Bürgerforum Energiewende Hessen

Faktenchecks & Faktenpapiere

Die Faktenchecks des Bürgerforums sind öffentliche Expertendialoge: fachlich fundiert, gesellschaftlich ausgewogen und mit verständlichen Informationen zu Wind- und Wasserkraft, Solarenergie oder Genehmigungsverfahren. Mit Faktenchecks soll Klarheit geschaffen werden. In einem Faktenpapier werden die Ergebnisse dann verständlich aufgearbeitet und veröffentlicht.

Bürgerforum Energiewende Hessen

Informationsveranstaltung "Freiflächen-PV in NordOstHessen"

für kommunale Vertreterinnen und Vertreter sowie Verwaltungen

Am 19. Juli 2022 nutzten rund 200 Personen die Möglichkeit, sich in der Stadthalle Baunatal oder online über die Rahmenbedingungen, Planungsvoraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Freiflächen-PV zu informieren. Das Programm beinhaltete Fachvorträge, Fragerunden und die Möglichkeit zum Netzwerken.

Regierungspräsident Mark Weinmeister stellte in seinem Eröffnungsstatement die Herausforderung der Flächennutzung unter Berücksichtigung verschiedener Interessen dar. Anschließend wurden die planerischen und genehmigungsrechtlichen Aspekte bei Freiflächen-PV vorgetragen:

  • Karin Potthoff (RP Kassel) gab einen Überblick über Rahmenbedingungen der Regionalplanung für die Bauleitplanung [Präsentationsfolien],
  • Susanne Heine (RP Kassel) sprach zu Freiflächen-PV aus Sicht der Landwirtschaft [Präsentationsfolien] und
  • Sebastian Schmidtke (RP Kassel) erläuterte naturschutzfachliche Anforderungen [Präsentationsfolien].

Am Nachmittag folgten Vorträge

  • von Anja Strecker und Bürgermeister Daniel Herz (beide Stadt Witzenhausen) zur Potenzialermittlung für Freiflächen-PV in Witzenhausen [Präsentationsfolien] und
  • von Marvin Reiting (EAM Netz GmbH) zu den Herausforderungen des Netzanschlusses von Freiflächen-PV-Anlagen [Präsentationsfolien].

In einem abschließenden Podiumsgespräch wurden die gehörten Inhalte vertieft und praktische Anregungen gegeben. Online und vor Ort wurden Fragen und Anregungen aus dem Publikum aufgenommen.

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Programmbeiträge
Freiflächen-PV in NordOstHessen - Rahmen der Regionalplanung für die Bauleitplanung K. Potthoff Abspielen

Freiflächen-PV in NordOstHessen - Rahmen der Regionalplanung für die Bauleitplanung K. Potthoff

Am 19. Juli 2022 nutzten rund 200 Personen die Möglichkeit, sich in der Stadthalle Baunatal oder online über die Rahmenbedingungen, Planungsvoraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Freiflächen-PV zu informieren. Das Programm beinhaltete Fachvorträge, Fragerunden und die Möglichkeit zum netzwerken. Karin Potthoff (RP Kassel) gab einen Überblick über Rahmenbedingungen der Regionalplanung für die Bauleitplanung

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Freiflächen-PV in NordOstHessen - Eröffnungsstatement M. Weinmeister Abspielen

Freiflächen-PV in NordOstHessen - Eröffnungsstatement M. Weinmeister

Am 19. Juli 2022 nutzten rund 200 Personen die Möglichkeit, sich in der Stadthalle Baunatal oder online über die Rahmenbedingungen, Planungsvoraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Freiflächen-PV zu informieren. Das Programm beinhaltete Fachvorträge, Fragerunden und die Möglichkeit zum netzwerken. Regierungspräsident Mark Weinmeister stellte in seinem Eröffnungsstatement die Herausforderung der Flächennutzung unter Berücksichtigung verschiedener Interessen dar.

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Freiflächen-PV in NordOstHessen - Sicht der Landwirtschaft S. Heine Abspielen

Freiflächen-PV in NordOstHessen - Sicht der Landwirtschaft S. Heine

Am 19. Juli 2022 nutzten rund 200 Personen die Möglichkeit, sich in der Stadthalle Baunatal oder online über die Rahmenbedingungen, Planungsvoraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Freiflächen-PV zu informieren. Das Programm beinhaltete Fachvorträge, Fragerunden und die Möglichkeit zum netzwerken. Susanne Heine (RP Kassel) sprach zu Freiflächen-PV aus Sicht der Landwirtschaft.

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Freiflächen-PV in NordOstHessen - naturschutzfachliche Anforderungen S. Schmidtke Abspielen

Freiflächen-PV in NordOstHessen - naturschutzfachliche Anforderungen S. Schmidtke

Am 19. Juli 2022 nutzten rund 200 Personen die Möglichkeit, sich in der Stadthalle Baunatal oder online über die Rahmenbedingungen, Planungsvoraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Freiflächen-PV zu informieren. Das Programm beinhaltete Fachvorträge, Fragerunden und die Möglichkeit zum netzwerken. Sebastian Schmidtke (RP Kassel) erläuterte naturschutzfachliche Anforderungen.

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Freiflächen-PV in NordOstHessen - Herausforderungen des Netzanschlusses M. Reiting Abspielen

Freiflächen-PV in NordOstHessen - Herausforderungen des Netzanschlusses M. Reiting

Am 19. Juli 2022 nutzten rund 200 Personen die Möglichkeit, sich in der Stadthalle Baunatal oder online über die Rahmenbedingungen, Planungsvoraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Freiflächen-PV zu informieren. Das Programm beinhaltete Fachvorträge, Fragerunden und die Möglichkeit zum netzwerken. Marvin Reiting (EAM Netz GmbH) sprach zu den Herausforderungen des Netzanschlusses von Freiflächen-PV-Anlagen.

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Freiflächen-PV in NordOstHessen - Potenziale in Witzenhausen A.  Strecker & Bürgermeister D.  Herz Abspielen

Freiflächen-PV in NordOstHessen - Potenziale in Witzenhausen A. Strecker & Bürgermeister D. Herz

Am 19. Juli 2022 nutzten rund 200 Personen die Möglichkeit, sich in der Stadthalle Baunatal oder online über die Rahmenbedingungen, Planungsvoraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Freiflächen-PV zu informieren. Das Programm beinhaltete Fachvorträge, Fragerunden und die Möglichkeit zum netzwerken. Bürgermeister Daniel Herz & Anja Strecker (beide Stadt Witzenhausen) stellten die Studie zur Potenzialermittlung für Freiflächen-PV in Witzenhausen vor.

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Freiflächen-PV in NordOstHessen - Podiumsgespräch Abspielen

Freiflächen-PV in NordOstHessen - Podiumsgespräch

Am 19. Juli 2022 nutzten rund 200 Personen die Möglichkeit, sich in der Stadthalle Baunatal oder online über die Rahmenbedingungen, Planungsvoraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Freiflächen-PV zu informieren. Das Programm beinhaltete Fachvorträge, Fragerunden und die Möglichkeit zum netzwerken. In einem abschließenden Podiumsgespräch wurden die gehörten Inhalte vertieft und praktische Anregungen gegeben. Online und vor Ort wurden Fragen und Anregungen aus dem Publikum aufgenommen. Podium: Marvin Reiting (EAM Netz GmbH), Bürgermeister Daniel Herz (Stadt Witzenhausen), Anja Strecker (Stadt Witzenhausen), Karin Potthoff (RP Kassel), Sebastian Schmidtke (RP Kassel), Susanne Heine (RP Kassel) Moderation: Dr. Antje Grobe (DIALOG BASIS)

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Fragen & Antworten

Grundsätzliches zur Umsetzung

1.      Woran liegt es, dass es an der bauleitplanerischen und faktischen Umsetzung fehlt? (positive Anfragen für ca. 450 ha, 2022 jedoch nur 200 ha realisiert)

Antwort:  Diese Frage bildete den Ausgangspunkt für die Informationsveranstaltung, die seitens der Regionalplanung dem Zweck dienen sollte, den Kommunen die Rahmenbedingungen für eine kommunale Gestaltung im PV-Bereich näherzubringen und zu erläutern.

(Anmerkung: In 2020 wurden bislang weitere 200 ha Anfragen positiv durch die Regionalplanung beurteilt, nicht jedoch realisiert.)

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

2.     Wie können die Ausbauziele vor dem Hintergrund von Inflationsszenarien und Verknappung von Angebot (u. a. durch gestörte Lieferketten) realisiert werden?

Antwort: Diese Frage zielt auf politische Umsetzungsprozesse ab und kann durch die Regionalplanung nicht beantwortet werden.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

3.      Weshalb sollte ein Solarpark nach 30 Jahren zurückgebaut werden?

Antwort: Derzeit ist noch nicht absehbar, ob nach 30 Jahren tatsächlich auf eine Stromerzeugung durch PV-Anlagen verzichtet werden kann. Nach dieser Zeitspanne ist vermutlich aber die technische Lebensdauer erreicht, sodass dann über einen Rückbau oder eine Erneuerung entschieden werden kann und muss.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

Teil- / Gesamtregionalplan

1.      Der Teilregionalplan ist vor der Gaskrise und vor der Energiewende im Bund entwickelt worden. Sollten deshalb die Grundsätze und Ziele angepasst werden?

Antwort: Im in Aufstellung befindlichen Regionalplan werden die Ziele und Grundsätze überarbeitet, allerdings soll auf eine Steuerung der Freiflächen-PV nicht verzichtet werden und diese weiterhin auf landwirtschaftlich und naturschutzfachlich verträgliche Standorte gelenkt werden.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

2.      Wird für eine Fläche, die im Regionalplan als GE in Planung ausgewiesen ist, momentan für Landwirtschaft genutzt wird und eine Ertragsmesszahl über 45 hat, ein Abweichungsverfahren benötigt?

Antwort: Nein, die Planungsflächen für Industrie und Gewerbe werden bei der Regionalplan-Aufstellung ermittelt und im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung auf ihre Raumverträglichkeit geprüft. Solche Flächen sind wesentlich stärker als PV-Flächen standortgebunden, insbesondere hinsichtlich siedlungsstruktureller Eingebundenheit, Erschließung usw. 

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

3.     Kann ein Schwellenwert für eine Größe von PV-Freiflächenanlagen definiert werden, unterhalb derer grundsätzlich keine regionalplanerische Entscheidung erforderlich ist?

Antwort: Eine akzeptable Größe wäre schwer zu definieren, und die Frage der Raumbedeutsamkeit ist nicht allein von der Flächengröße abhängig.  Der kumulative Effekt durch mehrere PV-Anlagen in einem Gemeindegebiet geriete dadurch sehr schnell aus dem Blick. Im künftigen Gesamt-Regional­plan soll daher eine Gesamtflächengröße von PV-Anlagen vorgegeben werden, ab der eine kom­mu­nale Flächen-Konzeption erforderlich wird.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

4.      Stellen kommunale Konzepte einen Pluspunkt dar, wenn Vorhaben im Vorranggebiet diesen entsprechen? Werden kommunale Konzepte im Zielabweichungsverfahren beachtet?

Antwort: Sofern kommunale Konzepte begründet und nachvollziehbar hergeleitet werden, können sie als erforderliche Alternativenprüfung im Zielabweichungsverfahren dienen. Die grundsätzliche Berücksichtigung der regionalplanerischen Regelungen bleibt aber auch für ein kommunales Konzept erforderlich.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

Rechtlicher Rahmen

                 a) EEG

1.      Das neue EEG hat das überragende öffentliche Interesse dem Zubau der erneuerbaren Energien zugesprochen. Welche Auswirkungen hat das bei den Planungen?

Antwort: Im Rahmen der Bauleitplanung wird es für die Kommunen einfacher, sich im Rahmen der Abwägung zugunsten von PV-Anlagen über fachliche Bedenken hinwegzusetzen, nicht jedoch über fachgesetzliche Regelungen. Rechtliche Hürden werden weiterhin zu beachten sein.

Bei notwendigen Abweichungsverfahren kann ggfs. leichter eine Entscheidung zugunsten einer PV-Anlage getroffen werden, soweit dies im rechtlichen und fachgesetzlichen Rahmen möglich ist.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

                 b) Hessisches Energiegesetz

1.      Ist es richtig, dass 1% der Landesfläche nur Potenzialflächen sind und somit nicht zwingend den wirklich zu nutzenden Flächen entsprechen?

Antwort: Da das Hess. Energiegesetz bislang nicht verabschiedet ist, ist eine abschließende Definition der 1 % Landesfläche für PV-Zwecke bisher nicht bekannt. Insofern ist auch nicht klar, ob nicht ggfs. auch PV-Anlagen im Siedlungsbestand oder ggfs. auch Dachflächen-Anlagen in den Wert miteibezogen werden sollen.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

             c) BAUGB

1.      Stellt eine entwickelte Sondergebietsfläche nach BauGB eine kommunale Satzung dar, die uneingeschränkt und auf Dauer gilt?

Antwort: In der Regel wird für eine PV-Freiflächenanlage ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt, der als Satzung beschlossen wird. Wie jede andere Bauleitplanung kann er nur durch ein entsprechendes Verfahren wieder aufgehoben werden, ansonsten bzw. bis dahin gelten seine Inhalte fort.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

             d) HBO

1.      § 63 HBO sieht unter 3.9.2 Baugenehmigungsfreiheit von gebäudeunabhängigen Solaranlagen vor, vorbehaltlich der Information an die Gemeinde. Was meint der Gesetzgeber damit?

Antwort: Die Regelung der Nr. 3.9.2 der Anlage § 63 HBO erklärt gebäudeunabhängige Photovoltaikanlagen bis zu einer Höhe von 3 Metern bauordnungsrechtlich für baugenehmigungsfrei. Dabei macht der Gesetzgeber keine flächenmäßigen Einschränkungen, vielmehr wurde die bis 2018 geltende Regelung, wonach (Freiflächen-)PV-Anlagen lediglich bis 10 m² baugenehmigungsfrei waren, bewusst aufgehoben. Zu bauplanungsrechtlichen Fragen trifft der § 63 HBO hingegen keine Aussagen.

Dies bedeutet, dass die Baugenehmigungsfreiheit sowohl kleine „Garten-PV-Anlagen“ als auch große Freiflächen-PV-Anlagen im klassischen Sinne umfasst, solange sie nicht höher als 3 m sind.

Die Errichtung von „klassischen“ Freiflächen-Anlagen auf bislang dem Außenbereich zugeordneten Flächen erfordert immer die bauleitplanerische Ausweisung eines „Sondergebietes PV“ o.ä., unabhängig von der Höhe und damit der Frage der Genehmigungsfreiheit.

Antwort verfasst von: Schäfer (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

2.      Bedeutet die Baugenehmigungsfreiheit nach § 63 HBO, dass innerhalb eines ausgewiesenen Sondergebietes für PV keine zusätzliche Baugenehmigung erforderlich ist?

Antwort: Ja, zusätzlich zu einem abgeschlossenen Bauleitplanverfahren ist keine weitere Baugenehmigung erforderlich (siehe Antwort auf vorherige Frage).

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

Ertragsmesszahl

1.      Welches Kriterium wird höher gewichtet: Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft oder niedrige Ertragsmesszahl?

Antwort: In einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft kann – anders als im Vorranggebiet – aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich eine PV-Anlage errichtet werden. Allerdings gibt es die Einschränkung, dass auch in diesen Bereichen die jeweils landwirtschaftlich wertvollsten Flächen freigehalten werden sollen. Diese werden auf regionalplanerischer Ebene - vereinfacht - über das Kriterium der EMZ identifiziert, wobei dies keinesfalls das einzige fachliche Indiz für eine hohe landwirtschaftliche Wertigkeit und Bedeutung darstellt. Insofern gibt es bei “Lage im Vorbehaltsgebiet“ und „niedriger EM“ keine Rangfolge, sondern letztere ist eines von mehreren Kriterien zur Ausdifferenzierung in der Beurteilung eines PV-Projektes.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

2.      Auch Brachflächen haben eine landwirtschaftliche Bedeutung, ohne dass sich dieses in der Ertragsmesszahl EMZ niederschlägt.

Antwort: Der Begriff der Brachfläche ist nicht an die EMZ gekoppelt. Eine Brachfläche ist eine aus der Bewirtschaftung entnommene Fläche, die auch nur temporär aus der wirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden kann. Die Funktion von Brachflächen ist vielfältig. Sie kann für die Landwirtschaft als ökologische Vorrangfläche, Pufferstreifen, Feldrandstreifen, Waldrandstreifen etc. dienen.

Antwort verfasst von: Heine (Regierungspräsidium Kassel – Landwirtschaft)

3.      Warum wird der Ertragsmesszahl-Schwellenwert 45 genannt?

Antwort: Der Schwellenwert einer EMZ von 45 ist der Hess. Kompensationsverordnung entlehnt. Diese besagt, dass naturschutzfachliche Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen unterhalb dieser EMZ umgesetzt werden sollen, da zum einen weniger ertragreiche Standorte eher für solche Maßnahmen geeignet sind und zum anderen die ertragreichen Standorte in der landwirtschaftlichen Nutzung und Produktion verbleiben sollen. Diese Überlegungen decken sich im Wesentlichen auch mit denen der Regionalplanung zur PV-Nutzung.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

Landwirtschaftliche Flächennutzung

1.      Ist Grünland nicht definitionsgemäß bspw. Grasfläche mit dem Zweck der Futtermittelerzeugung? Dieser Zweck würde unter PV gerade nicht verfolgt.

Antwort: Die Installation einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage (PV-FFA) auf einer Fläche ist definitionsgemäß keine landwirtschaftliche Fläche mit dem Ziel der landwirtschaftlichen Nutzung. Wenn sich eine Grasfläche unterhalb der PV-FFA sukzessive oder durch Aussaat von Gräsern bildet, besteht die Möglichkeit, diese als Futtermittel für bspw. grasende Schafe zu nutzen. Eine Nutzung mit dem Zweck der Futtermittelerzeugung erweist sich aufgrund des eingeschränkten Einsatzes von Maschinen als schwierig. Dem gegenüber steht Agri-PV mit dem Ziel der Doppelnutzung zur Energieerzeugung und der landwirtschaftlichen Nutzung.

Antwort verfasst von: Heine (Regierungspräsidium Kassel – Landwirtschaft)

2.      Wie hoch ist der Anteil der Nahrungsmittelproduktion auf Agrarflächen? Soweit ich weiß, 22% - sollte man nicht stärker überlegen, diese Quote zu erhöhen?

Antwort: Die Datengrundlage und die Quelle für den genannten Wert von 22 % als Anteil der Nahrungsmittelproduktion werden nicht genannt, daher kann der Wert nicht verifiziert werden. Wenn man die landwirtschaftliche Nutzfläche als Bezugsbasis definiert, ist festzustellen, dass auf Grünland eine ausschließliche Futtermittelproduktion stattfindet, während die Ackerfläche für die Lebensmittel- und Futtermittelerzeugung und für die Rohstoff- und Energieproduktion genutzt wird. Letztlich bestimmen das Verbraucherverhalten, das von Bedarf, Präferenzen und Kaufkraft bestimmt wird, und die Marktsituation (erzielbare Preise) die Anbausituation auf den landwirtschaftlichen Flächen.

Antwort verfasst von: Heine (Regierungspräsidium Kassel – Landwirtschaft)

3.      Der Energieertrag einer PV-Anlage ist um ein Vielfaches höher als bei Energiepflanzen. Ob Ernährung, Futtermittel oder Biogas ist den Pflanzen nicht anzusehen. Wie wird dies berücksichtigt?

Antwort: Es ist unbestritten richtig, dass der Energieertrag einer PV-Fläche höher ist als bei Verwertung der Pflanzen in der BGA. Allerdings ist auch der 2. Satz richtig, was bedeutet, dass bei einem Anbau von Energiepflanzen die Fläche weiterhin für die landwirtschaftliche, ackerbauliche Nutzung zur Verfügung steht, d.h. in der Folge Brotweizen oder Braugerste angebaut werden können. Bei einer PV-Nutzung wird die Fläche dieser ackerbaulichen Nutzung dagegen langfristig, wenn nicht dauerhaft, entzogen. Genau dieser Aspekt steht im Fokus der fachlichen und regionalplanerischen Betrachtung.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

4.      Viele Landwirte erzielen deutlich höhere Einkünfte durch Erneuerbare Energien als durch originäre Landwirtschaft. Sollten wir vor diesem Hintergrund die Transformation vom Landwirt zum Energiewirt fördern?

Antwort: Da es sich bei der PV-FFA nicht um eine landwirtschaftliche Tätigkeit, sondern um eine gewerbliche Nutzung der Fläche handelt, ist es eine individuelle Entscheidung des Einzelnen, eine Fläche als PV-FFA zu nutzen.

Antwort verfasst von: Heine (Regierungspräsidium Kassel – Landwirtschaft)

5.      Ist Energie nicht zunehmend genauso wie Nahrung ein Grundbedürfnis für uns? Müssen wir nicht beides hier produzieren, insbes. mit Blick auf den Ukrainekrieg?

Antwort: Gerade vor dieser Herausforderung stehen Landwirtschaftsverwaltung und Regionalplanung im Moment. Daher versucht die Regionalplanung, mit den vorgestellten Leitlinien, Zielen und Grund-sätzen die PV-Nutzung auf raumverträgliche und auch hinsichtlich der Nahrungsmittelproduktion vertretbare Standorte zu lenken. Sinnvoll und wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang auch die Hebung der PV-Potentiale im bebauten und bereits versiegelten Raum i.S. von Doppelnutzungen.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

6.      Inwiefern wird vom Regierungspräsidium berücksichtigt, dass die Fläche vermehrbar sein kann (z.B. in baulicher Substanz, verteilt auf Geschosse), wenn eine industrielle Lebensmittelproduktion gestärkt wird?

Antwort: Die Regionalplanung plant nur zweidimensional, d.h. mit konkretem Flächenbezug. Gerade was die PV-Nutzung anbelangt, wird aber seitens der Regionalplanung eine Doppelnutzung im Bestand i.S. der Fragestellung eindeutig gefordert und unterstützt.

Die landwirtschaftliche Produktionsweise ist zwar nicht Gegenstand regionalplanerischer Betrachtung, allerdings deuten die politischen Vorgaben und Rahmenbedingungen aktuell gerade in Richtung einer mehr nachhaltig und ökologisch orientierten Landwirtschaft, die eher mehr als weniger Fläche benötigt, und gerade nicht in Richtung einer weiteren Intensivierung und Industrialisierung.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

Agri-Photovoltaik

1.      Gibt es bei Agri-PV weiter Agrarförderung auf die anteilige Agrarfläche?

Antwort:Gemäß § 12 Absatz 5 der Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Verordnung – GAPDZV) vom 24. Januar 2022 wird die hauptsächliche Nutzung für eine landwirtschaftliche Tätigkeit definiert. Eine Agri-Photovoltaik-Anlage im Sinne des Absatzes 4 Nummer 6 ist eine auf einer landwirtschaftlichen Fläche errichtete Anlage zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie, die 1. eine Bearbeitung der Fläche unter Einsatz üblicher landwirtschaftlicher Methoden, Maschinen und Geräte nicht ausschließt und 2. die landwirtschaftlich nutzbare Fläche unter Zugrundelegung der DIN SPEC 91434:2021-051 um höchstens 15 Prozent verringert. Förderfähig sind 85 Prozent der Fläche, die der Ermittlung des Prozentsatzes nach Satz 1 Nummer 2 zugrunde liegt und erst unter Berücksichtigung des § 28 in Kraft tritt.

Antwort verfasst von: Heine (Regierungspräsidium Kassel – Landwirtschaft)

2.      Agri-PV ist in der Praxis nur wenig praktikabel, maximal für Sonderkulturen geeignet. Ist es nicht sinnvoller, schlechte landwirtschaftliche Flächen kompakt für Freiflächen-PV zu nutzen?

Antwort: Die Frage ist pauschal nur schwer zu beantworten. Es wird im konkreten Einzelfall immer um eine Betrachtung und Bewertung der speziellen Situation gehen müssen. Insofern wird es nicht die eine Lösung in der PV-Nutzung geben, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle, die möglichst optimal an die lokalen Ausgangsbedingungen angepasst seinsollten.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

3.      Niedrigere Obstkulturen bis hin zu Bäumen (z. B. Pfirsich) würden von PV-Dächern stark profitieren. Wird dies berücksichtigt?

Antwort: siehe dazu Antwort auf vorherige Frage

Sonderkulturen im Obst- und Beerenanbau, aber auch Gemüse und Kartoffeln sind nach gegenwärtigem Stand der Forschung wohl die landwirtschaftlichen Nutzungsformen, die für eine Doppelnutzung mit PV oder auch Agri-PV besonders geeignet erscheinen.  Dies würde sicherlich im konkreten Einzelfall bei der Beurteilung eines PV-Projektes entsprechend berücksichtigt.

Entsprechende Projekte sind in der Planungsregion Nordhessen bislang aber noch nicht vorgestellt worden.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

4.      Agri-PV sollte überdacht werden. Eine Errichtung an Ackerrändern und Feldrainen würde den Flächenverbrauch enorm reduzieren. Einzelfallprüfung?

Antwort: siehe dazu Antworten auf vorherige Fragen

Ergänzung: Der naturschutzfachliche Wert von Ackerrändern und Feldrainen für die Biodiversität ist dabei ebenfalls nicht aus dem Blick zu verlieren.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

Bodenauswirkungen

1.      Müssen wir nicht angesichts der Dürrekatastrophe, die sich gerade anbahnt, die positive Wirkung der PV-Anlagen auf den darunter liegenden Boden höher bewerten?

Antwort: Im Moment sind die kleinräumigen Auswirkungen durch Verschattung und vor allem punktuell konzentrierten Regenwassereintrag bei PV-Anlagen auf den Boden und dessen Wasserversorgung noch unklar und dementsprechend auch Gegenstand vertiefender Untersuchungen und Forschungsprojekte. Auf die Grundwasserneubildung insgesamt haben PV-Projekte wohl eher keinen nennenswerten Einfluss.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

Potenzielle Ausbauflächen

1.      Werden bereits Landwirte dazu verpflichtet, Ihre Dächer mit PV zu bebauen?

Antwort: Bislang gibt es keine allgemeine Solardach-Pflicht, zumindest nicht für bestehende Gebäude. Allerdings haben gerade Landwirte vielfach schon größere Wirtschaftsgebäude mit PV belegt.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

2.      Inwieweit ist angedacht, Autobahnen mit PV zu überbauen?

Antwort: Davon ist der Regionalplanung bislang nichts bekannt. Wünschenswert wäre in einem ersten Schritt die Integration von PV-Modulen in Anlagen zum Sicht- und Lärmschutz.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

3.      Wie verhält es sich mit den Flächen der Wasserwirtschaft? Hochwasserrückhaltebecken und Retentionsflächen sollten energetisch genutzt werden.

Antwort: In dieser Forderung wird ein zu großer Konflikt mit dem Hochwasserschutz gesehen: Aus regionalplanerischer Sicht verbietet es sich, Retentions- und Abflussbereiche mit zusätzlichen Barrieren einzuschränken bzw. zu verbauen, gerade nach den Erfahrungen des letzten Jahres. Die rechtlichen Hürden dürften im Übrigen recht hoch sein.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

Zuständigkeiten & Zusammenarbeit

1.      Weshalb arbeiten die Regierungspräsidien in Hessen mit unterschiedlichen Kriterien?

Antwort: Die siedlungsstrukturellen, landwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen, aber auch topographischen Rahmenbedingungen sind in allen 3 Planungsregionen unterschiedlich, sodass auch der Umgang mit planerischen Aufgaben und Herausforderungen sinnvollerweise nicht schematisch einheitlich sein kann. Der grundsätzliche Ansatz, landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvolle Flächen von einer Inanspruchnahme durch großflächige PV-Freiflächen-Anlagen zu schützen, ist jedoch in allen hessischen Regionen gleich.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

2.      Ist es sinnvoll, dass jede Kommune gänzlich eigene Kriterien kreiert? Erschwert dies nicht vielmehr die Vergleich- und Planbarkeit?

Antwort: Die „Eingangsbedingungen“ für ein kommunales PV-Freiflächenkonzept bilden die Ziele und Grundsätze des Regionalplans, diese sind für alle Kommunen gleich und sollten auch bei allen konzeptionellen Überlegungen Beachtung finden. Allerdings unterscheiden sich die Kommunen in ihrer räumlichen, landwirtschaftlichen und topographischen Situation. Daher scheint es aus regionalplanerischer Sicht durchaus sinnvoll, diese nach einer groben Potenzialermittlung in eine Feinplanung einfließen zu lassen, um den lokalen Bedingungen Rechnung tragen zu können.

Ziel ist nicht die Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit von Konzepten, sondern die Ermittlung und Bereitstellung geeigneter PV-Flächen im Kontext kommunaler Besonderheiten auf Basis einheitlicher regionalplanerischer Grob-Kriterien.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

3.      Wäre es nicht sinnvoll, dass das RP bei der Erstellung von kommunalen PV-Konzepten unterstützt und Hilfestellungen bietet?

Antwort: Wie in der Veranstaltung mehrfach betont wurde, steht die Regionalplanung für Fragen und Unterstützung gern zur Verfügung und hat dies auch in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen so gehandhabt.

Antwort verfasst von: Potthoff (Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung)

Naturschutzfachliche Anforderungen

1.      Stimmt es, dass die hess. KV. keine verbindliche Anwendung für BPläne findet, sondern das Abwägungsgebot für alle Schutzgutbelange gilt?

Antwort: Die Kompensationsverordnung kann grundsätzlich auch als Verfahren zur Bewertung von Eingriffen in der Bauleitplanung herangezogen werden. Die Anwendung der KV in der Bauleitplanung ist jedoch nicht verpflichtend. Hiervon unberührt bleibt die Vorgabe des Baugesetzbuchs (§ 1a Abs. 3 BauGB), dass über die Eingriffe in der Bauleitplanung im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung zu entscheiden ist.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

2.      Ist die Verfügbarkeit von Flächen zur Solarnutzung ein Argument bei der Alternativenprüfung? (Pachtbereitschaft und Verkaufswille?)

Antwort: Nein, bei der Alternativenprüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf Belange des Naturschutzes ist zu prüfen, ob diese an anderer Stelle vermieden oder verringert werden können. Diese Betrachtung ist losgelöst von der Verfügbarkeit der Flächen.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

3.      Die externe Kompensation beansprucht weitere Flächen. Kann man nicht für einen begrenzten Zeitraum den Ausgleichsbedarf reduzieren, um PV zu stärken?

Antwort: Art und Umfang der Kompensation ist gesetzlich geregelt. Dies bedürfte einer Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

4.      Wie kann es auf einer Ackerfläche, die regelmäßig befahren wird, ein Problem sein, wenn sie zur Montage der Module befahren wird?

Antwort: Gem. § 14 Abs. 2 BNatSchG handelt es sich bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht um einen Eingriff, das häufige Befahren während der Bauphase kann jedoch eine Beeinträchtigung des Schutzguts Boden (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG) darstellen.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

5.      Die Errichtung einer Freiflächenanlage ist innerhalb eines Monats möglich. Im Anschluss kann sich ein neues, geschütztes Habitat entwickeln. Ist das für die Fauna besser als es zuvor Landwirtschaft war?

Antwort: Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Zu betrachten sind der Ausgangszustand sowie die Auswirkungen auf alle betroffenen Arten. Die Veränderungen können für einige Arten positiv und für andere Arten negativ ausfallen. Dies ist im Einzelfall zu bewerten.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

6.      Können Tiere nicht einfach um den PV-Park herumlaufen oder unter dem Zaun hindurch?

Antwort: Der PV-Park kann eine Zerschneidung von Lebensräumen zur Folge haben, dies ist im Verfahren zu betrachten und zu beurteilen. Für einige Arten kann die Betroffenheit minimiert werden, indem z.B. die Möglichkeit besteht unter dem Zaun hindurchzukommen. Das setzt aber voraus, dass der Zaun kleintierfreundlich mit einem Abstand zum Boden angelegt wird.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

7.      Inwiefern wird der Wasserhaushalt durch 1m breite Module gestört?

Antwort: s.a. Antwort zu Frage 15 unter „Landwirtschaft“:

Die zur Verfügung stehende Wassermenge in Summe reduziert sich nicht, aber der Wassereintrag erfolgt nicht mehr gleichmäßig auf der ganzen Fläche, sondern konzentriert am Rand der jeweiligen Module. Inwieweit daraus negative Konsequenzen für z.B. Ackerkulturen oder naturschutzfachliche Maßnahmen/Pflanzengesellschaften zu befürchten sind, ist noch Gegenstand entsprechender Begleitforschung.

Zudem sind moderne Module in der Regel weitaus breiter als 1m.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

8.      Gibt es gegenüber konventioneller Ackerwirtschaft positive Natur-Auswirkungen von PV-Freianlagen? Oder gibt es für eine entsprechende Beurteilung noch zu wenig Forschung/Studien?

Antwort: Studien über positive Auswirkungen von PV-Freianlagen sind bisher nicht bekannt. Positive Auswirkungen durch die technische Anlage, die zu Bodenverdichtungen, einer Verschattung und Veränderung der Wasserführung führen, sind nicht zu erwarten. Durch flankierende Maßnahmen, wie z.B. Extensivierung, Anlage von Sonderbiotopen, etc. (Siehe Vortrag) besteht jedoch die Möglichkeit positive Effekte für Natur und Landschaft zu erzeugen.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

9.      Gibt es zu anlagebedingten Auswirkungen belastbare Studien/Forschungsergebnisse? Und wenn ja: Welche?

Antwort: Derartige Studien sind zum jetzigen Stand nicht bekannt.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

10.      Weshalb ist die Sichtbarkeit unserer Siedlungstätigkeiten relevant? Sollte nicht vielmehr die Frage der Verträglichkeit beantwortet werden?

Antwort: Zu den Schutzgütern des Naturschutzes zählt u.a. das Landschaftsbild (§ 1 Abs. 4 BNatSchG). Zur Beurteilung der Auswirkung auf eben dieses ist die Sichtbarkeit ein Aspekt der Prüfung.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

11.      Verbessert sich die Wasserversorgung des Bodens nicht aufgrund der geringeren Verdunstung unter den Modulen? Häufig sieht man darunter Grün, ansonsten verdorrte Fläche.

Antwort: s.a. Antwort zu Frage 9 und weiteren Fragen unter „Landwirtschaft“

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

12.      PV-Anlagen können auch Biotopfunktionen (z. B. -brücke) erfüllen/unterstützen. Welche Rolle spielen solche Planungen schon heute?

Antwort: Die angesprochenen Funktionen können durch Maßnahmen wie z.B. Extensivierung, Anlage von Sonderbiotopen, etc. (Siehe Vortrag) erreicht werden. Regelmäßig werden derartige Maßnahmen von den Naturschutzbehörden im Verfahren, soweit nicht ohnehin geplant, gefordert.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

13.      Ist eine lokale Grünansaat unter Modulen höherwertiger als intensiver Ackerbau?

Antwort: Gemäß der hessischen Kompensationsverordnung besitzt der Biotoptyp 06.370 Naturnahe Grünlandanlage 25 WP und der Biotoptyp 11.191 Acker, intensiv genutzt 16 WP je qm. Zusätzlich sind allerdings die Beeinträchtigungen durch die Überstellung mit den Modulen zu betrachten, sodass hier in der Regel von keiner Aufwertung auszugehen ist.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

14.      Laut KV ist jedes Grünland gleich oder höher bewertet als zumindest der intensiv genutzte Acker + 3 BWP/m² für Überdachung habe ich immer einen BWP-Gewinn. Ist das zutreffend?

Antwort: Nein, die beiden Biotoptypen sind miteinander zu verschneiden. Beispiel 100 qm intensiver Acker wird in 100 qm mit PV-Modulen überstellte Naturnahe Grünlandeinsaat verändert:

                  100 qm Acker, intensiv genutzt mit 16 WP (11.191) ergibt 1600 WP

                          -       100 qm x 16 WP = 1600 WP

100 qm Naturnahe Grünlandeinsaat mit 25 WP (06.370) + Dachfläche nicht begrünt mit zulässiger Regenversickerung mit 6 WP (10.715) ergibt 1550 WP

                          -       (100 qm x 25 WP + 100 qm * 6 WP) / 2 = 1550 WP

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

15.      Ist es praktikabel, Grünland auf der Fläche mit m² unterschiedlich zu bewerten?

Antwort: Gemäß hessischer Kompensationsverordnung haben die Verursacher von Eingriffen im Bestandsplan und im Ausgleichsplan den jeweiligen Zustand der Flächen getrennt nach den vorhandenen Nutzungstypen entsprechend der Wertliste darzustellen. Bei der Ausgleichsplanung ist der Zustand zu bewerten, der bei plangemäßer Pflege drei Vegetationsperioden nach Herstellung der Kompensationsmaßnahme zu erwarten ist. Wenn davon auszugehen ist, dass sich das Grünland unterschiedlich entwickelt, so ist es unterschiedlich zu bewerten.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

16.      Wird ausreichend berücksichtigt, dass PV-Anlagen trotz allem wirtschaftlich sein müssen? (Wenn ich einen hohen Reihenabstand bzw. Wildkorridore (20-50m Breite + Eingrünung) fordere, geht viel Fläche verloren.)

Antwort: Alle Forderungen der Behörde müssen zum einen auf einer rechtlichen Grundlage basieren und zum anderen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um das jeweilige Ziel zu erreichen. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit obliegt dem Antragsteller.

Antwort verfasst von: Schmidtke (Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde)

Potenziale für PV-Freiflächen in Witzenhausen

1.      Von wem wurden die Kriterien für die vorgesehenen PV-Flächen festgelegt?

Antwort: Die Kriterien wurden von der Verwaltung der Stadt Witzenhausen mit fachkundiger Unterstützung des Ingenieurbüros BIL erarbeitet.

Antwort verfasst von: Anja Strecker

2.      Wurden Vorranggebiete für die Landwirtschaft komplett ausgeschlossen oder sind diese noch enthalten?

Antwort: Die Vorranggebiete für die Landwirtschaft sind noch in Teilen enthalten, sofern sie nur einen untergeordneten Teil einer ausgewiesenen Fläche ausmachen.

Antwort verfasst von: Anja Strecker

3.      Wurden Einspeisemöglichkeiten berücksichtigt?

Antwort: Einspeisemöglichkeiten wurden geprüft, sind aber nicht in die Entscheidung der Flächen mit eingeflossen.

Antwort verfasst von: Anja Strecker

4.      Können Sie das von Ihnen entwickelte Punktesystem näher erläutern?

Antwort: Das Punktesystem wird in der Studie Kap. 3.3. erläutert, es basiert z. T. auf subjektiven Einschätzungen.

Antwort verfasst von: Rüdiger Braun

5.      Mit welchen Mitteln wurde das Konzept bezahlt? Gibt es bereits Fördermittel, die man als Kommune zur Erstellung eines entsprechenden Konzeptes nutzen kann?

Antwort: Die Machbarkeitsstudie wurde aus Eigenmitteln der Stadt Witzenhausen bezahlt. Fördermittel sind zurzeit nicht bekannt.

Antwort verfasst von: Anja Strecker

6.      Ist es zutreffend, dass solche Ausweisungen von Flächen keinen direkten Einfluss auf spätere Bauleitplanverfahren haben, sondern als Abwägung dienen, ob Planung betrieben wird?

Antwort: Die Machbarkeitsstudie ist als Handlungsgrundlage für die Stadt Witzenhausen gedacht, trotzdem kann bei einzelnen Bauleitplanverfahren natürlich davon abgewichen werden, was Zielabweichungsverfahren erforderlich machen kann.

Antwort verfasst von: Anja Strecker

7.      Warum wartet die Kommune auf einen Investor? Wäre es keine Option, selbst PV-Anlagen auf den relevanten Flächen zu errichten?

Antwort: Der Stadt Witzenhausen stehen zurzeit nicht die notwendigen monetären Mittel zur Verfügung, um selbst PV-Flächen zu errichten. Außerdem sind unter den geeigneten Flächen keine städtischen Liegenschaften.

Antwort verfasst von: Anja Strecker

8.      Werden die Ergebnisse auch als für PV geeignet beworben und veröffentlicht? (Natürlich nach vorheriger Bereitschaftserklärun

Antwort: Die Studie ist auf der Homepage der Stadt Witzenhausen einsehbar. Eine weitere Bewerbung der Flächen wird von der Stadt aus zurzeit nicht betrieben.

Antwort verfasst von: Anja Strecker

9.      Halten Sie eine Verpflichtung für Kommunen, ein solches Konzept zu erarbeiten für sinnvoll oder kontraproduktiv?

Antwort: Eine Verpflichtung ist sinnvoll aber erst ab einer bestimmten Größe einer Gemeinde, auch müsste über Zuschüsse nachgedacht werden. Grundsätzlich wäre ein Vorranggebiet für Photovoltaik wünschenswert, dann wären aber alle nicht erfassten Flächen ausgeschlossen.

Antwort verfasst von: Anja Strecker

Netzanschluss von PV-Freiflächen-Anlagen

1.      Welches Problem besteht bei PV-Anlagen (vor allem für den Eigenverbrauch, ggfs. mit (Zwischen-)Speicher) für das Versorgernetz?

Antwort: PV-Anlagen speisen insbesondere in den Sommermonaten mit hohen Leistungen in die Netze ein. In diesen Zeiträumen überdecken die Rückspeiseleistungen aus PV bereits heute häufig den lokalen Bedarf. Durch Aufdachanlagen und die im Vergleich z. B. zu Windparks kleineren Anlagengrößen liegen die Netzanschlusspunkte von PV-Anlagen in der Regel in den Niederspannungs- und Mittelspannungsnetzen. Überschüssige Leistung, die lokal nicht verbraucht werden kann, muss daher durch alle Netzebenen bis in das überregionale Hoch- und Höchstspannungsnetz abgeführt werden. Entsprechend wird mit zunehmenden PV-Kapazitäten eine Verstärkung in allen Netzebenen notwendig.

Im Heimbereich eingesetzten PV-Speicher verfügen nur über begrenzte Kapazitäten, die in den Sommermonaten mit hoher PV-Einspeisung bereits am Vormittag vollgeladen sein können. Die maximale Rückspeiseleistung aus PV in der Mittagszeit muss dann weiterhin vom Netz aufgenommen werden. Für die Dimensionierung des Stromnetzes spielt die Eigenverbrauchsquote bzw. die selbst verbrauchte Energie faktisch keine Rolle. Ausschlaggebend für die Netzbelastung ist ausschließlich die zu einem bestimmten Zeitpunkt (i. d. R. mittags) in das Stromnetz zurückgespeiste elektrische Leistung. Der Netzausbaubedarf könnte sich daher nur reduzieren, wenn die PV-Leistung in diesen Zeiten durch Eigenverbrauch bzw. lokale Speicherung gesichert reduziert würde.

Antwort verfasst von: EAM Netz

2.      Inwieweit wird der bevorstehende, dringend benötigte Netzausbau für den ländlichen Raum bereits eingeplant und vorangetrieben?

Antwort: Im Rahmen von Netzkonzepten und Zielnetzplanungen sowie zukünftig in der Netzausbauplanung nach §14d EnWG antizipieren wir die langfristigen Bedarfe der Stromnetze. Darauf basierend werden Netzverstärkungsmaßnahmen initiiert bzw. zukünftige Bedarfe bei Instandhaltungsmaßnahmen berücksichtigt. So kann ein optimaler und zukunftsgewandter Einsatz der Planungs- und Investitionsressourcen gewährleistet werden.

Proaktiver Netzausbau stößt jedoch schnell an Grenzen. Ein entscheidender Faktor dabei ist die häufig nicht ausreichende Planungssicherheit vor allem in den Mittel- und Niederspannungsnetzen. Das Stromnetz muss mit einem zeitlichen Vorlauf von mehreren Jahrzehnten ausgebaut werden, also heute bereits den Zielzustand der Energiewende berücksichtigen. Durch die Feingliedrigkeit des regionalen Verteilnetzes reichen allgemeine politische Ziele dafür im Gegensatz zum überregionalen Netzausbau nicht aus. Es müsste ähnlich zur Windkraft in Hessen bereits heute eine flächenscharfe Festlegung von PV-Anlagen und auf der Lastseite von Schnelladeparks mit langfristigem Zeithorizont erfolgen. Ebenso braucht es kommunale Wärmeplanungen, aus denen frühzeitig und straßenscharf abgeleitet werden kann, ob das Niederspannungsnetz auf eine Komplettdurchdringung mit Wärmepumpen vorbereitet werden muss oder, ob Nahwärmenetzkonzepte mit elektrischem Anschluss in höherer Netzebene oder anderen Energieträgern zum Einsatz kommen könnten.

Außerdem hat die Anreizregulierung der Netzbetreiber in den vergangenen Jahren zwar in großem Umfang zum effizienten Netzbetrieb in Deutschland beigetragen, fokussiert dadurch jedoch primär das bestehende Netz. Die nun notwendigen Netzerweiterungen, weit über den Status Quo hinaus, werden aus unserer Sicht durch das aktuelle Regulierungssystem nicht ausreichend abgebildet bzw. angereizt.

Antwort verfasst von: EAM Netz

3.      Ist eine Karte der Stromnetze verfügbar, der mögliche Netzanschlusspunkte im Mittel- und Hochspannungsnetz zu entnehmen sind?

Antwort: Bei den Stromnetzen in Deutschland handelt es sich um Kritische Infrastruktur (KRITIS). Gerade erst im Dezember hat das Bundesamt für Verfassungsschutz KRITIS-nahe Unternehmen vor der Veröffentlichung von Daten gewarnt. Da wir das Thema Sicherheit sehr ernst nehmen, gibt es zurzeit von uns keine veröffentlichen Netzkarten. Im Rahmen gemeinsamer Planungen unterstützen wir aber gerne mit der Benennung geeigneter Anschlusspunkte in unserem Netz.

Antwort verfasst von: EAM Netz

4.      Wäre es sinnvoll, die Belange der Netzbetreiber in einem möglichen Konzept zum Ausbau von Freiflächen-PV-Anlagen als Kriterium mit aufzunehmen und somit eine engere Auswahl an Flächen zu erlangen? Wenn ja: Welche Kriterien könnten Netzbetreiber anführen?

Antwort: Im Sinne einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung ist es sinnvoll, bei der Planung von Freiflächenanlagen auch die technischen Rahmenbedingungen des lokalen Netzes zu berücksichtigen.

In den aktuellen PV-Planungsprozessen spielt das Netz in aller Regel eine untergeordnete Rolle. Dies führt dazu, dass PV-Freiflächenanlagen mitunter nur zu hohen Kosten (durch lange Anbindungsleitungen oder aufwendige Netzverstärkungen) an das Stromnetz angeschlossen werden können. Eine weitere Herausforderung ist die (zeitlich) oft nicht gebündelte Anfrage von Anlagen in einem Gebiet. Dies erschwert die Entwicklung kostengünstiger und langfristiger Anbindungslösungen, da jede Anlage individuell betrachtet wird.

Ganz allgemein ist die Ansiedelung von PV-Freiflächenanlagen in räumlicher Nähe zu bereits heute existierender Netzknotenpunkte z. B. den EAM-weit über 70 Umspannwerke aus elektrotechnischer Sicht erheblich einfacher und kostengünstiger. Entscheidendes Kriterium ist neben der nominellen Anlagenleistung daher die Lage der Anlage. Regional gibt es erhebliche Unterschiede bzgl. des Aufwands mit dem gerade PV-Freiflächenanlagen an das Netz angebunden werden können. Ein hoher Anbindungsaufwand ist mit höheren Kosten und längeren Realisierungszeiten verbunden. Um die Energiewende möglichst kostengünstig und zügig voranzutreiben, ist eine Priorisierung netztechnisch geeigneter Standorte daher äußerst sinnvoll.

Antwort verfasst von: EAM Netz

5.      Gibt es Überlegungen, die Netze dezentraler zu gestalten? (Im Sinne einer Steuerung des Verbrauchs vor Ort, um Erzeugungsspitzen zu brechen)

Antwort: Derzeit gibt es vielfältige Ansätze, das Verbrauchsverhalten von Kunden z. B. durch Anreize zu dynamisieren. Als EAM Netz sind wir in diesem Zusammenhang an verschiedenen Forschungsprojekten beteiligt, die die Untersuchung solcher Flexibilisierungen des Verbrauchsverhaltens zum Ziel haben. Dabei steht für uns vor allem die Vermeidung von Leistungsspitzen durch hohe Erzeugung bzw. hohen Verbrauch im Fokus. Dies bedeutet z. B., dass Strom, der vor Ort erzeugt wird, möglichst zur selben Zeit auch vor Ort verbraucht werden kann und keinen langen Weg durch das Netz nehmen muss.

In der Praxis lässt sich dieses Konzept der Dezentralität jedoch häufig nur bedingt umsetzten. So liegen Stromverbrauch und Stromerzeugung aktuelle nicht in den gleichen Zeiten und lassen sich aufgrund des Nutzerverhaltens auch nur in gewissem Maße verschieben. Außerdem ist die installierte erneuerbare Leistung gerade in kleinstädtisch und ländlich geprägten Bereichen des Netzes bereits heute so hoch, dass der lokale Strombedarf in den Spitzenzeiten um ein Mehrfaches überstiegen wird. Um den Strom dann sinnvoll zu nutzen, muss er über das Netz in die Industrie- und Ballungsräume geleitet werden.

Angesichts der zukünftigen Ausbauziele für erneuerbare Energien wird sich dies noch erheblich verstärken. Für uns liegt daher nur ein Teil der Lösung in dezentralen Konzepten. Im Sinne einer gesamtdeutschlandweiten bzw. europäischen Energiewende kommt es auch auf Ausgleichseffekte über weite Strecken an, die nur über ein starkes Netz gewährleistet werden können. Leitgedanke ist dabei immer, das Optimum aus Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit zu finden.

Antwort verfasst von: EAM Netz

Freiflächen-PV in Hessen

Weitere Informationen und Videos zur Freiflächen-PV in Hessen finden Sie auf der Seite Freiflächen-PV. Zudem finden Sie rechts Publikationen sowie externe Internetseiten zum Thema verlinkt.

Hintergrundinformation:

Das Bürgerforum Energiewende Hessen ist ein Programm der LEA LandesEnergieAgentur Hessen. Es steht hessischen Kommunen bei der Gestaltung der Energiewende vor Ort mit neutraler Sachinformation und Moderationsleistung zur Seite. Das Bürgerforum wird im Regierungsbezirk Kassel mit Unterstützung der KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur und dem Moderationsbüro DIALOG BASIS umgesetzt.

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