Frau Professor Hentschel, welche Handhabe haben Regionalplaner, um den Tourismus zu berücksichtigen?
Es gibt kein Gesetz, das den Tourismus als solchen unter einen besonderen Schutz stellt. Regionalplaner können touristische Regionen also nicht von vornherein als Standort zur Windenergiegewinnung ausschließen – zumal sich nicht beweisen lässt, dass Touristen tatsächlich wegbleiben, obwohl sie das in Umfragen immer wieder ankündigen. Dennoch werden touristische Belange in der Praxis berücksichtigt, wenn auch indirekt: Indem großräumig Flächen aus Naturschutzgründen oder beispielsweise ein Denkmal geschützt werden, kommt das letztlich auch dem Tourismus zugute.
Müssen die Kommunen jede Kröte schlucken, die die Regionalplanung ihnen vorsetzt oder haben sie Möglichkeiten der Einflussnahme?
Die Kommunen haben Gestaltungsspielraum. Sie müssen die Teilregionalplanungsflächen nicht eins zu eins übernehmen, sondern können sie konkretisieren und auch einschränken. Sie können außerdem Einfluss auf die Höhe der Anlagen nehmen. Wenn die Kommunen allerdings Anlagenhöhen vorschreiben, die so niedrig sind, dass die Anlagen nicht rentabel genutzt werden können, kassieren Gerichte das als Verhinderungsplanung. Aber auch aus einem anderen Grund wird es immer unwahrscheinlicher, dass die Höhenbegrenzung in Zukunft erfolgreich ist. Häufig wurde als Argument gegen den Bau hoher Anlagen angeführt, dass sie bei mehr als 100 Metern aus Gründen der Flugsicherheit blinken müssen, was Touristen stören könnte. Mittlerweile können Anlagen aber so ausgestattet werden, dass sie nur dann blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Und die technische Entwicklung schreitet voran, sodass solche Argumente immer seltener gelten.
Schlagen viele Kommunen den Weg der Klage ein? Wie sind die Erfolgsaussichten?
Es gibt immer wieder Fälle, die bis vors Bundesverwaltungsgericht gehen. Die Kommunen haben aber über die Jahre gelernt, ihre Interessen frühzeitig über Einwendungen in die Regionalplanung einzubringen. Eine Klage kann nur Erfolg haben, wenn sie Fehler der Regionalplanung geltend machen kann, die Kommune also nachweist, dass Aspekte wie der Artenschutz nicht beachtet wurden. Eine Chance hätte sie auch, wenn es etwa hinreichend konkrete Pläne gibt, die entsprechende Fläche anderweitig zu nutzen, zum Beispiel als Wohngebiet. Aber das sind Dinge, die in der Regel von der Regionalplanung berücksichtigt werden.