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Info-Veranstaltung zu Windenergieplanungen in Höchst am 5. Oktober 2022

Die Gemeinde Höchst richtete eine Info-Veranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Bürgerhaus aus. Thema waren die aktuellen Planungen von Windenergieanlagen auf dem Windvorranggebiet 2-138 bei Mümling-Grumbach. Unterstützt wurde die Gemeinde vom Bürgerforum, das auch die Moderation der Veranstaltung übernahm.

Karte von Höchst mit eingezeichneten Windenergie-Vorranggebieten

Rund 30 Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung zur Info-Veranstaltung zu Windenergieplanungen. In der Einführung erläuterte Bürgermeister Horst Bitsch die Perspektive der Gemeinde. Christopher Lüning von der LEA Hessen führte in Aspekte der Windenergie in Hessen ein. Anschließend stellten Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens PNE AG die Planungen zu den zwei Windenergieanlagen vor, von denen je eine auf dem Gebiet von Höchst und Bad König gebaut werden soll. Im Februar 2022 hatte PNE für die Anlagen Genehmigungsanträge beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Im Anschluss hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Fragen zu stellen. In der regen Diskussionsrunde äußerten sich auch anwesende Vertreterinnen und Vertreter aus der Gemeindevertretung.

Was sind Vorranggebiete?

Die sogenannten Vorranggebiete für Windenergie wurden im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen ausgewiesen, den die hessische Landesregierung im Februar 2020 genehmigt hat. In einem regionalplanerischen Prüfverfahren hatte das Regierungspräsidium Darmstadt zuvor systematisch und flächendeckend für Windenergie geeignete Flächen identifiziert. Dabei wurden unter anderem Fragestellungen aus Umwelt, Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Windpotenziale, Flugsicherung und Denkmalpflege erörtert und berücksichtigt. Mit der Ausweisung als Vorranggebiet ist auf diesen Flächen der Bau von Windenergieanlagen nun grundsätzlich möglich. Die konkreten Bauvorhaben bedürfen aber zusätzlich noch einer detaillierteren Prüfung und Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Auf allen anderen Flächen, also außerhalb der Vorranggebiete, ist Windenergie dagegen von vornherein ausgeschlossen.

Die Präsentationen finden Sie hier:

Präsentation LEA Hessen [PDF 2,9 MB]

Präsentation PNE AG [PDF 1,9 MB]