In der Regel umfasst ein solches Gebiet mehrere Grundstücke, oft mit unterschiedlichen Eigentümerinnen und Eigentümern. Je mehr es sind, desto mehr mögliche Projektkonstellationen sind denkbar. Eine Kommune, der daran gelegen ist, dass die vorhandene Fläche sinnvoll beplant wird und dass kein Unfrieden zwischen Flächeneigentümern entsteht, tut gut daran, eine koordinierende Rolle zu übernehmen. Sie kann ein gemeinsames Vorgehen aller Flächeneigentümer und Flächeneigentümerinnen initiieren.
Dazu sollte sich die Kommune zunächst ein Bild von den Eigentumsverhältnissen machen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Handlungsspielräume.
Fairness und Transparenz für die Beteiligten: Flächenpooling
Anstelle von Eigeninteressen und Intransparenz treten beim Flächenpooling gemeinschaftliche
Lösungen. Durch das Bilden einer Pachtgemeinschaft können die Pachtzahlungen fair auf alle Beteiligten aufgeteilt werden. In einem transparenten Verfahren wird Konflikten entgegengetreten. Die genaue Festlegung des Verteilungsmechanismus und des Verteilungsmodells ist Aufgabe des Flächenpooling-Prozesses.
Nutzen des Flächenpoolings
- Kontrolle und Steuerung über künftigen Windpark
- Anzahl Windenergieanlagen, Reduktion von Eingriffen etwa in den Wald & Beteiligung der Bürgerschaft/Gemeinde
- Bewahren von Nachbarschafts- und Dorffrieden
- Alle Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sollen an den Pachteinnahmen
beteiligt werden (nicht nur einzelnen Personen)
- Reduktion von Ungerechtigkeit und Neid
- Verteilung der Einnahmen aber auch des Risikos der Nichtrealisierung
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Planung
- Eigentümer und Eigentümerinnen sollen im Verfahren mitgenommen und ihre Interessen berücksichtigt werden
- Alle Beteiligten haben denselben Wissensstand
- Professionelle Begleitung bei Vertragsverhandlungen
- professionelle Beratung gewährleistet, dass die Rechte der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gegenüber dem Projektentwickler gewahrt werden
- Stärke der Gruppe
Beispiel für die Verteilung
Die Pacht ist in der Regel von der finalen Nutzung der (Teil-) Fläche abhängig. Denkbar ist eine Aufteilung der Pacht auf zuvor definierte Klassen. Möglich ist dabei zum Beispiel folgende Aufteilung:
• 50 – 80 % der Pacht pro Quadratmeter im Bezugsgebiet
• 10 – 40 % der Pacht pro Quadratmeter für Fundament- und dauerhafte Kranstell-Fläche
• 10 % der Pacht pro Quadratmeter für Abstandsflächen
Vortrag: Das Heft des Handelns in die Hand nehmen – kommunale Steuerungsinstrumente für Windenergieprojekte
Experte: Rolf Pfeifer, endura kommunal
Zusammenarbeit mit HessenForst
In vielen Fällen ist eine Kooperation mit dem Landesforst bei der Windparkplanung möglich, zumindest bei einzelnen Aspekten. HessenForst hat allerdings weniger Spielraum als Kommunen bei den Kriterien für die Projektentwicklerauswahl. Je nach Flächenanteilen und Planungsfortschritt kann es sinnvoll sein, dass die Kommune sich mit HessenForst zur Projektentwickler-Auswahl eng abstimmt. Je geringer die Flächenanteile von HessenForst, umso höher ist der kommunale Einfluss auf die Projektentwickler-Auswahl.
Vortrag: Windenergie im Wald – Vergabe von Staatswaldflächen
Experte: Justus Hillebrecht, HessenForst
Info: Faktenblatt zum Windenergieausbau im hessischen Staatswald
Das Faktenblatt gibt eine Übersicht zu Kriterien bei der Flächenausbietung durch HessenForst und Kooperationsmöglichkeiten mit Gemeinden