Wirtschaftlichkeit

Energieprojekte sind wirtschaftliche Vorhaben mit großen Investitionen und Chancen für lokale Wertschöpfung. Durch die Übernahme von Risiken kann die Rendite für Kommunen steigen.

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Wirtschaftlichkeit von (Wind-)Energieprojekten

Hinter jedem laufenden Windrad steht eine Betriebsgesellschaft, die wirtschaftlich tätig ist. Einnahmen und Ausgaben definieren die Potenziale für lokale Wertschöpfung. Kommunen können die Rolle der Betriebsgesellschaft übernehmen.

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Die Einnahmen aus dem Betrieb einer Energieanlage über die gesamte Betriebsdauer ergeben sich aus dem Verkauf des erzeugten Stroms entweder an der Strombörse oder über einen direkten Stromvertrag, zum Beispiel mit einem Unternehmen.

Windenergie: Kommunen können darüber hinaus mit Einnahmen aus der Kommunalabgabe von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Windstrom und möglicherweise auch aus der Gewerbesteuer rechnen.

Die Ausgaben der Betriebsgesellschaft einer Anlage ergeben sich aus der Summe von Investitionen und Betriebsausgaben über die Betriebsdauer.

Bei einer Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder anderen Dritten reduziert sich der Gewinnanteil der Betriebsgesellschaft, da sie Renditen an die Beteiligten zahlen muss. Andererseits kann dies finanzielle Chancen für die Bevölkerung eröffnen und so zu mehr Fairness und höherer Akzeptanz beitragen. Mehr zum Thema Finanzielle Beteiligung

 

Wirtschaftlichkeit von Windparks

Windenergieprojekte sind wirtschaflliche Vorhaben mit großen Investitionen und Chancen für lokale Wertschöpfung. Durch die Übernahme von Risiken steigen die Wertschöpfungspotenziale für Kommunen. 

VortragWirtschaftlichkeitsaspekte der Windenergie für Kommunen
Experte: Steffen Kölln, Sterr-Kölln & Partner

Vortrag zu Wirtschaftlichkeit
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Wirtschaftlichkeitsaspekte der Windenergie für Kommunen

Steffen Kölln, Sterr-Kölln & Partner; Vortrag im Rahmen des Webinars „Energiewende aktiv – wie Kommunen Windenergieflächen zu ihrem Vorteil nutzen können“ am 2. August 2022

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

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Solarprojekte - Besonderheiten bei der Vergütung

Wer eine Solaranlage auf einer Freifläche plant, muss die baurechtliche Zulässigkeit der Anlage prüfen. Mehr zum Thema Flächensteuerung und Kriterien. Parallel ist zu klären, welche Vergütungs- und Vermarktungsoptionen für den Strom in Frage kommen.

Freiflächensolaranlagenverordnung in Hessen

Soll eine Freiflächensolaranlage mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW und bis maximal 20 MW nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden, muss sich der Betreiber vorab an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur beteiligen. Seit 2015 erteilt die Behörde jedes Jahr bundesweit Zuschläge für große Photovoltaik-Projekte im Umfang von etwa 600 bis zu 1900  Megawatt  (MW). Hessische Projekte waren bis Ende 2018 in den Ausschreibungen kaum zum Zuge gekommen. Die Hessische Landesregierung nahm dies zum Anlass, die bis dahin engen Flächenbeschränkungen zu lockern. Mit der im Dezember 2018 verabschiedeten Freiflächensolaranlagenverordnung können Anlagen auch dann nach dem EEG vergütet werden, wenn der Standort auf sogenanntem „benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiet“ liegt. Vorher war eine EEG-Vergütung im Wesentlichen nur für Solaranlagen auf Konversionsflächen oder entlang von Autobahnen oder Schienen möglich.

Vergütungsmodelle Freiflächensolaranlagen 

Es gibt grunsätzlich zwei Möglichkeiten eine Vergütung für die Anlagen zu erzielen:

A) Vergütung nach EEG

Für Anlagen zwischen 750 kWP und 20 MWP ist die Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) verpflichtend, um eine Förderung zu erhalten. Weiterhin muss eine solche Anlage auf einer Fläche errichtet werden, die eine der in §37 Abs.1 Nr. 2 EEG aufgeführten Kriterien erfüllt. Dazu zählen insbesondere Konversionsflächen, ein 200-Meter-Streifen entlang von Autobahnen bzw. Schienenwegen und in Hessen die „landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete“. Für Anlagen unter 750 kWP kann auf Flächen, die eines der in §48 Abs.1 EEG aufgeführten Kriterien erfüllen (z.B. Konversionsflächen oder 200-Meter-Streifen entlang von Autobahnen bzw. Schienenwegen) eine gesetzlich fixierte Förderhöhe („anzulegender Wert“) in Anspruch genommen werden, die derzeit (Stand: Februar 2022) bei 5,07 Cent/kWh liegt. Eine Förderung in den benachteiligten Gebieten ist für diese kleineren Anlagen ausgeschlossen.

B) Ohne EEG-Vergütung

Wirtschaftlich attraktiv können Anlagen auch ohne EEG-Förderung sein, beispielsweise wenn der erzeugte Strom selbst verbraucht wird oder wenn die Vermarktung des Stroms durch mehrjährige Stromabnahmeverträge (PPA) gesichert ist. Die beschriebenen Flächenbeschränkungen des EEG 

Vergütung und Planung sind zwei voneinander unabhängige Stränge: Ob eine Anlage über das EEG gefördert wird oder nicht, hat nichts mit der Planung und der Zulässigkeit der Anlage zu tun. 

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Kommunale Projekte

Ist die Kommune Flächeneigentümerin der Flurstücke auf denen ein Energieprojekt umgesetzt werden soll, eröffnet dies weitgehende Möglichkeiten: Sie hat die Optionen, auch den gesamten weiteren Prozess der Projektierung, des Baus und Betriebs dieser z. B.  Windenergieanlagen für die kommenden 20 – 30 Jahre zu beeinflussen und zu steuern. Sie kann den Weg der Projektentwicklung dabei aktiv gestalten oder sich auf eine eher passive Rolle beschränken. Die Rolle und damit Einbindung in das Projekt bestimmt einerseits den Aufwand und das Risiko, andererseits aber auch die Wertschöpfungsmöglichkeiten aus dem Vorhaben. Eine stärkere Beteiligung an Projektentwicklung und am späteren Betrieb sind mit mehr Mitsprachemöglichkeit und Chancen auf höhere Einnahmen verbunden. Allerdings steigt dabei auch das Risiko, bei einem Scheitern der Planungen Verluste mittragen zu müssen

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Mögliche Rollen der Kommune

Um zu entscheiden, wie umfassend die Einbindung der Kommune beim Energieprojekt sein soll, müssen die kommunalen Gremien und die Verwaltung zunächst die mit dem Projekt verbundenen Ziele klären und prüfen, ob die Verwaltung eine koordinierende Rolle übernehmen könnte.

Kommune als Verpächterin
Die Kommune beschränkt sich darauf, ausschließlich ihre Flächen zu verpachten. Dazu muss sie zunächst grundsätzlich beschließen, dass ein Unternehmen – der „Projektentwickler“ oder „Projektierer“ – auf kommunalen Flächen ein Energieprojekt umsetzen soll. Die Kommune kann entscheiden, ob sie den Projektentwickler in einem strukturierten Auswahlverfahren anhand selbst gewählter Kriterien auswählt oder auf einen Projektentwickler zurückgreift, der sich aus eigener Initiative gemeldet hat. Die Gestaltungsspielräume der Kommune sind deutlich größer, wenn sie den ersten Weg geht und ein Auswahlverfahren durchführt.

Kommune (oder kommunaler Energieversorger) als Betreiberin 
Die Kommune verpachtet die eigenen Flächen an einen Projektentwickler und übernimmt nach Fertigstellung den Betrieb des Solar- oder Windparks, anteilig oder vollständig. Dazu erwirbt sie Anteile an der Betriebsgesellschaft oder sie erwirbt den gesamten Park und gründet selbst eine Betriebsgesellschaft. Mit der Umsetzung aller weiteren Schritte der Projektentwicklung, also Planung, Genehmigungsverfahren, Finanzierung und Bau, wird ein Unternehmen beauftragt. Dieses wählt die Kommune nach eigens dazu formulierten Kriterien aus. In der Rolle als Betreiberin ergibt sich für Kommunen eine besondere Steuerungsmöglichkeit, die für spätere Gewerbesteuereinnahmen relevant ist, weil etwa der Weiterverkauf einer Betriebsgesellschaft verhindert werden kann. 

Kommune als Projektentwicklerin und Betreiberin
Das größte Engagement einer Kommune ist erforderlich, wenn sie entscheidet, das Projekt selbst zu entwickeln und zu betreiben. Die gesamte Energieprojektentwicklung von der Flächensicherung über Planung, ggf. Genehmigungsverfahren, Finanzierungs- und Bauphase bis zum Betrieb liegt in der Hand der kommunalen Verwaltung. Dieses Vorgehen bietet die größten Wertschöpfungsmöglichkeiten, allerdings bei hohem Aufwand und Risiko. Auch hier holt sich die Kommune in der Regel erfahrene Beratung und Partner mit ins Boot.

 

Wenn Kommunen selbst projektieren: Windpark-Eigenprojektierung 

Das größte Engagement einer Kommune ist erforderlich, wenn sie entscheidet, ein Windenergieprojekt selbst zu entwickeln und den Windpark selbst zu betreiben. Die gesamte Windprojektentwicklung von der Flächensicherung über Planung, Genehmigungsverfahren, Finanzierungs- und Bauphase bis zum Betrieb liegt in der Hand der kommunalen Verwaltung. Dieses Vorgehen bietet die größten Wertschöpfungsmöglichkeiten, allerdings bei hohem Aufwand und Risiko.

VortragVon Anfang an dabei: Eigenprojektierung von Windenergieprojekten durch Kommunen
Experte: Nico Suren, Partnerwind

Kommunen in Windenergieprojekten: Interview mit der Volksbank Mittelhessen

Als Kommune in ein Windenergieprojekt einsteigen? Die Volksbank Mittelhessen zeigt wie es gehen kann. Jan Weimer von der Volksbank Mittelhessen hat viel Erfahrung mit der Einbindung von Kommunen in Windenergieprojekten. Er erzählt davon im Gespräch mit dem Bürgerforum Energiewende Hessen der LEA

Mit Wille und Energie zum Bürgerwindpark im Hünfelder Wald: Interview mit Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer

Gemeinsam mit ihrem Proejktpartner, der Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH, hat die Kommune Hünfelden in Mittelhessen einen eigenen Bürgerwindpark entwickelt. Die Bürgermeisterin Siliva Scheu-Menzer und ihr Projektpartner Frank Heuser berichten in einem Interview von ihren Erfahrungen.

Vorträge und Interviews zur Kommune als Projektiererin
Als Kommune in ein Windenergieprojekt einsteigen? Die Volksbank Mittelhessen zeigt wie es gehen kann Abspielen

Als Kommune in ein Windenergieprojekt einsteigen? Die Volksbank Mittelhessen zeigt wie es gehen kann

Jan Weimer von der Volksbank Mittelhessen hat viel Erfahrung mit der Einbindung von Kommunen in Windenergieprojekten. Er erzählt davon im Gespräch mit dem Bürgerforum Energiewende Hessen der LEA.

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Von Anfang an dabei: Eigenprojektierung von Windenergieprojekten durch Kommunen Abspielen

Von Anfang an dabei: Eigenprojektierung von Windenergieprojekten durch Kommunen

Nico Suren, Partnerwind, Vortrag im Rahmen des Webinars „Energiewende aktiv – wie Kommunen Windenergieflächen zu ihrem Vorteil nutzen können“ am 2. August 2022

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Mit Wille und Energie zum Bürgerwindpark im Hünfelder Wald Abspielen

Mit Wille und Energie zum Bürgerwindpark im Hünfelder Wald

07.09.2022 Bürgermeisterin Siliva Scheu-Menzer und ihr Projektpartner Frank Heuser von Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH im Interview mit dem Bürgerforum Energiewende Hessen der LEA. Sie erzählen von Ihrem langen Weg hin zum Bürgerwindpark und geben Tipps zur erfolgreichen Zusammenarbeit. Für sie ist der Bürgerwindpark eine Erfolgsgeschichte und sie wollen anderen Kommunen Mut zusprechen, selbst aktiv zu werden.

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