Flächensteuerung und Kriterien

Häufig müssen zahlreiche Flächeneigentümer- und eigentümerinnen zusammengebracht werden, um ein Energieprojekt umzusetzen. Mit der Auswahl des Projektentwicklers können Kommunen Einfluss nehmen.

Flächensteuerung und Kriterien

Energieprojekte als Chance für Kommunen

Einen Solar- oder Windpark als Kommune proaktiv umsetzen? Das kann herausfordernd wirken.
Mit dem Dreischritt 1. Beteiligte identifizieren, 2. Flächensteuerung, 3. Projektentwicklung wird daraus ein gutes Projekt.

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Die Steuerungsmöglichkeiten für eine Kommune sind breit gefächert. Bei Flächeneigentum kann die Kommune geeignete/ausgewiesene Flächen für die Errichtung Erneuerbarer-Energien-Anlagen verpachten. Sie kann aber auch selbst die Projektierung von PV- oder Windenergieanlagen in Angriff nehmen. Bei Anlagen auf eigenen Flächen, aber auch auf dem Eigentum Dritter, ist die Beteiligung am Betrieb der Anlagen eine weitere Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen – indem sich die Kommune selbst oder die Bürgerinnen und Bürger privat per Einlage beteiligen. In allen Fällen kann sie durch das Erzeugen von klimafreundlichem Strom lokale Wertschöpfung schaffen.

Infopapier Windprojekt in Windvorranggebieten

Information kompakt

Titelblatt Infopapier Windenergieprojekte 

Die Broschüre "Windprojekte in Windvorranggebieten - Steuerung und Beteiligung aus kommunaler Sicht" thematisiert die Entstehung eines Windenergieprojekts in einer Kommune von Ausgangssituation über Flächensteuerung zu Projektentwicklung. Sie gibt Beispiele für das Flächenpooling und zeigt mögliche Rollen für Kommunen auf.

 

Flächensteuerung – Wer macht mit und wer bekommt was?

Am Anfang jedes Energieprojektes steht die Fläche. In der Regel plant der Projektentwickler mit Flächen, die für die Nutzung der Energieform geeignet/ausgewiesen sind, ihm aber nicht gehören. Es müssen also vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung beziehungsweise Überlassung (Verpachtung) getroffen werden. Für die Flächeneigentümer und -eigentümerinnen ist dies mit Einnahmen durch Pachtzahlungen verbunden. 

In der Regel umfasst ein solches Gebiet mehrere Grundstücke, oft mit unterschiedlichen Eigentümerinnen und Eigentümern. Je mehr es sind, desto mehr mögliche Projektkonstellationen sind denkbar. Eine Kommune, der daran gelegen ist, dass die vorhandene Fläche sinnvoll beplant wird und dass kein Unfrieden zwischen Flächeneigentümern entsteht, tut gut daran, eine koordinierende Rolle zu übernehmen. Sie kann ein gemeinsames Vorgehen aller Flächeneigentümer und Flächeneigentümerinnen initiieren. 

Dazu sollte sich die Kommune zunächst ein Bild von den Eigentumsverhältnissen machen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Handlungsspielräume.

Fairness und Transparenz für die Beteiligten: Flächenpooling

Anstelle von Eigeninteressen und Intransparenz treten beim Flächenpooling gemeinschaftliche
Lösungen. Durch das Bilden einer Pachtgemeinschaft können die Pachtzahlungen fair auf alle Beteiligten aufgeteilt werden. In einem transparenten Verfahren wird Konflikten entgegengetreten. Die genaue Festlegung des Verteilungsmechanismus und des Verteilungsmodells ist Aufgabe des Flächenpooling-Prozesses.

Nutzen des Flächenpoolings

  • Kontrolle und Steuerung über künftigen Windpark
    • Anzahl Windenergieanlagen, Reduktion von Eingriffen etwa in den Wald & Beteiligung der Bürgerschaft/Gemeinde
  • Bewahren von Nachbarschafts- und Dorffrieden
    • Alle Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sollen an den Pachteinnahmen
      beteiligt werden (nicht nur einzelnen Personen)
    • Reduktion von Ungerechtigkeit und Neid
    • Verteilung der Einnahmen aber auch des Risikos der Nichtrealisierung
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Planung
    • Eigentümer und Eigentümerinnen sollen im Verfahren mitgenommen und ihre Interessen berücksichtigt werden
    • Alle Beteiligten haben denselben Wissensstand
  • Professionelle Begleitung bei Vertragsverhandlungen
    • professionelle Beratung gewährleistet, dass die Rechte der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gegenüber dem Projektentwickler gewahrt werden
    • Stärke der Gruppe

Beispiel für die Verteilung

Die Pacht ist in der Regel von der finalen Nutzung der (Teil-) Fläche abhängig. Denkbar ist eine Aufteilung der Pacht auf zuvor definierte Klassen. Möglich ist dabei zum Beispiel folgende Aufteilung:

• 50 – 80 % der Pacht pro Quadratmeter im Bezugsgebiet
• 10 – 40 % der Pacht pro Quadratmeter für Fundament- und dauerhafte Kranstell-Fläche
• 10 % der Pacht pro Quadratmeter für Abstandsflächen

 

VortragDas Heft des Handelns in die Hand nehmen – kommunale Steuerungsinstrumente für Windenergieprojekte
Experte: Rolf Pfeifer, endura kommunal

Zusammenarbeit mit HessenForst

In vielen Fällen ist eine Kooperation mit dem Landesforst bei der Windparkplanung möglich, zumindest bei einzelnen Aspekten. HessenForst hat allerdings weniger Spielraum als Kommunen bei den Kriterien für die Projektentwicklerauswahl. Je nach Flächenanteilen und Planungsfortschritt kann es sinnvoll sein, dass die Kommune sich mit HessenForst zur Projektentwickler-Auswahl eng abstimmt. Je geringer die Flächenanteile von HessenForst, umso höher ist der kommunale Einfluss auf die Projektentwickler-Auswahl.

VortragWindenergie im Wald – Vergabe von Staatswaldflächen
Experte: Justus Hillebrecht, HessenForst
 

Info: Faktenblatt zum Windenergieausbau im hessischen Staatswald
Das Faktenblatt gibt eine Übersicht zu Kriterien bei der Flächenausbietung durch HessenForst und Kooperationsmöglichkeiten mit Gemeinden

Vorträge zur Flächensteuerung
Das Heft des Handels in die Hand nehmen – kommunale Steuerungsinstrumente für Windenergieprojekte Abspielen

Das Heft des Handels in die Hand nehmen – kommunale Steuerungsinstrumente für Windenergieprojekte

Rolf Pfeifer, endura kommunal; Vortrag im Rahmen des Webinars „Energiewende aktiv – wie Kommunen Windenergieflächen zu ihrem Vorteil nutzen können“ am 2. August 2022

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Windenergie im Wald – Vergabe von Staatswaldflächen Abspielen

Windenergie im Wald – Vergabe von Staatswaldflächen

Justus Hillebrecht, HessenForst; Vortrag im Rahmen des Webinars „Energiewende aktiv – wie Kommunen Windenergieflächen zu ihrem Vorteil nutzen können“ am 2. August 2022

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Solar: Abwägung in der kommunalen Bauleitplanung

Wer eine Solaranlage auf einer Freifläche plant, muss die baurechtliche Zulässigkeit der Anlage prüfen. Parallel ist zu klären, welche Vergütungs- und Vermarktungsoptionen für den Strom in Frage kommen. Mehr zum Thema Wirtschaftlichkeit

Die Rolle der Kommune: Bauleitplanung sorgt für koordinierten Zubau

Im Gegensatz zur Windenergie ist Solarenergie im Außenbereich nicht privilegiert nach §35 BauGB. Freiflächensolaranlagen sind nur innerhalb eines Bebauungsplans zulässig (siehe §30 BauGB). Die Kommune kann Freiflächensolaranlagen über Bebauungspläne ermöglichen, muss dies aber nicht. Sie hat die volle Planungshoheit. Mehr zum Thema Rechtliche Grundlagen

In der Regel werden vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt, da zumeist Projektierer mit einem konkreten Projektplan an die Kommune herantreten. Dies eröffnet der Kommune Möglichkeiten, mit dem Projektierer bestimmte Gestaltungs- oder Umsetzungsvorgaben zu vereinbaren sowie Planungskosten dem Projektierer in Rechnung zu stellen. Grundsätzlich ist die Kommune gut beraten, wenn sie in Abstimmungsgespräche mit dem Projektierer, mit Flächeneigentümern oder Pächtern, ggf. mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Akteuren aus dem Bereich Naturschutz tritt.

Abwägung

Über den Bebauungsplan können verschiedene Vorgaben zu Art und Umfang der Nutzung der Fläche gemacht werden, wie etwa das Maß der baulichen Nutzung. Damit können zum Beispiel die Höhe der baulichen Anlagen oder die Neigung der Module konkretisiert werden. Darüber hinaus können bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen weitere Festsetzungen erfolgen, zum Beispiel Vorgaben zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft, Vorgaben zur Passierbarkeit der Einzäunung für kleine Säugetiere oder das Verbot von Pestiziden. Mit Hilfe des Bebauungsplans kann die Kommune also eine Vielzahl von Aspekten regeln. Sie sollte aber bei jedem Vorhaben prüfen, welche Art von Festsetzungen im Sinne der Gesamt-Verträglichkeit erforderlich sind.

Infopapiere Freiflächensolaranlagen

Information kompakt

In Hessen sind Freiflächensolaranlagen eine unverzichtbare Ergänzung zum PV-Ausbau auf Dächern, Konversionsflächen und versiegelten Flächen. Eine Reihe von Online-Seminaren und daraus entstandenen Kurzinformationen bieten Informationen rund um Freiflächenphotovoltaik in Hessen.

Folgende Kurzinformationen zu Freiflächensolaranlagen in Hessen sind bereits erschienen:

Aufzeichnungen Online-Seminare Freiflächen-PV
FF-PV Online Seminar 1: Benachteiligte Flächen Abspielen

FF-PV Online Seminar 1: Benachteiligte Flächen

Das Online-Seminar gibt praxisorientierte Informationen zur Freiflächensolaranlagenverordnung in Hessen, zur Planung von Projekten aus Sicht eines Projektierers und zur Vorgehensweise bei der Bauleitplanung in einer hessischen Kommune.

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

FF-PV Online Seminar 2: Naturschutz Abspielen

FF-PV Online Seminar 2: Naturschutz

Im Online-Seminar beleuchten Expertinnen und Experten aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, einer Kommune und eines Projektierers das Thema Freiflächen-PV und Naturschutz aus ihren verschiedenen Perspektiven.

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

FF-PV Online Seminar 3: Landwirtschaft Abspielen

FF-PV Online Seminar 3: Landwirtschaft

Im Onlineseminar berichten Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Regionalplanung, der Forschung und der Praxis über das Thema Freiflächen-PV und Landwirtschaft aus ihren verschiedenen Perspektiven.

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Kriterienkatalog und Projektentwickler Auswahlverfahren 

Mit der Auswahl eines aus ihrer Sicht geeigneten Projektentwicklers können Kommunen Einfluss auf die Energieanlagenplanung nehmen, auch wenn sie sich darüber hinaus nicht in der Projektentwicklung oder als Parkbetreiberin engagieren wollen. Für die Bürgerinnen und Bürger sind häufig die Anzahl und räumliche Lage von Windenergieanlagen oder Position eines Solarparks ein wichtiges Anliegen, und die Abstände zu Wohnsiedlungen, die sich daraus ergeben. Auch die Einbindung örtlicher Energiegenossenschaften oder Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürgers ind vielen Kommunen wichtig. Diese Aspekte können sie bei der Auswahl eines Projektentwicklers gezielt abfragen.

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Vergaberecht oder nicht? Was bei kommunalen Flächen zu beachten ist

Bei der Auswahl eines Projektierers ist in der Regel keine förmliche Ausschreibung nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) / Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) oder Unterschwellenverordnung notwendig. Ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren und eine entsprechende Dokumentation dieses gesamten Prozesses kann ausreichend sein. Ein formelles Ausschreibungsverfahren wäre nur etwa in dem Fall notwendig, wenn die Kommune mit der Ausschreibung eine konkrete Bauverpflichtung eingehen würde.

VortragVergabe oder nicht? Was es bei kommunalen Windenergieflächen zu beachten gilt
Expertin: Dr. Annette Rosenkötter, FPS Law

Projektierer-Auswahlverfahren und Kriterien: Geeignete Partner-Unternehmen finden

Ein systematisches Auswahlverfahren schafft Orientierung für die politischen Gremien, die letztlich über die Verpachtung von Gemeindeflächen für zum Beispiel das Windenergieprojekt entscheiden müssen. Das Auswahlverfahren schafft eine Wettbewerbssituation. Der strukturierte Prozess ermöglicht es, sowohl die wirtschaftliche Attraktivität der eingehenden Angebote zu vergleichen, als auch die Kompetenz und Erfahrung der anbietenden Unternehmen einzuordnen sowie ihre Bereitschaft, auf spezielle Belange der Kommune und ihrer Bürgerinnen und Bürger einzugehen.

VortragDie Suche nach dem richtigen Partner - Projektentwickler-Auswahlverfahren bei Windenergieprojekten
Experte: Rolf Pfeifer, endura kommunal

Interview zu Projektierer-Auswahlverfahren und Windpark-Kriterien mit Bürgerbeteiligung am Beispiel Groß-Umstadt

Der Energiebeauftrage der Stadt Groß-Umstadt Siegfried Freihaut schildert im Gespräch mit der LEA Hessen das Projektierer-Auswahlverfahren, bei dem sich auch die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen konnten. Ergebnis des Beteiligungsprozesses war ein Kriterienkatalog, den die Stadt dann bei der Projektierer-Auswahl angewendet hat.

Der Kriterienkatalog Groß-Umstadt ist als Beispiel oder Impuls für andere kommunale Auswahlprozesse hier abrufbar.

 

Weitere Quellen

Zu Fragen des Vergaberechts und Auswahlverfahren siehe auch den Leitfaden der FA Wind "Die Bereitstellung kommunaler Flächen für die Windenergienutzung" 

Vorträge zum Projektierer-Auswahlverfahren
Vergabe oder nicht? Was es bei kommunalen Windenergieflächen zu beachten gilt Abspielen

Vergabe oder nicht? Was es bei kommunalen Windenergieflächen zu beachten gilt

Dr. Annette Rosenkötter, FPS Law; Vortrag im Rahmen des Webinars „Energiewende aktiv – wie Kommunen Windenergieflächen zu ihrem Vorteil nutzen können“ am 2. August 2022

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Bürgerbeteiligung für Windpark-Kriterien? Groß-Umstadt zeigt wie es geht! Abspielen

Bürgerbeteiligung für Windpark-Kriterien? Groß-Umstadt zeigt wie es geht!

Der Energiebeauftrage Siegfried Freihaut schildert im Gespräch mit der LEA Hessen das Projektierer-Auswahlverfahren. Er stellt unter anderem den Kriterienkatalog zur Projektierer-Auswahl von Groß-Umstadt vor.

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Die Suche nach dem richtigen Partner - Projektentwickler-Auswahlverfahren bei Windenergieprojekten Abspielen

Die Suche nach dem richtigen Partner - Projektentwickler-Auswahlverfahren bei Windenergieprojekten

Rolf Pfeifer, endura kommunal; Vortrag im Rahmen des Webinars „Energiewende aktiv – wie Kommunen Windenergieflächen zu ihrem Vorteil nutzen können“ am 2. August 2022

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

 Wind: Überblick zum möglichen Projektablauf

Der Gesamtprozess: Von der Grundsatzentscheidung bis zur Inbetriebnahme eines Windparks

Bis ein Windpark Strom erzeugt, können ab Beginn der Planung fünf bis sechs Jahre vergehen. Die meiste Zeit nimmt dabei die Vorbereitung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens ein: Zum Beispiel artenschutzfachliche Kartierungen für die notwendigen Gutachten. Moderne Windenergieanlagen müssen von den zuständigen Regierungspräsidien nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden. Daran schließt sich die mehrmonatige Ausschreibungs- und Finanzierungsphase an. Nach etwa einjähriger Bauzeit steht ein fertiger Windpark dann für etwa 20 bis 30 Jahre Energiegewinnung bereit.

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Rechtliches: Verträge

Projektbeteiligte bei Windenergie- und Photovoltaik-Projekten können etwa Kommunen, Stadtwerke, Energiegenossenschaften, Unternehmen oder private Flächeneigentümer sein. Abmachungen zwischen den Parteien werden in Verträgen festgehalten. Bei Vertragsgestaltungen ist der Einzelfall zu beachten, und eine juristische Beratung ist fast immer zu empfehlen.

Beteiligte und Vertragsmodelle

Bei der Vertragsgestaltung für das Flächenpooling ist der Einzelfall zu beachten, und eine juristische Beratung ist fast immer zu empfehlen. Wenn die Kommune nicht selbst die Projektentwicklerin ist, wird ein Kooperationsvertrag zwischen der Kommune und dem Projektentwickler geschlossen. Zwischen dem Projektentwickler und den Eigentümerinnen und Eigentümern werden in der Regel einzelne Pachtverträge geschlossen. Die Pachtgemeinschaft tritt in eine schuldrechtliche Vereinbarung. Diese Pachtgemeinschaft und die Vertragsgestaltung können von der Kommune koordiniert werden.

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Ansprechpersonen

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Bürgerforum Energiewende Hessen

Christopher Lüning
Telefon: +49 611 95017-8678            
Anna Forke
Telefon: +49 611 95017-8419


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