb der Windkraftanlagen Auswirkungen auf das Grundwasser?

Zahlreiche BImSchG-Vorschriften verpflichten die Betreiber und am Bau Beteiligten zum Schutz von Boden und Wasser. Es werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, die aktiv dem Schutz des Grundwassers dienen.

2.35 Wie viel Waldfläche wird für den Bau einer Windkraftanlage gerodet?

Der Flächenbedarf einer Windkraftanlage samt Zuwegung, Bau- und Wirtschaftsflächen beträgt 0,7 bis 1 Hektar.

2.36 Wie werden die Auswirkungen auf die Avifauna beurteilt?

Die Projektgesellschaft ist verpflichtet externe, unabhängige Gutachter mit der Bewertung der Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Avifauna zu beantragen.

2.37 Wie verlaufen die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen?

Der Umfang von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ist gesetzlich geregelt. Gefällt Bäume müssen in der Regel in gleicher Anzahl ersetzt werden.

2.38 Kann ich die Anlagen in Königshagen hören?

Je nachdem, wie stark der Wind weht und aus welcher Richtung, ist der Betrieb der WKA in Königshagen wahrnehmbar. In Königshagen wird dies nur der Fall sein, wenn der Wind aus östlicher Richtung kommt. Auch wenn die Anlage hörbar ist, wird sie die geltenden Emissionsschutzrichtlinien einhalten. Beim bisherigen Planungsstand wird der Schalldruckpegel im schlechtesten Fall unter 40 dB liegen. Das entspricht im Verhältnis etwa der Lautstärke in einer ruhigen Bücherei.

2.39 Warum ist Königshagen beim Schattenwurfbild ausgespart?

Das simulierte Schattenwurfbild ähnelt einem Schmetterling. Im Norden ist der Schatten nur kurz, da die Sonne, wenn sie mittags im Süden steht, auch am höchsten steht. Zwischen Südosten bis Südwesten erscheint nie ein Schatten, da die Sonne dafür im Norden stehen müsste, was sie in unseren Breiten nicht tut. Die längsten Schatten entstehen, wenn die Sonne im Osten aufgeht oder im Westen untergeht. Wo genau die Schatten dann verlaufen, hängt vom exakten Standort der Anlage ab, der bisher noch nicht festliegt. Sollte der Schatten nach Festlegung des Standortes länger als 30 h im Jahr auf ein Wohngebäude fallen, muss die Anlage darüber hinaus abgeschaltet werden.

2.40 Wann tritt der Fall einer optischen Bedrängung ein?

Laut Gesetz ist bei einem Abstand von mehr als der dreifachen anlagenhöhe keine optische Bedrängung mehr gegeben. Bei einer Gesamthöhe von ca. 240 m wäre also ab einer Entfernung von 720 m keine optische Bedrängung mehr gegeben.

2.41 Können die Ausschreibungsunterlagen eingesehen werden?

Nein, diese Dokumente sind nicht öffentlich.

2.42 Warum baut Hessen im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern Windkraftanlagen in Waldgebieten?

Im Regionalplan wurde festgelegt, das 98% der Landesfläche von der Nutzung der Windenergie ausgeschlossen sind. Die restlichen 2% wurden dorthin gelegt, wo die besten Winderträge zu erwarten sind und offenkundige Ausschlusskriterien nicht vorliegen. Die besten Erträge sind auf Bergrücken und Gipfeln zu erwarten, und diese sind in Hessen meistens bewaldet. Andere Bundesländer haben deutlich weniger Waldflächen und haben diese daher unter einen stärkeren Schutz gestellt. Gleichzeitig liegen Wälder meist in größerer Entfernung zur Wohnbebauung, somit werden auch Schutzabstände erhöht.

2.43 Wann wird der Windpark fertig sein?

Wenn er überhaupt gebaut wird, dann frühestens 2021.

2.44 Gibt es nicht ohnehin zu viel Windstrom?

Der Anteil erneuerbarer Energien liegt in Hessen derzeit bei XY%. Ein Ausbau von Wind und Sonnenenergie ist notwendig um das Ziel der Energiewende zu erreichen. Aktuell sind notwendige flexible Verbraucher (z.B. Umwandlung von Strom zu Wärme, Speicherung in Batterien, Umwandlung zu Wasserstoff o.ä., etc.) noch nicht ausreichend, um in windstarken Stunden den zur Verfügung stehenden Strom aufzunehmen. Gleichzeitig werden Kohlekraftwerke selbst in windstarken Stunden aus Kostengründen nicht weit genug gedrosselt, was in vielen Fällen erst ein Überangebot entstehen lässt.

2.45 Wäre ein preiswerter Stadtstrom durch die Anlagen möglich?

Dazu müsste die Stadt Naumburg ein eigenes Vertriebsnetz aufbauen.

2.45 Wäre ein preiswerter Stadtstrom durch die Anlagen möglich?

Dazu müsste die Stadt Naumburg ein eigenes Vertriebsnetz aufbauen.

2.45 Wäre ein preiswerter Stadtstrom durch die Anlagen möglich?

Dazu müsste die Stadt Naumburg ein eigenes Vertriebsnetz aufbauen.

2.48 Lässt sich mit Windenergie ausreichend Strom für die aktuellen Verbrauchsbedürfnisse im Bundesgebiet produzieren?

Es ist nicht das Ziel, den Energiebedarf ausschließlich mit Windkraft zu decken. Dies wäre auch nicht möglich. Die bundesweite Energiewende setzt auf einen Energiemix aus verschiedenen Energiequellen.

2.49 Ist eine effiziente Speicherung des von Windkraftanlagen erzeugten Stroms derzeit möglich?

Zum Thema „Speicherung von Strom“ besteht zurzeit tatsächlich noch Forschungsbedarf.

2.50 Was ist Spitzenstrom?

Spitzenstrom bezeichnet den Verbrauch von Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt. Fälschlicherweise wird oft davon ausgegangen, dass der Begriff eine besonders hohe Stromerzeugung bei starken Windverhältnissen beschreibt. So wird bei Spitzenstrom nicht etwa potenziell speicherbarer oder nutzbarer Strom verschenkt, sondern es muss auf weitere Energiequellen bei Stromspitzen zurückgegriffen werden, um den Strombedarf zu decken.

2.51 Werden die hier gezeigten Informationsmaterialien auch auf der Webseite verfügbar sein?

Das Projekt wird nicht realisiert. Eine Bereitstellung der Informationsmaterialien zu den technischen Aspekten dieses konkreten Projekts ist dem besseren Verständnis der Expertenantworten in diesem Falle nicht dienlich, da obsolet. Grundsätzlich ist eine Bereitstellung der Aushänge im Rahmen der Dokumentation der Bürgerforen in digitaler Form durchaus im Interesse der Transparenz.

2.52 Warum tritt die Stadt nicht selbst als Bauherr auf und investiert in die Anlagen/wird der Betreiber?

Siehe Fragen 3.9 und 3.10.

2.53 Wer garantiert, dass die Windkraftanlagen nicht nur Abschreibungsobjekte sind?

wpd ist ein wirtschaftlich handelndes Unternehmen, kein Anlagespekulant.

2.54 Gibt es überhaupt die Möglichkeit Einfluss zu nehmen?

Für Bürger besteht während des Genehmigungsverfahrens die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.

2.55 Wer hat den Nutzen und wie sieht dieser genau aus?

Der Betreiber, die Kommune und der Klimaschutz profitieren von den WEA.

2.56 Wie laut sind WEA je nach Frequenz (in dB)?

Das Faktenpapier Windenergie und Infraschall stellt die Ergebnisse zahlreicher Untersuchungen zum Thema Lautstärke von WEA nach Frequenzen dar.
https://www.energieland.hessen.de/pdf/faktenpapier_windenergie_und_infraschall_2015.pdf

2.57 Wie wurde bei der Visualisierung vorgegangen? Es scheint, dass die Anlagen viel zu klein dargestellt sind.

Die Visualisierung wurde nach allgemein anerkannter Methode, die auch bei der Genehmigungsbehörde akzeptiert wird, durchgeführt.

STAND 3: Stadt Naumburg

Schlagwörter: Politik, Ökonomie, Genehmigungsverfahren

3.1 Königshagen: Wie bekommen wir Infos zu der Entwicklung des Windparks?

Die Stadt Naumburg wird die Gemeinde Edertal sowie die Ortsvorsteherin bzw. den Ortsvorsteher der Ortsteile Böhne und Königshagen über alle Neuigkeiten in diesem Prozess informieren. Ferner wird es in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen geben, in denen über den Projektfortschritt berichtet wird.

3.2 Wird der Grenzsteinpfad von Windkraftpark berührt?

Unmittelbar (also als möglicher Standort) wird der Grenzsteinpfad nicht betroffen sein. In Abhängigkeit von den im Verfahren festgelegten Standorten der Windenergieanlagen wird es aber sicher Auswirkungen (Sicht- und Geräuschbeziehungen auf den Grenzsteinpfad geben.

3.3 Welche Windkraftanlagen stehen auf der Waldeckschen Seite?

Die vorgesehenen Windenergieanlagen der Stadt Naumburg stehen alle auf Flächen, die im Eigentum der Stadt Naumburg (Landkreis Kassel) stehen.

3.4 Wie groß ist das Gesamtfinanzierungsvolumen?

Das Projekt wurde nicht realisiert.

3.5 Wie wird der Immobilienverlust festgestellt?

Siehe Antwort 1.10.

3.6 Wird der ggf. entstehende Wertverlust entschädigt?

Hausbesitzer müssen grundsätzlich damit rechnen, dass sich rund um ihr Eigenheim planerische Entwicklungen vollziehen. Da sich zudem durch den Bau von WEA kein direkter Einfluss auf die Immobilienwerte nachweisen lässt, sind hier keine Ausgleichszahlungen oder -Maßnahmen zu erwarten. Dies ist auch bei anderen raumbedeutsamen Projekten (Straßenbau, Einflugschneisen) nicht üblich.

Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie unter:

http://www.energiedialog.nrw.de/kein-wertverlust-von-immobilien-durch-windenergieanlagen

3.7 Wie hoch ist die Pacht pro Anlage?

Das wir Gegenstand des noch abzuschließenden Nutzungsvertrags sein. Dieser wird derzeit erarbeitet.

3.8 Warum sind Bürgerinitiativen nicht mit einem Stand vertreten?

Diese Informationsveranstaltung diente der neutralen Sammlung und Beantwortung von Bürgerfragen und nicht der Darstellung politischer oder gesellschaftlicher Meinungen. Die Bürgerinitiativen waren daher eingeladen, sich mit Ihren Fragen an den Ständen einzubringen.

3.9 Warum betreibt die Stadt den Windkraftpark nicht selber?

Weil die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung den Betrieb des Windparks mit einem Projektpartner vorsieht.

3.10 Warum betreibt die EAM nicht den Park?

Die EAM hatte sich im Prozess nicht als Projektpartner beworben.

3.11 Wer kümmert sich in der Stadt um den Prozess?

Der Bauamtsleiter, Herr Teufel, sowie der Bürgermeister, Herr Stefan Hable.

3.12 Ist die 10h-Regel in Hessen möglich?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht in Hessen eine gesetzliche Abstandregelung von 1000 Metern zu Siedlungen. Der Abstand ergibt sich aus dem Mindestabstand von 600 m zur Vermeidung einer sog. „bedrängenden Wirkung“ plus einer Pufferzone, um einen - unter immissionsschutzrechtlichen Aspekten (z.B. Lärm, Schattenwurf) - möglichst wenig störenden Anlagenbetrieb zu gewährleisten.
Diese Regelung wurde im Nov. 2011 im Rahmen des Hess. Energiegipfels ins Gespräch gebracht und durch die 2. Änderung des Landesentwicklungsplans 2013 als Vorgabe für die Erstellung entsprechender Regionalpläne festgeschrieben.

3.13 Sind die Ausschreibungsunterlagen öffentlich?

Nein, diese Dokumente sind nicht öffentlich.

3.14 Kann eine Bürger-eG sich im Vorfeld am Park beteiligen?

Das wir Gegenstand des noch abzuschließenden Nutzungsvertrags sein. Dieser wird derzeit erarbeitet.

3.15 Warum war der Nabu nicht zur Veranstaltung in Naumburg eingeladen?

Dem NABU wurde das Angebot unterbreitet, sich wie alle anderen Experten auch mit einem eigenen Stand auf der Veranstaltung zu präsentieren. Diese Art der Performance fand jedoch nicht die Zustimmung des NABU. Daher erfolgte keine Teilnahme.

STAND 4: Regierungspräsidium

Schlagwörter: Rechtliche Aspekte, Abstände, Regionalplan, Genehmigungsverfahren, Stellungnahmen, Lage/Auswahl des Vorranggebiets für Windkraft, Umgang mit dem Wald

4.1 Weshalb beträgt der Abstand zu Siedlungen 1000 m?

Der Abstand ergibt sich aus dem Mindestabstand von 600 m zur Vermeidung einer sog. „bedrängenden Wirkung“ plus einer Pufferzone, um einen - unter immissionsschutzrechtlichen Aspekten (z.B. Lärm, Schattenwurf) - möglichst wenig störenden Anlagenbetrieb zu gewährleisten.

4.2 Wann entstand die 1000 m Abstandsregel? Auf welche Höhe (der Windkraftanlagen) bezieht sie sich?

Sie wurde im Nov. 2011 im Rahmen des Hess. Energiegipfels ins Gespräch gebracht und durch die 2. Änderung des Landesentwicklungsplans 2013 als Vorgabe für die Erstellung entsprechender Regionalpläne festgeschrieben. Die Regelung bezieht sich nicht auf eine konkrete Anlagenhöhe, hatte bei einer Ausgangslage von etwa 150 m hohen WEA aber eine Entwicklung von mindestens 200 m hohen Anlagen perspektivisch im Blick.

4.3 Wie ist der Abstand zum Siedlungsbestand?

Der Abstand zu dem in den jeweiligen Regionalplänen festgelegten Wohnsiedlungsbestand muss 1000 m betragen, zu nicht in den Plänen dargestellten/aufgenommenen Weilern, Einzelgehöften und Splittersiedlungen müssen 600 m eingehalten werden.

4.4 Wie sind die Abstände zu Gebäuden?

Wie oben bereits dargelegt, ist ein Mindestabstand von 600 m (Luftlinie) zu Gebäuden im Außenbereich einzuhalten, das entspricht in der Regel der 3fachen Anlagenhöhe. Bei höheren Anlagen, die den 3fachen Abstand unterschreiten, ist im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ggfs. in Abhängigkeit der konkreten Situation ein Gutachten zu einer möglicherweise bedrängenden Wirkung beizubringen.

4.5 Wird der Schattenwurf der Windkraftanlagen bei der Planung berücksichtigt? Beispiel Wolfhagen, Ab-schaltung von Anlagen aufgrund von Schattenwurf. Ist das vermeidbar?

Der festgelegte 1000m-Abstand soll verhindern, dass Schattenwurf im Rahmen der anschließenden Genehmigung der Anlagen ein größeres Problem darstellt. In der Einzelgenehmigung muss aber zu dieser Fragestellung in jedem Fall ein Gutachten erstellt werden. Sollte danach in Einzelfällen aufgrund der speziellen Bedingungen „vor Ort“ mit Schlagschatten in größerem Umfang zu rechnen sein, treten die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zum Abschalten der jeweiligen Anlagen in Kraft – das ist juristisch/ verfahrensrechtlich so vorgesehen und kein planerischer Mangel.

4.6 Wie lange gilt der Regionalplan?

10 Jahre ab Inkrafttreten - der Teilregionalplan Energie Nordhessen wurde im Mai 2017 von der Landesregierung genehmigt und ist am 26.06.2017 durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft getreten.

4.7 Was passiert, wenn der Regionalplan nicht (mehr) gilt?

Windenergieanlagen dürften (theoretisch) überall geplant werden, die Beschränkung auf lediglich 2 % der Regionsfläche würde aufgehoben. Viele regionalplanerische Einschränkungen entfielen, es wären allein die Regelungen und Vorschriften des Immissionsschutzrechtes und weiterer Fachrechte für die Genehmigung der Anlagen ausschlaggebend.

4.8 Wo finde ich die Karten/Pläne, auf denen ich einsehen kann wo die Anlagen gebaut werden sollen?

Die Karten des Teilregionalplans Energie, in denen die Vorranggebiete für Windenergienutzung in blauer Schraffur ausgewiesen sind, sowie die Steckbriefe zu den einzelnen Vorranggebieten finden sich unter: https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/erneuerbare-energien/windenergie/teilregionalplan-energie. In den Vorranggebieten sind jedoch noch keine Anlagenstandorte festgelegt, dies geschieht erst mit einer konkreten Planung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

4.9 Wo dürfen Anlagen gebaut werden?

Solange der Teilregionalplan in Kraft ist, dürfen Windenergieanlagen nur in den dort festgelegten Vorranggebieten errichtet werden, d.h. lediglich auf 2 % der Fläche der Planungsregion Nordhessen. Außerhalb der ausgewiesenen Flächen ist die Planung bzw. der Bau solcher Anlagen unzulässig (s. dazu auch das Ziel 1 im Kapitel Windenergie des Teilregionalplans – Link siehe Frage 4.9).

4.10 Gab es Einwände von der Stadt Waldeck zum Vorranggebiet KS 53?

Die Stadt Waldeck hat zu allen, das Stadtgebiet betreffenden Vorranggebieten Stellung genommen, nicht jedoch zu benachbarten Gebieten und somit auch nicht zum Vorranggebiet KS 53 in Naumburg.

4.11 Wie wurde mit Einwänden umgegangen?

Alle Stellungnahmen wurden in einer Datenbank erfasst, nach Themen der Einwendungen sortiert und im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Regionalplan ausgewertet: Die Argumente aus den Einwendungen wurden dabei sorgfältig geprüft und abgewogen. Nach inhaltlichen Aspekten zusammengefasst, wurden sog. Themenpapiere erarbeitet und der Regionalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Regionalversammlung hat auch über die Aufnahme, Streichung oder Veränderungen im Zuschnitt der Vorranggebiete befunden.

4.12 Warum gab es keine Antwort / keinen Eingangsbescheid zu den Einwänden?

Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung zur 2. Offenlegung ist seitens des Regierungspräsidiums darauf hingewiesen worden, dass in Erwartung einer Vielzahl von Stellungnahmen keine Eingangsbestätigungen versendet werden würden – bei letztlich rd. 35.000 Einwendungen wäre dies auch nicht praktikabel gewesen.

4.13 Liegen dem Regierungspräsidium Stellungsnahmen von der Bundeswehr vor?

Im Rahmen der 2. Anhörung hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr als offizielle Stelle der Bundeswehr eine einseitige Stellungnahme abgegeben, in der es sich jeweils Einzelentscheidungen im Rahmen konkreter Standortplanungen im immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren vorbehält.

4.14 Wie werden die Nachbargemeinden in die Planungen mit einbezogen?

Im Rahmen der beiden Anhörungen und Offenlegungen zum Teilregionalplan Energie sind alle Gemeinden in der Planungsregion Nordhessen beteiligt worden und hatten somit die Gelegenheiten, zu sämtlichen Inhalten und Vorranggebieten Stellung zu nehmen. Im Rahmen eines späteren Genehmigungsverfahrens werden Nachbarkommunen (Gemeindevorstand, Magistrat) immer dann beteiligt, wenn das geplante Vorhaben eine konkrete Betroffenheit über Einwirkungen (wie z.B. Schattenwurf, Lärmimmissionen) im Gemeindegebiet erwarten lässt. Im Fall eines Verfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung und entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Antragsunterlagen auch in den Nachbargemeinden auszulegen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt (siehe hierzu auch § 10 Abs. 1 der 9. BImSchV).

4.15 Weshalb ist diese Fläche im Regionalplan als Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen?

Die Fläche wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg im Rahmen der 1. Anhörung und Offenlegung vorgeschlagen. Da dieser Vorschlag auf einem qualitätsgeprüften Windgutachten basierte und in weiten Teilen keine regionalplanerischen Ausschlusskriterien entgegenstanden, konnte die Fläche in leicht reduzierter Abgrenzung in den Teilregionalplan aufgenommen werden.

4.16 Weshalb ist die Fläche für Windenergie im Waldgebiet ausgewiesen, auf den Feldern und Wiesen ist doch noch viel Platz?

Bei der Ausweisung der Vorranggebiete finden viele Faktoren/Kriterien Berücksichtigung, u. a. der Abstand zu Siedlungen, naturschutzfachliche Aspekte und nicht zuletzt die Windhöffigkeit, die auf Bergkämmen im Vergleich zu tiefer gelegenen Bereichen deutlich höher ist. Außerdem liegen die Offenlandbereiche häufig viel zu dicht an den Ortslagen, sodass der 1000 m-Abstand nicht eingehalten werden könnte. Darüber hinaus hat bereits der Hess. Energiegipfel 2011 festgestellt, dass die Energieziele des Landes Hessen ohne Einbeziehung der Waldflächen für die Nutzung der Windenergie nicht erreicht werden können. [Windhöffigkeit: durchschnittliches Windaufkommen an einem bestimmten Standort (als Maßstab für die Gewinnung von Windenergie)]

4.17 Weshalb gibt es diese Flächen für Windenergie in der Nähe des Nationalpark Kellerwald?

Im Nationalpark Kellerwald samt den angrenzenden Flächen für das Naturschutzgroßprojekt sowie in benachbarten FFH- und Vogelschutzgebieten ist die Errichtung von Windenergieanlagen nicht zulässig. Allerdings ist keine darüber hinausgehende Pufferzone vorgesehen. Da der Abstand des Vorranggebietes KS 53 zum Nationalpark über 6 km beträgt und der Bereich Peterskopf sogar rund 10 km entfernt liegt, ist auf Maßstabsebene der Regionalplanung keine Beeinträchtigung zu erwarten. Ob sich diese Einschätzung tatsächlich bestätigt, wird durch eine Vielzahl von Gutachten im späteren Genehmigungsverfahren geklärt. Allein die Tatsache, dass von der Grenze oder einzelnen Punkten des Nationalparks Windräder zu sehen sein werden, ist jedoch weder ein regionalplanerisches Ausschlusskriterium noch ein Ablehnungsgrund auf Genehmigungsebene.

4.18 Gibt es einen Ausgleich für die gerodete Waldfläche?

Nur zeitlich befristet in Anspruch genommene (so. temporäre) Flächen, die für die Zuwegung und Errichtung der Anlage notwendig sind, müssen und können nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder aufgeforstet werden.

Die dauerhaft beanspruchten Flächen für Fundament, Kranstellfläche etc., die während des Betriebs der Anlage für 25-30 Jahre waldfrei gehalten und damit dauerhaft gerodet (passender Begriff?) werden müssen, umfassen im Durchschnitt ca. 0,5 ha pro Anlage. Dafür muss entweder eine flächengleiche Ersatzaufforstung, möglichst im gleichen Naturraum durchgeführt werden oder, sollte dies nicht möglich sein, eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Diese wird von der Genehmigungsbehörde beim Landkreis festgesetzt.

4.19 Werden die Anlagen im Quelleneinzugsgebiet gebaut?

Sofern es sich um einen für Trinkwasserzwecke genutzten Quellbereich handelt, ist die Errichtung von Windenergieanlagen im engeren Fassungsbereich sowie in der umgebenden Schutzzone II ausgeschlossen, in diesen Bereichen ist auch kein regionalplanerisches Vorranggebiet ausgewiesen. In der weiteren Schutzzone III ist der Bau von Windrädern in der Regel, wie andere Bauprojekte im Übrigen auch, grundsätzlich möglich, für das Genehmigungsverfahren muss allerdings ein hydrogeologisches Gutachten erarbeitet und geprüft werden. Sollte es sich um einen ungenutzten, natürlichen Quellbereich handeln, greifen die Regelungen des Naturschutzrechtes zum Biotopschutz.

4.20 Dürfen Windkraftanlagen in Wasserschutzzonen errichtet werden?

In der Schutzzone I (sog. engerer Fassungsbereich) von Wasserschutzgebieten ist der Bau von Windenergieanlagen nicht zulässig, in der Schutzzone II sind keine regionalplanerischen Vorranggebiete ausgewiesen – damit können auch dort keine Windräder errichtet werden. In der Wasserschutzzone III ist dies grundsätzlich jedoch möglich.

4.21 Was passiert mit den Wanderwegen, die dort langführen?

Die Wanderwege können in Absprache mit den zuständigen Behörden und Vereinen/Verbänden während der Baumaßnahme und im Zweifelsfalle auch dauerhaft verlegt werden. Hinweis: In der Söhre – im bereits bebauten Vorranggebiet KS 43 – ist im Verbund mit dem Naturpark Werra-Meißner ein sog. Energie-Rundweg durch das Windnutzungsgebiet eingerichtet worden, der jederzeit besuch- und begehbar ist.

4.23 Können Eisgeschosse von den Rotorblättern in den Ort fliegen?

Nein, das ist höchst unwahrscheinlich. Die Anlagen sind in der Regel mit sog. Rotorheizungen und Sensoren ausgestattet, die verhindern, dass die Anlage sich dreht bzw. nach einem Stillstand wieder anfährt, wenn sie vereist ist. In den Unterlagen zum Genehmigungsverfahren beschäftigt sich ein eigenes Kapitel mit den vorgesehenen Maßnahmen gegen Eiswurf.

4.24 Wurde die Windgeschwindigkeit an den ausgewiesenen Flächen gemessen oder berechnet?

Zur Ermittlung der voraussichtlichen Windgeschwindigkeit hat das Land Hessen im Jahr 2011 für das gesamte Bundesland ein Windgutachten durch den TÜV Süd erarbeiten lassen, das eine Basis für die Ermittlung der regionalplanerischen Vorranggebiete bildete. Die Windhöffigkeit wurde dazu mit Prognosemodellen unter Einbeziehung der Ergebnisse bereits existierender Windenergieanlagen berechnet. Konkrete Messungen finden oftmals erst im Rahmen der Umsetzung der Vorranggebiete statt, da eine gute Windgeschwindigkeit die Voraussetzung für eine hohe Energieausbeute und damit auch Rentabilität des jeweiligen Projektes ist.

4.25 Stimmen die Berechnungen der voraussichtlichen Windgeschwindigkeiten?

Bei Windgutachten, die wie im Fall der Naumburger Fläche KS 53 zusätzlich zum Landesgutachten eingereicht wurden, ist die Methode der Berechnung vom Fraunhofer Institut IWES auf Plausibilität und Qualität überprüft worden. Damit ist natürlich keine Gewähr verbunden, dass die Prognosewerte mit der Realität auch übereinstimmen – das bekannte Dilemma jeglicher Prognose.

4.26 Werden alle beantragten Anlagen genehmigt?

Das ist nicht immer der Fall, aber durchaus möglich. Ausschlaggebend für die tatsächliche Genehmigungsfähigkeit sind am Ende eines Verfahrens vor allem naturschutzfachliche Aspekte, aber zunehmend auch Fragen der zivilen oder militärischen Luftverkehrssicherheit.

4.27 Sind die Gutachter unabhängig?

Die Gutachter sollten schon im eigenen Interesse unabhängig sein, um nicht durch „Gefälligkeitsgutachten“ die Genehmigung eines Projektes zu gefährden oder ihren eigenen „guten Ruf“ zu schädigen.

4.28 Wer zahlt die Gutachten, die erstellt werden müssen?

Der Investor trägt die Kosten der notwenigen Gutachten, dabei kommen nicht unbeträchtliche Summen im Vorfeld einer Genehmigung zusammen.

4.29 Was sind Gutachten zur bedrängenden Wirkung?

Ein solches Gutachten sollte erstellt werden, wenn der Abstand eines Windrades zum nächstgelegenen Wohngebäude die dreifache Anlagenhöhe unterschreitet (Beispiel: Anlage 220 m hoch, Abstand aber nur 630 m). Untersucht werden darin vor allem die Sichtbeziehungen von den Hauptaufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer, Terrasse) zur nächstgelegenen Anlage. Auch in diesem Fall hat der Investor die Kosten dafür zu tragen.

4.30 Wie viele Anlagen werden im Vorranggebiet KS 53 gebaut?

Bisher wurden im konkreten Fall noch keine Anlagen beim Regierungspräsidium beantragt, auch eine genauere Standortplanung ist bislang nicht bekannt. Insofern kann über die Zahl genehmigungsfähiger Anlagen oder gar deren Bau zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Aussage getroffen werden.

4.31 Wie ist der Abstand zwischen den Anlagen?

Generell gibt es dafür keine Vorgaben. Die notwendigen Abstände sind in jedem Einzelfall abhängig von standortbezogenen Turbulenzberechnungen. Diese lässt der Investor zur Sicherstellung der Standsicherheit gutachterlich ermitteln. Allgemein gilt: Je größer die Anlagen, desto größer auch die erforderlichen Abstände zwischen ihnen, zumal diese sich auch nicht gegenseitig „den Wind abgraben“ sollen.

4.32 Wieviel Fläche nimmt eine Anlage ein?

Die konkrete Flächeninanspruchnahme variiert und ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig, je nach Anlagentyp und -größe, Standort im Wald oder Offenland, Zuwegung, Topographie u.vm. Im Wald ist durchschnittlich von einer Fläche von 0,5 Hektar auszugehen, die dauerhaft gerodet werden muss, der temporäre Eingriff beträgt weitere 0,4 bis 1,0 Hektar. Im Offenland ist die dauerhafte Flächeninanspruchnahme geringer und beschränkt sich auf das Fundament des Mastfußes und sein engeres Umfeld. Zur Abschätzung einer maximalen Anlagenzahl und damit auch des erwartbaren Energieertrages der ausgewiesenen Vorranggebiete wird von einem abstrakten „Flächenbedarf“ von ca. 15 ha pro Anlage ausgegangen, d.h. auf einer 100 ha großen Fläche wäre rein rechnerisch die Errichtung von 7 bis 8 Windrädern möglich. Dieser Wert ist jedoch auf keinen Fall gleichzusetzen mit der tatsächlich beanspruchten, bebauten oder zu rodenden Fläche.

4.33 Was ist Windhöffigkeit?

Windhöffigkeit ist das durchschnittliche Windaufkommen an einem bestimmten Standort. Sie dient als Maßstab für die Gewinnung von Windenergie.

Quelle: Google Definition

4.34 Was ist Siedlungsbestand?

Der Siedlungsbestand ist die Gebietsdarstellung im Regionalplan für Flächen, die zusammenhängend mit (Wohn-)Gebäuden und damit in Zusammenhang stehenden Einrichtungen bebaut sind.

4.35 Was sind Einzelgehöfte?

Einzelgehöfte sind Bauernhöfe und sonstige Wohngebäude in Einzellage in der freien Landschaft.

4.36 Wie wird die Zuwegung zu den Windkraftanlagen geregelt, muss da viel gerodet werden?

Grundsätzlich soll die Zuwegung auf den vorhandenen Wegen erfolgen und keine größeren Baumaßnahmen erforderlich machen. Die Zuwegung muss gesondert beantragt werden. Die Flächen, die dafür während der Baumaßnahmen benötigt werden, können z.T. nach Beendigung der Bauzeit wieder aufgeforstet werden. Für Flächen, die dauerhaft während des Betriebs benötigt werden (z.B. für evtl. Reparatur-Maßnahmen), müssen Ersatzaufforstungen bzw. Ausgleichzahlungen erfolgen. Der Umfang der Rodung wird im Rahmen des konkreten Einzelfalls in enger Absprache mit den Forstbehörden festgelegt, er ist abhängig von den jeweiligen Standorten und dem Gelände selbst, z.B. der Topographie.

STAND 5: Wald und Forst

Schlagwörter: Rotwild und Luchs, Avifauna, Quellen- und Gewässerschutz, Flächenbedarf und Aufforstung

5.1 Was sind die Erkenntnisse bezüglich des Verhaltens von Rotwild im Umfeld von Windenergieanlagen?

Rotwild ist insgesamt wenig standortgebunden und weist große Bewegungsräume auf. Die Tiere reagieren sehr sensibel auf Störungen ihres Lebensraums und ziehen sich daher während der Bauphase aus den entsprechenden Waldgebieten zurück. Nach Bauabschluss nutzt das Rotwild nach einer kurzen Eingewöhnung die ursprünglich genutzten Bereiche in der Nähe der Windkraftanlagen wieder und kehrt in diese zurück. Durch den Bau entstandene nun begrünte Freiflächen im Wald, werden von den Tieren als Ruheflächen genutzt.

5.2 Was zeigen die Erfahrungswerte hinsichtlich der Verdrängung und Rückkehr von Rotwildbeständen? Was wären Beispiele für die Beobachtungen?

Von Windenergieanlagen in Waldgebieten liegen bereits Erfahrungsberichte von Förstern und Jägern vor. Bei der Beeinflussung der Rotwildbestände gilt es zwischen Bau- und Betriebszeiten der WEAs zu unterscheiden:

  • Bauphase: Der Lebensraum des Rotwilds wird stark beunruhigt. Es kommt zu einem Meideverhalten. Das Rotwild kehrt aber nach dem Ende der Bauzeit zurück.

  • Betriebszeit: Das Rotwild lernt schnell, dass keine Gefahr von den entstehenden Geräuschen ausgeht. Ähnliches Verhalten ist bei Rotwildpopulationen zu sehen, die sich in der Nähe von Straßen zu ganz gewöhnlichen Äsungszeiten auch tagsüber aufhalten. Um den Lebensraum des Rotwilds attraktiv zu gestalten, werden Maßnahmen wie die Einsaat der Stellfläche als Äsungs-flächen im Wald und eine gezielt gestaffelte Vegetation an den Rändern empfohlen. Diese Maßnahmen sind so auszuführen, dass sie keinen anderen Schutzzielen widersprechen also z.B. keine Rotmilane anlocken.

5.3 Welche Gefahren bestehen für den im Gebiet gesichteten Luchs?

Am Naumburger Waldrand kam es der Vergangenheit zu Luchs-Sichtungen. Der Luchs gehört zu den sensiblen Säugetieren und unterliegt demselben Schutz wie Wildkatzen und Haselmäuse. Für diese Tiergruppen sind besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen, um den Eingriff in die natürlichen Lebensräume so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört die Aufwertung der Lebensräume für diese geschützten Arten. Während der Bauphasen der Anlagen ist aufgrund der hohen Reizsensibilität mit einer Meidung zu rechnen. Der Betrieb von Windenergieanlagen hat jedoch keine schädigende Wirkung auf Luchse. Hier treten auch bei sensiblen Säugetierarten Gewöhnungseffekte ein und eine Rückkehr in die Gebiete ist die Regel. Eine weitaus größte Gefährdung für Luchse- und Wildkatzenpopulationen besteht demnach durch den Straßenverkehr.

http://www.bund-hessen.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/unzulaessige-argumentation-luchs-und-wildkatze-werden-durch-den-betrieb-von-windenergieanlage-nich/

https://www.energieland.hessen.de/aktion/zukunftswerkstatt/buseck/BFEH_WindenergieFaunaFocus_Boldt_2014-3.pdf

https://www.energieland.hessen.de/mm/wka-leitfaden.pdf

http://www.bund-hes-sen.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/unzulaessige-argumentation-luchs-und-wildkatze-werden-durch-den-betrieb-von-windenergieanlage-nich/

5.4 Wie bewegen sich Rotmilane im Raum?

Rotmilane erbauen ihre Horste in der Regel am Waldrand. Von dort aus bestehen optimale Bedingungen in den umgebenden Freiflächen auf Nahrungssuche zu gehen. Die Beute des Rotmilans sind Kleingetier sowie Ass. Freiflächen dienen dabei als Jagdgebiete.

Genaue Bewegungsprofile von Rotmilanen werden im Zuge einer sogenannten Raumnutzungsanalyse erstellt und sind notwendiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

5.5 Haben wir Rotmilane im Bereich des Alten Walds?

Am Waldrand des Alten Waldes sind stetig Rotmilane zu beobachten, Rotmilanhorste sind aber nicht lokalisiert. Innerhalb des Waldgebiets sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Horste erfasst.

5.6 Wie hoch liegt die durchschnittliche Schlagopferzahl von Vögeln je Windenergieanlage?

Zu den statistischen Erkenntnissen zum Vogelschlag durch Windenergieanlagen muss von Seiten der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) gesagt werden, dass die Liste der Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg auf Zufallsfunden beruht. Eine wissenschaftliche Studie, die sich mit der Kollisionsgefährdung von Vögeln an Windenergieanlagen beschäftigt hat, ist die sogenannte PROGRESS-Studie. Die Studie „Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-)Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen“, kurz: PROGRESS, ist die bislang umfassendsten und repräsentativste Studie zur tatsächlichen Zahl von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen. Aus der Zusammenfassung: „Die Suche nach Kollisionsopfern wurde in fünf Feldsaisons von Frühjahr 2012 bis zum Frühjahr 2014 durchgeführt. … Im Rahmen der Studie wurden 46 unterschiedliche Windparks (WP) untersucht… Im Untersuchungszeitraum wurden insgesamt 291 Vögel gefunden.

Anhand dieser Zahlen würde man auf weit unter 3 Vögel/WEA und Jahr kommen, wenn man davon ausgeht, dass ein Windpark deutlich mehr als eine WEA umfasst.“

Bezüglich der Betroffenen Vögel heißt es in der Studie weiter: „Die beiden am häufigsten gefundenen Arten waren die häufigen, weit verbreiteten Arten Ringeltaube und Stockente. Unter den 15 am häufigsten gefundenen Arten befinden sich fünf Zielarten des Projektes: Mäusebussard, Kiebitz, Goldregenpfeifer, Rotmilan und Turmfalke. Wasservögel (Enten, Gänse/ Watvögel/ Möwen) stellen zusammen fast die Hälfte der Funde. Die Sammelgruppe sonstiger Nichtsingvögel bildet insbesondere aufgrund der häufig gefundenen Tauben die größte Gruppe. Greifvögel dominieren die Fundliste nicht. Vogelarten des nächtlichen Breitfrontenzuges nordischer Singvögel (insbesondere Drosselarten) kommen unter den Funden kaum vor.“

 

Die Zusammenfassung und Fazit der Studie stehen hier zur Verfügung.

5.7 Liegen vor Ort bereits avifaunistische Gutachten vor?

Für das Vorranggebiet KS 53 liegt noch kein avifaunistisches Gutachten vor. Auch ein immissionsschutzrechtlicher Antrag ist bislang noch nicht gestellt worden.

5.8 Wie werden avifaunistische Gutachten erstellt?

In der Genehmigungsphase eines Windparks werden vertiefte Untersuchungen zur Betroffenheit von windkraftsensiblen und -gefährdeten Greifvogelarten, insbesondere zu Milanvorkommen durchgeführt. Bloße Sichtungen von Rotmilanen im Gebiet lassen allerdings nicht direkt von einer Gefährdung ausgehen. Ergebnisse zu einer möglichen Gefährdung verspricht man sich von sogenannten Raumnutzungsanalysen, auch Aktionsraumanalyse genannt.

Im Rahmen des zu erstellenden avifaunistischen Gutachtens wird auch eine Raumnutzungsanalyse (auch Aktionsraumanalyse) durchgeführt. Diese stellt fest, welche Flugbeziehungen bspw. zwischen Horst und Nahrungshabitat bestehen. Als Ergebnis einer solchen Analyse werden die Aktivitäten der geschützten Arten, gestaffelt nach Kategorien, dargestellt und führen gegebenenfalls zum Ausschluss von Windenergiestandorten.

5.9 Welche Vorkehrungen werden zum Schutz von Zugvögeln getroffen?

Nach Kenntnis des Revierleiters wird der Naumburger Raum von Kranichen für den Überflug genutzt. Gänse haben dagegen andere Routen. Bei Kranichen ist die Überflughöhe über den Altern Wald entscheidend, um zu entscheiden, ob es zu Konflikten mit dem geplanten Windpark kommen könnte. Hier werden Gutachten Klarheit schaffen müssen.

BFEH Recherche zu Risiken und Schutz von Zugvögeln:

Kraniche haben nach Auskunft der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz bei klarer Sicht keine Schwierigkeiten Windenergieanlagen zu umfliegen. Eine Gefährdung besteht bei schwierigen Wetterlagen und trüber Sicht. Das Regierungspräsidium legte hier i. d. R. klare Auflagen zum Schutz von Kranichen fest. Zusätzliche Anforderungen an den WEA-Betrieb werden auch in den Nebenbestimmungen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festgesetzt. Diese Auflagen umfassen in erster Linie die temporäre Abschaltung der WEA an Kranich-Massenzugtagen mit schlechter Sicht. Solche Tage gibt es alle paar Jahre.

Die Zeiten der Abschaltung werden zentral festgelegt.

Die WEA sind in Bezug auf den Kranichzug beim Zusammentreffen folgender Parameter für die Dauer der laufenden Zugwelle abzuschalten:  

  • Herbstlicher Massenzugtag des Kranichs (mehr als 10% der westziehenden Kranichpopulation bezogen auf Information des Kranichinformationszentrums Groß-Mohrdorf, entspricht aktuell >20.000 Tiere pro Zugtag)
  • Schlechte Wetterbedingungen (d.h., Nebel mit Sichtweiten

Zum 31.12. eines jeden Jahres ist der oberen Naturschutzbehörde die Umsetzung der Minimierungsmaßnahme schriftlich nachzuweisen.

5.11 Liegen die geplanten Windenergieanlagen in einem Wasserschutzgebiet?

Das ist nach Aussage des Revierleiters nicht der Fall.

5.12 Besteht eine Gefahr für Quellen und Wildteiche?

Auch das ist nach Aussage des Revierleiters nicht der Fall. Das Planungsgebiet der Windenergieanlagen liegt in einiger Entfernung, der vor Ort bekannten Quellen und Wildteiche.

5.13 Wie wird aufgeforstet?

Auch für die Aufforstungen und Ausgleichsmaßnahmen für die im Zuge des Baus und während des Betriebs in Anspruch genommenen Flächen gibt es klar Bestimmungen. Für alle dauerhaft benötigten voll- oder teilversiegelten Flächen müssen forstrechtliche und naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erbracht werden. Ist das nicht möglich, wird eine Walderhaltungsabgabe festgesetzt, die z.B. zur Waldneuanlage in waldärmeren Gegenden verwendet wird. Zudem muss der verloren gegangene ökologische Wert (Verlust von Lebensraumfunktionen) der genutzten Flächen durch Aufwertungsmaßnahmen im Umfeld kompensiert werden.

Die temporär genutzten Flächen belaufen sich typischerweise auf etwa 0,2 bis 0,4 Hektar pro Anlage. Diese Flächen können nach dem Rückbau ihre Funktion im Naturhaushalt im Laufe der Zeit wieder einnehmen und dabei artenreiche Waldinnenrandstrukturen ausbilden. Diese werden unter anderem von Rotwild als Ruhezonen genutzt.

Weitere Informationen finden Sie im „Faktenpapier Windenergie in Hessen: Natur- und Umweltschutz“ auf der Seite von Energieland Hessen.