Planung und Genehmigung

Wo dürfen Solar- und Windenergie-Anlagen errichtet werden? Müssen sie genehmigt werden? Was sollten Kommunen wissen?

 © pexels/AmmaSvets

Planung und Genehmigung

Wo darf gebaut werden?

Die rechtlichen Voraussetzungen, um Energie aus Wind oder der Sonne zu nutzen, sind sehr unterschiedlich. Windenergieanlagen sind in Hessen überall in den dafür ausgewiesenen Flächen möglich. Die modernen Anlagen müssen trotzdem (immissionsschutzrechtlich) genehmigt werden. Dies ist in Hessen Aufgabe der Regierungspräsidien.

Im Gegensatz zur Windenergie ist Solarenergie im Außenbereich nicht privilegiert (§35 BauGB). Freiflächensolaranlagen sind nur innerhalb eines Bebauungsplans zulässig (siehe §30 BauGB). Die Kommune kann Freiflächensolaranlagen über Bebauungspläne ermöglichen, muss dies aber nicht. Sie hat die volle Planungshoheit. 

Grundlagen Windenergie

Hessen will zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie reservieren. Zu diesem Zweck wurden in den Regionalplänen  – nach vorher definierten Kriterien – sogenannte Windvorranggebiete festgelegt. Dort haben Windenergieanlagen zwar Vorrang, müssen aber trotzdem den normalen Genehmigungsprozess durchlaufen. 

Vorranggebiete Windenergie 

In Hessen haben die  Regierungspräsidien Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen, die von den Regionalversammlungen beschlossen wurden. Für die drei hessischen Regierungsbezirke wurden in regionalplanerischen Prüfverfahren systematisch und flächendeckend Flächen identifiziert, die für Windenergie geeignet sind.
Dabei wurden neben den Windpotenzialen Fragestellungen aus Umwelt-, Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Flugsicherung und Denkmalschutz erörtert und berücksichtigt.
 
Mit der Ausweisung als Vorranggebiet ist auf diesen Flächen der Bau von Windenergieanlagen nun grundsätzlich möglich. Die konkreten Bauvorhaben bedürfen aber zusätzlich noch einer detaillierteren Prüfung und Genehmigung nach In Nord und Mittelhessen sind die Vorranggebiete schon seit längerem festgelegt und umfassen dort 2,0 beziehungsweise 2,2 Prozent der Fläche des jeweiligen Regierungsbezirks. Für Südhessen kommen weitere 1,5 Prozent hinzu. Das ergibt insgesamt 1,9 Prozent der Fläche Hessens.

Neu: Seit 2024 könnnen Kommunen in Hessen per Bauleitplanung über die Vorranggebiete hinaus Flächen für Windenergie festlegen. 
 

Wind: Überblick zum möglichen Projektablauf

Der Gesamtprozess: Von der Grundsatzentscheidung bis zur Inbetriebnahme eines Windparks

Bis ein Windpark Strom erzeugt, können ab Beginn der Planung fünf bis sechs Jahre vergehen. Die meiste Zeit nimmt dabei die Vorbereitung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens ein: Zum Beispiel artenschutzfachliche Kartierungen für die notwendigen Gutachten. Moderne Windenergieanlagen müssen von den zuständigen Regierungspräsidien nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden. Daran schließt sich die mehrmonatige Ausschreibungs- und Finanzierungsphase an. Nach etwa einjähriger Bauzeit steht ein fertiger Windpark dann für etwa 20 bis 30 Jahre Energiegewinnung bereit.

Bild
Erklärfilme Windenergie
Der Regionalplanungsprozess zum Ausbau der Windenergie in Hessen Abspielen

Der Regionalplanungsprozess zum Ausbau der Windenergie in Hessen

Die LEA erklärt, wie in Hessen Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen werden.

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Hessen Abspielen

Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Hessen

Die LEA erklärt, wie in Hessen Windenergieanlagen beantragt und geprüft werden.

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Blick in andere Bundesländer

Rheinland-Pfalz

Die Borschüre "Windenergie und Kommunen - Leitfaden für die kommunale Praxis" gibt einen umfassenden Überblick zum Thema Windenergieausbau in Kommunen. Neben rechtlichen Grundlagen wird auch ein Überblick zu Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungsmodellen gegeben. Mehr dazu auch unter Finanzielle Beteiligung in dieser Toolbox.

Grundlagen Solarenergie

Wer eine Solaranlage auf einer Freifläche plant, muss die baurechtliche Zulässigkeit der Anlage prüfen. Parallel ist zu klären, welche Vergütungs- und Vermarktungsoptionen für den Strom in Frage kommen. Mehr zu den Themen kommunale Flächensteuerung und finanzielle Beteiligung und Wirtschaftlichkeit

Planung von Freiflächensolaranlagen: Baurechtliche Zulässigkeit klären

A) Anhand der Festlegungen im jeweiligen Regionalplan ist zu prüfen, ob eine Freiflächensolaranlage Konflikte mit Zielen der Raumordnung auslöst. Beispielsweise sind Freiflächensolaranlagen in Vorranggebieten für die Landwirtschaft häufig nicht mit den Zielen der Regionalplanung vereinbar. Im Falle eines Zielkonflikts besteht die Möglichkeit, ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen. Dieses muss von der Gemeinde beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden. Die Entscheidung obliegt der Regionalversammlung. Dann kann – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Anlage beispielsweise auch innerhalb solcher Vorranggebiete geplant werden.

Die Einstufung einer Fläche als "landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet" ist für die Beurteilung der planerischen bzw. baurechtlichen Zulässigkeit nicht entscheidend. Sie ist jedoch, wie oben dargelegt, für die Frage der Vergütungsmöglichkeiten von Bedeutung. In jedem Fall wird empfohlen, mit dem zuständigen Regierungspräsidium vorab die raumordnerische Zulässigkeit abzuklären.

B) Wenn die Fläche aus Sicht der Regionalplanung für Photovoltaik genutzt werden kann, so kann die Kommune, auf deren Fläche die Anlage gebaut werden soll, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellen. Dieser Bebauungsplan ist erforderlich, um im Außenbereich Baurecht zu schaffen. Im letzten Schritt ist eine Baugenehmigung zu beantragen. Wenn die Prüfung der unteren Bauaufsichtsbehörde ergibt, dass die geplante Anlage den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, so kann die Baugenehmigung erteilt werden.

Freiflächensolaranlagen können bis zu einer Höhe von 3 Meter verfahrensfrei, d.h. ohne Baugenehmigung, errichtet werden (Anlage zu § 63 Hessische Bauordnung (HBO) Abschnitt I Nr. 3.9.2), sofern die Gemeinde über das beabsichtigte Verfahren vorher informiert wird und nicht schriftlich widerspricht. Weiterhin bedürfen Freiflächensolaranlagen nach § 64 HBO keiner Baugenehmigung, wenn sie im Geltungsbereich eines B-Plans liegen und keiner Ausnahme, Befreiung oder Abweichung bedürfen, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.

Photovoltaik-Erklärfilme
Erklärfilm: Solaranlagen auf Gebäuden Abspielen

Erklärfilm: Solaranlagen auf Gebäuden

Solaranlagen auf Gebäuden leisten einen wichtigen Beitrag für die Energiewende. Und sie bieten viele Vorteile: saubere, bezahlbare Energie, sichere Erträge und zukunftssichere Investitionen. Der Erklärfilm zeigt den Weg zur eigenen Solaranlage auf: von den ersten Planungen über Themen der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung bis hin zur Auftragsvergabe, den Pflichtmeldungen sowie der Inbetriebnahme.

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Erklärfilm: Freiflächen-Photovoltaik Abspielen

Erklärfilm: Freiflächen-Photovoltaik

Für die Energiewende braucht es neben Solaranlagen auf dem Dach auch sogenannte „Solarparks“, in der Fachsprache Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen genannt. Diese haben den großen Vorteil, dass der Strom sehr kostengünstig erzeugt wird. Im Erklärfilm werden wichtige Fakten und Rahmenbedingungen zur Finanzierung, Naturschutz und baurechtlichen Umsetzung eines Solarparks für Kommunen und Interessierte erläutert.

© LEA LandesEnergieAgentur Hessen

Blick in andere Bundesländer

Bayern

Der Leitfaden zu"Agri-Photovoltaik" des Technologie- und Förderzentrum (TFZ) Bayern behandelt die Technologie, die als möglicher Lösungsansatz für die zunehmende Flächenkonkurrenz in der Landwirtschaft betrachtet wird. Der Leitfaden gibt einen Überblick von Planung bis Genehmigung von Agri-PV-Anlagen und erläutert welche Personen, Behörden und Unternehmen in die jeweiligen Schritte in Bayern involviert sind. Es gibt auch ein "Erklärvideo auf YouTube"

Ansprechpersonen

Ihr Kontakt zu uns

Bürgerforum Energiewende Hessen

Christopher Lüning
Telefon: +49 611 95017-8678            
Anna Forke
Telefon: +49 611 95017-8419


E-Mail: buergerforum@lea-hessen.de 

Mainzer Straße 118, 65189 Wiesbaden
www.buergerforum-energiewende-hessen.de