Energiekonzepte

Um als Kommune Energie- und Wärmewende umzusetzen, braucht es energetische Versorgungskonzepte. Denn Energie, dazu gehören Wärme und Strom, steht im überragenden öffentlichen Interesse.

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Energiekonzepte

Wärme

Ca. 46% des Energiebedarfes in Hessen fällt auf die Befriedigung des Wärmebedarfes. Die verstärkte Nutzung von Solarthermie gehört zukünftig zu den Herausforderungen in den Kommunen um, über solare Nahwärmekonzepte, die benötigte Wärme zur Verfügung zu stellen. 

Die solar generierte Wärme muss in diesem Fall jedoch durch einen technologieoffenen Mix entsprechend ergänzt werden, um eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Zu den ergänzenden Technologien gehören Geothermie, Biomasse, Biogas, Kraftwärmekopplung und weitere Technologien.

Kommunale Wärmeplanung

Ein kommunaler Wärmeplan zeigt den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung der gesamten Kommune auf. Er enthält Bestandsanalysen, Potenzialanalysen für erneuerbare Wärme und Energieeffizienz und ein klimaneutrales Zielszenario. Dabei werden Eignungsgebiete für Wärmenetze oder dezentrale Heizungen und die nächsten Schritte zur Umsetzung entwickelt. Einen Einstieg in die kommunale Wärmeplanung bietet die Übersichtsseite:

Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung für große Kommunen

Das neue hessische Energiegesetz (HEG) legt die Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung. Für Kommunen größer 20.000 EW gilt dort ab dem 29.11.2023 eine Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (HEG  §13).  Für sie gibt es so genannte Konnexitätszahlungen, die die Kosten decken sollen. Diese Kommunen bekommen die Gelder als einen Pauschalbetrag ohne Förderantrag. Es kann jedoch – von den verpflichteten Kommunen - keine zusätzliche Bundes- oder Landesförderung beantragt werden. 

Förderung für die kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen

Kommunen kleiner 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner können freiwillig eine kommunale Wärmeplanung erstellen und Fördermittel beantragen. Die hessische Richtlinie nach HEG (siehe Hinweisblatt) fördert die kommunale Wärmeplanung oder Energiekonzepte mit bis zu 75 Prozent. Besonders interessant ist die hessische Förderung für Kommunen, die gemeinsam im Verbund mit anderen die Wärmeplanung angehen.

Die Bundesregierung hat ebenfalls ein Gesetz zur Wärmeplanung vorgelegt. Das Gesetz ist am ersten Januar 2024 in Kraft getreten und legt fest, dass für alle Gemeindegebiete Wärmepläne erstellt werden müssen. Das Bundesgesetz verpflichtet die Kommunen nicht unmittelbar, sondern muss von den Ländern in Landesrecht umgesetzt werden. 

Solar

"Die Sonne schickt keine Rechnung.." so oder so ähnlich lauten die Werbesätze wenn es um die Nutzung von Solarenergie geht. Die Sonne steht hierbei als Energiequelle zur Verfügung, wobei diese für zwei Energieformen verwandt werden kann.

Zum einen die Umwandlung der Strahlungsenergie zu Wärme, über sogenannte Solarthermische Kollektoren und zum Anderen die Umwandlung der Strahlungsenergie der Sonne über Photovoltaikmodule zu Strom.
In Hessen teilt sich, laut Monitoringbericht 2021, der Energiebedarf wie folgt auf:
ca. 46 % Wärme
ca. 40 % Strom
ca. 14 % Kraftstoffe

Um nun die Sonnenenergie über Solaranlagen zur Generierung von Strom und Wärme zu nutzen, braucht es entsprechende Konzepte.
Im Wärmebereich sind Kommunen dazu angehalten solare Nahwärme vervollständigt um einen technologieoffenen Mix, dazu gehören zum Beispiel Geothermie, Biomasse, Biogas und weitere Technologien, in die Planung der energetische Versorgung einzubeziehen. Auf der Stromseite braucht es, neben der Nutzung von Dach- und versiegelten Flächen im Bestand, entsprechende Ausweisungen weitere Flächenkulissen für die Umsetzung von Freiflächensolar-Anlagen.

Hilfestellungen und Informationen für Kommunen 

Handlungsoptionen:

Strom

Der Strombedarf in Hessen macht einen Anteil von ca. 40% am Gesamtenergiebedarf aus. Umso klarer wird die Bedeutung der Generierung über CO2-neutrale und somit klimafreundliche Technologien. 

Neben Windenergie gehört Solarenergie, in Form von Photovoltaik, zu den wichtigen Technologien um unseren Energiebedarf zu befriedigen. Bei der Photovoltaik kommen, neben der Nutzung von Bestandsflächen auf Dächern und weiteren versiegelten Flächen, weiteren Flächenkulissen eine besondere Bedeutung zu.
Neben Standardfreiflächen-PV kommt der Mehrfachnutzung von landwirtschaftlichen Flächen über die Agri-PV, immer höhere Bedeutung zu. Vervollständigt miz Anwendungen wie Floating PV, sprich die Nutzung schwimmender PV-Anlagen, Parkplatzflächen-Überdachungs-PV, Nutung von Konversionsflächen, Deponieflächen, Stadtmöblierung mit PV, PV bei Schallschutzwänden, Straßenüberdachungen und weitere Flächenkulissen.

Blick in andere Bundesländer

Rheinland-Pfalz

Die Dokumentation "Klimaschutzmanager kämpft für Energiesparprojekte" berichtet über Frank-Michael Uhle. Er ist Klimaschutzmanager im Rhein-Hunsrück-Kreis. Schon seit 2018 ist der Rhein-Hunsrück-Kreis ein Null-Emissions-Landkreis.

Ansprechpersonen

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www.buergerforum-energiewende-hessen.de

 

Kommunale Wärmeplanung

Heike Böhler
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heike.boehler@lea-hessen.de


Richard Ferlemann (Förderung von Energiekonzepten)
+49 611 95017 8638
richard.ferlemann@lea-hessen.de

https://www.lea-hessen.de/kommunen/kommunal-waerme-planen/

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