Finanzielle Beteiligung

Finanzielle Beteiligung und Wirtschaftlichkeit

Die finanzielle Bürgerbeteiligung an erneuerbare-Energien-Projekten ist zum Standard geworden. Die Möglichkeiten unterscheiden sich in der Einbindung in das Projekt und damit im unternehmerischen Risiko. Durch die Übernahme von Risiken kann die Rendite für Kommunen steigen.

 LandesEnergieAgentur Hessen

Finanzielle Beteiligung und Wirtschaftlichkeit

Der neue Standard: Finanzielle Beteiligung bei Energieprojekten 

Lokale Wertschöpfung und individueller finanzieller Nutzen werden von vielen als fairer Ausgleich verstanden für Einschränkungen und Veränderungen, die mit dem Bau eines Solar- oder Windparks einhergehen können. Sie tragen insgesamt zu mehr Fairness bei der Umsetzung der Energiewende bei und letztlich in vielen Fällen zu einer höheren Akzeptanz von Windenergieprojekten. So hat es sich weithin etabliert, dass die Bevölkerung vor Ort und die Standort-Kommunen die Möglichkeit erhalten, sich finanziell an geplanten Energieprojekten zu beteiligen.

Bürgerbeteiligungen können die Akzeptanz von Windenergieprojekten erhöhen, schmälern aber den Gewinn bei den Vorhabenträgern. Bürgerbeteiligungsprojekte können daher nur etabliert werden, wenn die Kosten für Pacht, Erwerb der Anlagen und Betrieb einen ausreichenden Restgewinn für alle Beteiligte versprechen. Eine frühzeitig geplante Bürgerbeteiligung bietet die Chance auf eine höhere Wertschöpfung vor Ort und erhöht damit auch die Wahrscheinlichkeit einer guten Projektumsetzung.

Manche Kommune oder manche Gruppe lokal Engagierter wird auch von Anfang an selbst unternehmerisch tätig und entwickelt aus eigener Initiative ein Windenergieprojekt, mit dem Ziel, dies später selbst zu betreiben oder sich am Betrieb zu beteiligen. Ihre Motivation ist häufig, das Vorhaben zu ihrem eigenen Projekt zu machen, und so Steuerung und Entscheidungshoheit vor Ort zu halten. Mehr zur Rolle der Kommune Thema kommunale Flächensteuerung.

Besonderheiten Freiflächensolaranlagen

Die Errichtung von einem Solarpark kann ein flächenintensives Projekt sein. Damit sind große Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet zur Kompensation dieses Eingriffs über sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das ist beispielsweise möglich in dem Streuobstwiesen angelegt werden oder Bauwerke zurückgebaut werden. In der Regel fragen die Projektierer bei den Kommunen an, ob es entsprechende Möglichkeiten im Gemeindegebiet gibt. Setzen regionale Unternehmen die Maßnahmen um, verbleibt noch mehr Wertschöpfung vor Ort. 

 

Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten am Beispiel Windpark

Hinter jedem laufenden Windrad steht eine Betriebsgesellschaft, an deren wirtschaftlicher Tätigkeit grundsätzlich auch Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen beteiligt werden können. Dies eröffnet Möglichkeiten und Chancen, aus dem Ausbau der Energieinfrastruktur individuellen Nutzen für die lokale Bevölkerung im Umfeld der Anlagen zu generieren.

VortragFinanzielle Beteiligungsmöglichkeiten bei Windenergievorhaben
Expertin: Franziska Benz, Sterr-Kölln & Partner

Solarprojekte - Besonderheiten bei der Vergütung

Wer eine Solaranlage auf einer Freifläche plant, muss die baurechtliche Zulässigkeit der Anlage prüfen. Mehr zum Thema kommunale Flächensteuerung. Parallel ist zu klären, welche Vergütungs- und Vermarktungsoptionen für den Strom in Frage kommen.

Freiflächensolaranlagenverordnung in Hessen

Soll eine Freiflächensolaranlage mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW und bis maximal 20 MW nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden, muss sich der Betreiber vorab an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur beteiligen. Seit 2015 erteilt die Behörde jedes Jahr bundesweit Zuschläge für große Photovoltaik-Projekte im Umfang von etwa 600 bis zu 1900  Megawatt  (MW). Hessische Projekte waren bis Ende 2018 in den Ausschreibungen kaum zum Zuge gekommen. Die Hessische Landesregierung nahm dies zum Anlass, die bis dahin engen Flächenbeschränkungen zu lockern. Mit der im Dezember 2018 verabschiedeten Freiflächensolaranlagenverordnung können Anlagen auch dann nach dem EEG vergütet werden, wenn der Standort auf sogenanntem „benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiet“ liegt. Vorher war eine EEG-Vergütung im Wesentlichen nur für Solaranlagen auf Konversionsflächen oder entlang von Autobahnen oder Schienen möglich.

Vergütungsmodelle Freiflächensolaranlagen 

Es gibt grunsätzlich zwei Möglichkeiten eine Vergütung für die Anlagen zu erzielen:

A) Vergütung nach EEG

Für Anlagen zwischen 750 kWP und 20 MWP ist die Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) verpflichtend, um eine Förderung zu erhalten. Weiterhin muss eine solche Anlage auf einer Fläche errichtet werden, die eine der in §37 Abs.1 Nr. 2 EEG aufgeführten Kriterien erfüllt. Dazu zählen insbesondere Konversionsflächen, ein 200-Meter-Streifen entlang von Autobahnen bzw. Schienenwegen und in Hessen die „landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete“. Für Anlagen unter 750 kWP kann auf Flächen, die eines der in §48 Abs.1 EEG aufgeführten Kriterien erfüllen (z.B. Konversionsflächen oder 200-Meter-Streifen entlang von Autobahnen bzw. Schienenwegen) eine gesetzlich fixierte Förderhöhe („anzulegender Wert“) in Anspruch genommen werden, die derzeit (Stand: Februar 2022) bei 5,07 Cent/kWh liegt. Eine Förderung in den benachteiligten Gebieten ist für diese kleineren Anlagen ausgeschlossen.

B) Ohne EEG-Vergütung

Wirtschaftlich attraktiv können Anlagen auch ohne EEG-Förderung sein, beispielsweise wenn der erzeugte Strom selbst verbraucht wird oder wenn die Vermarktung des Stroms durch mehrjährige Stromabnahmeverträge (PPA) gesichert ist. Die beschriebenen Flächenbeschränkungen des EEG 

Vergütung und Planung sind zwei voneinander unabhängige Stränge: Ob eine Anlage über das EEG gefördert wird oder nicht, hat nichts mit der Planung und der Zulässigkeit der Anlage zu tun. 

Wirtschaftlichkeit von (Wind-)Energieprojekten

Hinter jedem laufenden Windrad steht eine Betriebsgesellschaft, die wirtschaftlich tätig ist. Einnahmen und Ausgaben definieren die Potenziale für lokale Wertschöpfung. Kommunen können die Rolle der Betriebsgesellschaft übernehmen.

Die Einnahmen aus dem Betrieb einer Energieanlage über die gesamte Betriebsdauer ergeben sich aus dem Verkauf des erzeugten Stroms entweder an der Strombörse oder über einen direkten Stromvertrag, zum Beispiel mit einem Unternehmen.

Windenergie: Kommunen können darüber hinaus mit Einnahmen aus der Kommunalabgabe von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Windstrom und möglicherweise auch aus der Gewerbesteuer rechnen.

Die Ausgaben der Betriebsgesellschaft einer Anlage ergeben sich aus der Summe von Investitionen und Betriebsausgaben über die Betriebsdauer.

Bei einer Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder anderen Dritten reduziert sich der Gewinnanteil der Betriebsgesellschaft, da sie Renditen an die Beteiligten zahlen muss. Andererseits kann dies finanzielle Chancen für die Bevölkerung eröffnen und so zu mehr Fairness und höherer Akzeptanz beitragen.

Wirtschaftlichkeit von Windparks

Windenergieprojekte sind wirtschaflliche Vorhaben mit großen Investitionen und Chancen für lokale Wertschöpfung. Durch die Übernahme von Risiken steigen die Wertschöpfungspotenziale für Kommunen. 

VortragWirtschaftlichkeitsaspekte der Windenergie für Kommunen
Experte: Steffen Kölln, Sterr-Kölln & Partner

Infopapier Finanzielle Bürgerbeteiligung an Windenergieprojekten

Information kompakt

Titelblatt Infopapier Windenergieprojekte 

Die Broschüre "Finanzielle Bürgerbeteiligung an Windenergieprojekten - Wie Einnahmen vor Ort bleiben" thematisiert die finanziellen Aspekte eines Windenergieprojekts für Bürgerinnen und Bürger und Kommunen. Das Papier gibt einen Überblick zu gängigen Formen finanzieller Beteiligung und führt Vor- und Nachteile der Möglichkeiten auf.

 

 

Beteiligungsmöglichkeiten an Betriebsgesellschaft: Der Bürger-Energiepark

Von zum Beispiel einem „echten“ Bürgerwindpark oder einem „echten“ Bürgerwindrad spricht man, wenn Bürgerinnen und Bürger ganz oder zu einem Teil als Anteilseignerinnen und -eigner an der Betriebsgesellschaft der Windenergieanlage und somit an dem Anlageobjekt unternehmerisch beteiligt sind. In der Praxis wird als Form oft eine Kommanditgesellschaft gewählt (GmbH & Co. KG). Die Bürgerinnen und Bürger sind in diesem Fall als Kommanditistinnen und Kommanditisten jeweils im Verhältnis ihres aktiv eingezahlten Kapitals an der Windparkgesellschaft und damit einhergehend an den Gewinnen des gewerblichen Betriebs beteiligt.

Das gezeichnete Kapital wird als Hafteinlage im Handelsregister eingetragen, eine solche Eintragung wird auch notariell beglaubigt. Somit ist die Kommanditistin und der Kommanditist als Miteigentümerin und Miteigentümer an den Chancen des Windparkbetriebes in maximaler Ausprägung beteiligt, beispielsweise an Mehrerlösen in besonders guten Windjahren. Für die Miteigentümerinnen entstehen aber auch Risiken, wie beispielsweise fehlende Einnahmen in unterdurchschnittlichen Windjahren, Sonderkosten / -abschreibungen oder Turbinenschäden. Betriebsgesellschaften mit Bürgerinnen und Bürgern als Kommanditistinnen und Kommanditisten bezeichnet man auch als Bürgergesellschaften, im Falle des Betriebs von Energieanlagen wie Windparks oder Photovoltaikanlagen auch von Bürgerenergiegesellschaften. 

Die Strukturierung einer Bürgergesellschaft dieser Art, auch Emittentin genannt, ist in der Regel prospektierungspflichtig. Bürgerenergiegesellschaften haben deutliche Vorteile bei den  Ausschreibungen der Bundesnetzagentur.

Bürgerenergiegenossenschaft

Die Energiegenossenschaft (eG) ist eine der ältesten und in Deutschland auch am weitesten verbreitete Form für Bürgerinitiativen, um Projekte regenerativer Energien zu fördern, diese zu entwickeln und auch wirtschaftlich vom Erfolg zu profitieren. Im Gegensatz zur Kommanditgesellschaft sind die Bürgerinnen und Bürger an der Genossenschaft und somit nur indirekt an der Energieanlage beteiligt.

In der Regel kann jeder und jede Mitglied der Genossenschaft werden und sich auch mit kleinen Beträgen (wenige Hundert Euro) an der Genossenschaft beteiligen. Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht und kann sich in Versammlungen äußern und einbringen. Aufgrund des breiten Spektrums an Risikobereitschaft unter den Genossen und Genossinnen agiert eine Energiegenossenschaft tendenziell zurückhaltender bei Risiken oder auch beim Einsatz von Risikokapital, welches für die Entwicklung von Energieprojekten notwendig ist. Folglich ist es üblich, das Genossenschaftskapital über mehrere Projekte zu streuen oder projektspezifisches Risikokapital von mehreren Risikokapitalgebern einzuholen. Die jährliche Gewinnbeteiligung orientiert sich am Ist-Soll-Vergleich der einzelnen Investments der Genossenschaft am Ende eines jeweiligen Geschäftsjahres. Im Unterschied zur Kommanditgesellschaft entfällt bei der Genossenschaft als Gesellschaftsform in der Regel die Prospektpflicht.
 

VortragRolle von Bürgerenergiegenossenschaften bei Windenergieprojekten
Experte: Jürgen Staab, LaNEG Hessen e.V. (Landesnetzwerk Energiegenossenschaften) 

Infos zur Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft

Information kompakt

Der Foliensatz In fünf Schritten zur Energiegenossenschaft gibt eine praxisnahe Anleitung zur Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft.

Indirekte Beteiligung 

Modelle der indirekten (finanziellen Bürger-) Beteiligung sind rein finanzieller Art. Beispielsweise über Nachrangdarlehen, können Bürgerinnen und Bürger Vorhaben mitfinanzieren, diese somit aktiv unterstützen und gleichzeitig von den Zinszahlungen wirtschaftlich profitieren.

Anwohnende eines Wind- oder Solarparks können auch indirekt profitieren – zum Beispiel über regionale Stromprodukte.

Bei einer Bürgerbeteiligung über ein Nachrangdarlehen/Crowdinvest agieren die Bürgerinnen und Bürger als zeitlich befristete Darlehens- oder Fremdkapitalgebende für ein bestimmtes Projekt zugunsten des eigentlichen Vorhabenträgers. Die Beteiligungsform wird auch Schwarmfinanzierung oder Crowdinvestment genannt. Auch spezielle Energiesparbriefe fallen unter diese Kategorie. Das Darlehen für ein ausgeschriebenes Zeichnungsvolumen hat in der Regel eine feste Verzinsung und eine bestimmte Dauer. 

Eine weitere indirekte Form der Bürgerbeteiligung an Windenergieprojekten ist das Angebot eines Bürgerstromtarifs. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass Anwohnerinnen und Anwohner in einer bestimmten örtlichen Nähe zum Vorhaben das Angebot erhalten, den lokal produzierten „Grünstrom“ zu Sonderkonditionen zu beziehen. Solche Stromprodukte sind in der Regel nicht ohne Weiteres zu gestalten und nur mit hoher Fach-Kompetenz in der Stromvermarktung umsetzbar. Somit sind meist regionale Versorgungsunternehmen oder Stromvermarkter in die Projektträgerschaft involviert oder müssen von den Projektinitiatoren mit der Strukturierung solcher Produkte beauftragt werden.

 

Sonderformen finanzieller Ausschüttung

Bei der finanziellen Teilhabe der Bürgerschaft an Windenergieprojekten können Kommunen kreativ werden.

Energiegeld, Förderrichtlinien, Stiftungen - Beispiele aus der Praxis: 

VortragSonderformen finanzieller Ausschüttungen bei (Wind-) Energieprojekten: Energiegeld, Förderrichtlinien, Stiftungen
Experten: Christopher Lüning und Anna Forke, Bürgerforum Energiewende Hessen der LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Beispiel Windbürgergeld - Direktzahlungen ohne Gegenleistung
VortragWindbürgergeld: Warum, wie funktioniert es und was passiert bei Klagen?
Mit Vertragsmuster für Windbürgergeld - als Einmalzahlung oder als periodische Zahlung an Anwohnende
Expertin: Dr. Miriam Vollmer, re Rechtsanwälte

Vorträge zu finanzieller Bürgerbeteiligung
Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten bei Windenergievorhaben Abspielen

Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten bei Windenergievorhaben

Franziska Benz, Sterr-Kölln & Partner; Vortrag im Rahmen des Webinars „Energiewende aktiv – wie Kommunen Windenergieflächen zu ihrem Vorteil nutzen können“ am 2. August 2022

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Sonderformen finanzieller Ausschüttungen bei (Wind-) Energieprojekten Abspielen

Sonderformen finanzieller Ausschüttungen bei (Wind-) Energieprojekten

Christopher Lüning und Anna Forke, Bürgerforum Energiewende Hessen der LEA LandesEnergieAgentur Hessen; Vortrag im Rahmen des Webinars „Energiewende aktiv – wie Kommunen Windenergieflächen zu ihrem Vorteil nutzen können“ am 2. August 2022

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Rolle von Bürgerenergiegenossenschaften bei Windenergieprojekten Abspielen

Rolle von Bürgerenergiegenossenschaften bei Windenergieprojekten

Jürgen Staab, LaNEG Hessen e. V. (Landesnetzwerk Energiegenossenschaften); Vortrag im Rahmen des Webinars „Energiewende aktiv – wie Kommunen Windenergieflächen zu ihrem Vorteil nutzen können“ am 2. August 2022

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

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Bürgerforum Energiewende Hessen

Christopher Lüning
Telefon: +49 611 95017-8678            
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Telefon: +49 611 95017-8419


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