Bürgerforum Energiewende Hessen im RP Giessen

Das Bürgerforum in Mittelhessen
(Regierungspräsidium Gießen)

Erneuerbare Energien in Mittelhessen – das Bürgerforum unterstützt Kommunen in den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und den Vogelsbergkreis im frühzeitigen Dialog beim Ausbau von Wind-, Wasser- und Solarenergie.

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Bürgerforum Energiewende Hessen in Gießen/Fernwald/Buseck

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Interkommunale Windparkplanung Gießen / Fernwald / Buseck

Die Kommunen Gießen, Fernwald und Buseck besitzen jeweils Flächenanteile am Vorranggebiet 4114a, das im gültigen Teilregionalplan Energie Mittelhessen des Regierungspräsidiums Gießen für die Windenergie ausgewiesen ist. Gemeinsam möchten die drei Kommunen die insgesamt 153 Hektar große Fläche nun für die Windenergie nutzbar machen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Die Verwaltungen arbeiten eng zusammen, um dabei eine möglichst große und faire Teilhabe zu erzielen und die individuellen Anliegen der drei Kommunen gleichberechtigt und vollständig zu berücksichtigen.

Die Ausgangslage ist günstig. Der Großteil der Flächen im Vorranggebiet befindet sich in kommunalem Besitz. Dadurch haben die Kommunen die volle Steuerungshoheit. Sie können eigenständig entscheiden, unter welchen Bedingungen ein Windpark realisiert werden soll, und entsprechende Kriterien festlegen. Diese sind dann für die Auswahl eines Projektentwicklers entscheidend. Damit wird sichergestellt, dass ein Maximum an regionaler Wertschöpfung realisiert wird. Wichtig ist: Die interessierten Bürgerinnen und Bürger vor Ort sollen dabei frühzeitig und kontinuierlich informiert und einbezogen werden.

Die Kommunen werden in ihrem gemeinsamen Vorhaben professionell unterstützt. Das Beratungsunternehmen endura kommunal sowie das Bürgerforum der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA) begleiten den Prozess strategisch und organisatorisch.

Karte mit Windvorranggebiet 4114a 
Rot umrandet: Windvorranggebiet 4114a, Hellgrün: Flächeneigentum Gießen,
Türkis: Flächeneigentum Buseck, Lila: Flächeneigentum Fernwald, Schwarzer Strich: Gemeindegrenze

Karte Windvorranggebiet 4114a

Quelle: endura kommunal GmbH

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Veranstaltungen und aktuelle Meldungen

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Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung in Oppenrod am 3. März 2023

Am 3. März 2023 veranstalten die Kommunen Buseck, Fernwald und Gießen eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zum gemeinsamen Windparkvorhaben in der Rahberghalle Oppenrod (Buseck). Das Programm beginnt mit Fachvorträgen, in denen die Bürgerinnen und Bürger mehr über die möglichen Auswirkungen des Projekts auf die angrenzenden Ortschaften, den weiteren Prozess sowie die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung erfahren können. Anschließend wird das Plenum für Fragen und Beiträge aus dem Publikum geöffnet.

Termin und Ort:

Freitag, 3. März 2023 von 19.00 bis 21.30 Uhr
Rahberghalle Oppenrod, Beethovenstraße 5, 35418 Buseck

Präsentationsfolien

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Gemeinsame Gremiensitzung am 25. November 2022 als Auftakt zur interkommunalen Planung

Etwa 200 Interessierte versammelten sich am 25.11.2022 in der Fernwaldhalle in Fernwald-Steinbach, um sich über die gemeinsame Windparkplanung der drei Kommunen zu informieren. Neben den eingeladenen Mandatsträgerinnen und -trägern aus Fernwald, Buseck und Gießen nahmen auch einige interessierte Bürgerinnen und Bürger an der öffentlichen Gremien-Informationsveranstaltung teil. Sie konnten sich so ebenfalls ein Bild machen, in welche Richtung die interkommunale Planung eines Windparks im Vorranggebiet 4114a gehen könnte. Auf den 153 Hektar im Fernewald besitzen alle drei Kommunen Flächen. Und diese sollen mit möglichst hoher kommunaler Wertschöpfung und fairer Teilhabe für alle Kommunen der Windkraft zur Verfügung gestellt werden.

Nach kurzer Begrüßung durch Bürgermeister Rosenke aus Fernwald präsentierten Rolf Pfeifer und Dr. Dirk Vetter von endura kommunal, wie genau das gelingen könnte. Sie informierten die Anwesenden insbesondere zu den Themen Kommunalbeteiligung, Bürgerbeteiligung und Projektiererauswahlverfahren und machten so deutlich, wie die Kommunen die Steuerungshoheit bestmöglich nutzen könnten. Sie zeigten außerdem auf, wie die nächsten Schritte konkret aussehen könnten und welche fachlichen Weichen nun zunächst durch die Entscheidungsträgerinnen und -träger gestellt werden müssen. Gleichzeitig konnten auch bereits viele grundlegende Fragen zu den Auswirkungen des Windparks auf Mensch und Natur beantwortet werden.

 

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Nutzen und Vorgehen

Nutzen der interkommunalen Windparkplanung

Auch hierzulande werden die Auswirkungen des Klimawandels immer stärker spürbar, etwa durch Ernteausfälle wegen Hitze und Trockenheit oder Schäden an Gebäuden und anderen Infrastrukturen infolge von Extremwettern wie Stürmen und Starkregen. Der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien im Zuge der Energiewende ist notwendig, um die Emissionslast des deutschen Energiesystems zu reduzieren und damit dem Klimawandel entgegenzuwirken. Mit der Entscheidung, den Ausbau der Windenergie auf ihren Flächen aktiv voranzutreiben, stellen sich die Kommunen Gießen, Fernwald und Buseck gemeinsam ihrer Verantwortung für den Klimaschutz.

Darüber hinaus bietet das Vorhaben den drei Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern aber auch einen wirtschaftlichen Nutzen. Und dieser Nutzen kann in dem Projekt bestmöglich ausgeschöpft werden. Die Kommunen definieren selbst, zu welchen Bedingungen ein Projektentwickler die gemeindeeigenen Flächen pachten darf, um darauf einen Windpark zu entwickeln. So können insbesondere eine gewünschte Mindesthöhe der Pacht sowie die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort festgeschrieben werden. Wichtig ist: Der „Kuchen“ kann nur einmal verteilt werden. Und natürlich muss das Projekt am Ende auch für einen Projektentwickler wirtschaftlich noch interessant genug sein. Hier gilt es also vielerlei Interessen sorgsam auszutarieren. Dazu haben sich die drei Kommunen fachliche Unterstützung an Bord geholt: Gemeinsam mit endura kommunal und dem Bürgerforum der LEA tragen die Verantwortlichen dafür Sorge, das lokale Potential für die Windenergie sowohl in Bezug auf ihren Beitrag zum Klimaschutz als auch auf den wirtschaftlichen Nutzen optimal ausschöpfen zu können. In diesem Zusammenhang bedeutet die enge Zusammenarbeit auch, dass die Kommunen – unabhängig von späteren Standorten innerhalb des Vorranggebiets – eine faire Verteilung der Wertschöpfung anstreben, die durch den Bau von Windrädern realisiert werden kann.

 

Vorgehen

Das Projekt befindet sich noch ganz am Anfang. In dieser frühen Phase wollen die Kommunen Gießen, Fernwald und Buseck zunächst einen gemeinsamen Kriterienkatalog erarbeiten. Dieser soll festlegen, zu welchen Bedingungen die Umsetzung eines Windenergie-Projekts auf den kommunalen Flächen möglich sein wird. Der Katalog wird den kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägern später als Grundlage für die Bewertung von Projektanträgen dienen.

Zunächst soll eine Steuerungsgruppe – bestehend aus Mitgliedern aller drei Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenversammlungen – gegründet werden. Die Mitglieder dieser Gruppe entwickeln unter fachlicher Anleitung in einem Workshop den Kriterienkatalog sowie die Ausschreibungsunterlagen. Wenn darüber eine Einigung erzielt wurde, kann das offizielle Ausschreibungsverfahren beginnen.   

Damit startet die Suche nach dem richtigen Projektpartner, der für die Planung, den Bau und den späteren Betrieb der Windkraftanlagen auf der gemeinsamen kommunalen Fläche zuständig sein soll. Obwohl ein offizielles Ausschreibungsverfahren bei kommunalen Immobiliengeschäften dieser Art vergaberechtlich nicht notwendig ist, ist es doch empfohlen, um die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs einzuhalten. Darüber hinaus zeigt ein Auswahlverfahren kommunale Handlungsmöglichkeiten auf: Häufig ist es erst der Vergleich zwischen verschiedenen Umsetzungsalternativen, der den Gemeindevertretungen ihren Gestaltungsspielraum konkret vor Augen führt und dadurch Orientierung gibt. Dies gilt sowohl für unterschiedliche Szenarien der Flächennutzung (z.B. Netzeinspeisepunkt oder Zuwegung), die technischen Details des jeweils diskutierten Anlagentyps (z.B. Höhe der Anlagen) als auch mögliche Maßnahmen der Bürgerbeteiligung und die Maximierung der kommunalen Einnahmen.

Bei der sachlichen Auswertung der eingegangenen Angebote wird die Steuerungsgruppe durch endura kommunal unterstützt. Dabei werden vielfältige Kriterien berücksichtigt, darunter unternehmensbezogene Aspekte (z.B. zurückliegende Erfahrungen im Bereich Windenergie, Personalbestand und Bankenratings), die technischen Details des Umsetzungsvorschlags und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters (im Sinne einer realistischen Einschätzung darüber, ob z.B. Pachten langfristig gezahlt werden können oder ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht). Daneben stehen allgemeine ideelle Kriterien wie die regionale Verankerung des Unternehmens und seine Beziehungen zu lokalen Stakeholdern.

Kriterienbeispiele 

Die Ergebnisse der fachlichen Prüfung werden in der Steuerungsgruppe vorgestellt und diskutiert. Daraufhin wird aus allen eingegangenen Angeboten eine Vorauswahl der bevorzugten Projektpartner getroffen. Die bestplatzierten Vorschläge erhalten eine Einladung zum Bietergespräch. Sobald die Entscheidung für ein Projektentwicklungsunternehmen feststeht, kann ein Vertrag verhandelt und abgeschlossen werden.

Projektentwickler Auswahlverfahren

Bevor dieser Prozess initiiert wird, müssen aber zunächst die drei Gremien in Gießen, Fernwald und Buseck darüber entscheiden. Ende März sollen in allen drei Kommunen entsprechende Sitzungen stattfinden.

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Fragen und Antworten zum Vorhaben

Die häufigsten Fragen und Antworten aus der Veranstaltung am 03.03.2023 können im Nachgang hier eingesehen werden.

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1.  Frage  Lorem ipsum sapientem ne neque dolor erat,eros solet in
 

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Kontakt

Gießen: Evelina Stober, Klimaschutzmanagement, Telefon: 0641 306-2115,
E-Mail: evelina.stober@giessen.de

Fernwald: Thorsten Bücking, Bauverwaltung, Telefon: 06404 9129-16,
E-Mail: buecking@fernwald.de

Buseck: Larissa Hildebrand, Klimaschutzmanagement, Telefon: 06408 911-208,
E-Mail: larissa.hildebrand@buseck.de

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Hintergrundinformationen zur Windenergie

LEA Broschüre “Windprojekte in Windvorranggebieten – Steuerung und Beteiligung aus kommunaler Sicht” Die Broschüre thematisiert die Entstehung eines Windenergieprojekts in einer Kommune von Ausgangssituation über Flächensteuerung zu Projektentwicklung. Sie gibt Beispiele für das Flächenpooling und zeigt mögliche Rollen für Kommunen auf.

LEA Werkzeugkasten für Kommunen Energiekonzepte, Rechtliche Grundlagen, Flächensteuerung, Wirtschaftlichkeit, Finanzielle Beteiligung, Konfliktklärung und Dialog, Technologien - zu diesen sieben Themenschwerpunkten finden Kommunen in der Toolbox Hilfestellungen und Informationen für ihre Umsetzung der Energiewende vor Ort.

LEA Faktenpapiere www.lea-hessen.de/kommunen/mediation-bei-erneuerbaren-energien/buergerforum-energiewende-faktenchecks  Über die Ortstermine hinaus greift das Bürgerforum übergeordnete Fragen der Bürgerinnen und Bürger auf. Dazu werden Faktenchecks mit renommierten Expertinnen und Experten durchgeführt. Die Ergebnisse werden als Faktenpapiere aufbereitet und stehen zur raschen Faktenklärung vor Ort als Lang- und Kurzfassung gedruckt oder online zur Verfügung. Alle Faktenpapiere, etwa zum Thema Infraschall, Natur- und Artenschutz oder Sicherheit von Windenergieanlagen finden Sie hier: 

Videos zum Thema
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Der Regionalplanungsprozess zum Ausbau der Windenergie in Hessen

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Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Hessen

Die LEA erklärt, wie in Hessen Windenergieanlagen beantragt und geprüft werden.

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