Bürgerforum Energiewende Hessen

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1.22 Lassen Sie nie mehr Windkraftanlagen in einem Gebiet errichten in dem die Luftraumuntergrenze weniger als 500ft vertikalen Abstand zum Windrad hat (Schöneck 1212ft Luftraum 1500ft)

Diese Frage wurde an die Luftfahrtbehörde RP Darmstadt weitergegeben. Eine Antwort steht bisher noch aus.