Bürgerforum Energiewende Hessen im RP Darmstadt

Das Bürgerforum in Südhessen
(Regierungspräsidium Darmstadt)

Das Bürgerforum unterstützt Städte und Gemeinden in Südhessen bei Themen zu erneuerbaren Energien. Neben Fragen zur Windenergie sind auch die verschiedenen PV-Nutzungsmöglichkeiten relevant.

Bürgerforum Energiewende Hessen

Info-Veranstaltung zu Windenergieplanungen in Steinau an der Straße am 30.11.2022

Am Mittwoch, den 30. November 2022 um 19 Uhr lud die Stadt Steinau alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Steinau in das Rathaus (Markthalle) ein, um sich frühzeitig zum Thema Windenergie westlich von Seidenroth zu informieren. Bei der Vorbereitung und Durchführung wurde die Stadt vom Landesprogramm Bürgerforum Energiewende Hessen unterstützt.

Auf dem Windvorranggebiet 3-309, im Wald zwischen Alsberg und Seidenroth (Steinau), hat die Firma RES Deutschland GmbH Untersuchungen für einen Windpark begonnen. Die Flächen gehören zu einem großen Teil dem Landesbetrieb HessenForst.

Herr Schmidt-Marx von RES Deutschland, hat das Projekt und den derzeitigen Planungsstand vorgestellt. Darüber hinaus konnten die Teilnehmenden Fragen an RES, HessenForst, das Regierungspräsidium Darmstadt, die LandesEnergieAgentur sowie an Bürgermeister Zimmermann und Ortsvorsteher Spielmann richten.

Die Präsentationsfolien können Sie hier abrufen: Folien Planung RES [PDF 15 MB]

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung wird für die nächsten zwei Monate auf der Webseite der Stadt Steinau bereitgestellt.

Folgende Fragen zu dem Projekt sind ebenfalls gestellt worden, die hier unter Zuarbeit von HessenForst und RES beantwortet werden

Im Zuge der Informationsveranstaltung in Steinau wurde der Flächenbedarf eines Windrades im Wald diskutiert. Hierzu ist folgende ergänzende Information hilfreich:

Die Fachagentur Windenergie, welche sich speziell den Fragestellungen zu Windenergie im Wald gewidmet hat, schreibt hierzu: Bezüglich des Flächenbedarfes ist zwischen „dauerhaften Waldumnutzung“ (diese Flächen müssen dauerhaft frei bleiben von Bäumen, da hier das Windrad steht + Servicefläche, die gebraucht wird, wenn Reparaturen durchgeführt werden müssen) und temporärer Waldumnutzung (diese Flächen werden nur während der Arbeits- und Montagezeit für das Windrad benötigt) zu unterscheiden.

Für die dauerhaft genutzten Waldflächen muss ein Ausgleich erfolgen, der mindestens 1:1 der beanspruchten Fläche entspricht. Oder es wird ein finanzieller Beitrag zum ökologischen Waldumbau geleistet. Auf den Flächen der temporären Waldumnutzung müssen nach Abschluss der Arbeiten wieder Bäume gepflanzt werden.

Im Rahmen der Eingriffsregelung nach Naturschutzrecht sind weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Arten- und Strukturvielfalt im Wald notwendig.

Nach Fachagentur Windenergie werden im Durchschnitt derzeit ca. 0,46 ha Waldfläche pro Windenergieanlage dauerhaft freigehalten (Spannbreite der Werte bewegt sich von 0,04 ha bis 1,28 ha pro Windenergieanlage (WEA)). Hinzukommen 0,43 ha (Durchschnitt) für die temporäre Waldumnutzung.

Die hier vorgesehenen Anlagen der 6- 7 MW Klasse werden mehr dauerhaft freizuhalte Fläche benötigen als der rechnerische Durchschnittswert der bestehenden Windenergieanlagen in Deutschland. Bei diesem Projekt ist von bis zu 1 ha pro Windenergieanlage auszugehen.

Ausführliche Informationen finden sich in den entsprechenden Unterlagen der Fachagentur Wind:

Entwicklung der Windenergie im Wald Entwicklung der Windenergie im Wald - 7. Auflage (2022) (fachagentur-windenergie.de)

Diese tatsächlich in Anspruch genommene Fläche ist nicht zu verwechseln mit den Abständen, die die WEA untereinander benötigen, und den entsprechend ausgewiesenen Wind-Vorranggebieten.

Warum werden für dieses Projekt Flächen im Wald von HessenForst für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt?

Antwort:  Um die energiepolitischen Ziele des Landes zu erreichen wurden knapp 2 % der Landesfläche, für die Nutzung durch Windenergie, ausgewiesen. Der Landesbetrieb HessenForst unterstützt die energiepolitischen Ziele und stellt Staatswaldflächen, innerhalb der Vorranggebiete für Windenergie, für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung.

Wie hoch sind die Pachteinnahmen für HessenForst?

Antwort:  Die Pachtpreise sind Gegenstand privatrechtlicher Verträge, über die beide Parteien Stillschweigen vereinbart haben. Im jeweils aktuellen Nachhaltigkeitsbericht auf der Homepage von HessenForst finden Sie Angaben zum Geschäftsfeld Windenergie.

Nach welchen Gesichtspunkten erlaubt HessenForst die Befahrung des Waldes durch entsprechende Gutachter bei diesem Projekt?

Antwort:  HessenForst unterstützt, was im Rahmen einer hoheitlichen Maßnahme oder der Vorbereitung einer Maßnahme dient. In diesem Fall die Befahrung von Gutachtern auf Wegen des Staatswaldes. Die RES Deutschland GmbH hat bereits den Zuschlag von HessenForst zur Projektierung des Windparkprojektes erhalten. RES Deutschland hat Firmen beauftragt, die notwendigen avifaunistischen Untersuchungen / Gutachten zu erstellen. Hierzu hat HessenForst die notwenigen Wegeerlaubnisse ausgesprochen.
Das freie Betretungsrecht des Waldes, zum Zwecke der Erholung, nach § 15 HWaldG bleibt hierbei unberührt.

Wie wird der Rückbau der Windenergieanlagen (WEA) sichergestellt?

Antwort:  Für den Rückbau ist der Betreiber verantwortlich. Regelungen zum Rückbau der Anlage und zur Hinterlegung der Sicherheitsleistung sind im Genehmigungsbescheid festgeschrieben. In Hessen wird vom Anlagenbetreiber eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage gefordert und zur Absicherung der Rückbauverpflichtung die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (z.B. Bürgschaft) bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Geregelt wird dieses Vorgehen in einem gemeinsamen Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Umsetzung der bauplanungsrechtlichen Anforderungen zur Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im Außenbereich).

Wie stark werden die Eingriffe pro Jahr für Wartung der Zufahrten (auch Winterdienste und Verkehrssicherungspflicht) sein?

Antwort:  Da es sich hier hauptsächlich um Waldwege handelt, denen keine erhöhte Verkehrssicherung obliegt, muss eine regelmäßige Verkehrssicherung hinsichtlich waldtypischer Gefahren nicht stattfinden. In der Regel findet alle zwei bis drei Jahre eine Wegeunterhaltung und etwa alle sechs Jahre eine Wegeinstandsetzung statt. Das Land übernimmt grundsätzlich keinen Winterdienst. Sollten Service Fahrzeuge von RES einen Winterdienst benötigen, ist dieser durch RES zu organisieren.

Können unter der Hochspannungsleitung von Ahl nach Steinau PV-Anlagen gebaut werden und dafür auf die Windenergieanlagen verzichtet werden?

Antwort:  Die Etablierung von PV-Anlagen unter einer Hochspannungsleitung ist auf Grund der Gefahr von Eisfall, welcher die PV-Anlage stark beschädigen kann, hier nicht möglich. Wo jedoch möglich, stellt HessenForst auch Flächen für die Etablierung von PV-Anlagen zur Verfügung. Erfolgreiche Projekte gibt es bereits auf Konversionsflächen im Staatswald. Des Weiteren sind Verträge oder Projekte in Vorbereitung.

Wieso reicht es aus, dass ein Warnschild vor Eisabwurf warnt? Und nicht um das Windrad eine Absperrung erfolgt, wie es auch bei Waldarbeiten passiert

Antwort:  Vorbemerkung zu den Begrifflichkeiten: „Eiswurf“ würde entstehen, wenn eine vereiste Windenergieanlage Eis im laufenden Betrieb von sich schleudert. Dies ist durch entsprechende Schutzvorkehrungen immer auszuschließen, indem die Anlagen bei Entstehung von Eisansatz abzuschalten sind und nur ohne Eisansatz wieder anlaufen dürfen. Eis, das von einer abgeschalteten Windenergieanlage herunterfällt, wird hingegen „Eisfall“ genannt. Dieser kann auch von anderen hohen Objekten wie Hochhäusern oder Bäumen geschehen.
Grundsätzlich wird bei der Verkehrssicherung zwischen „waldtypischen Gefahren“ und „atypischen Gefahren“ unterschieden: Waldtypische Gefahren sind Zustände, die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes unter Beachtung der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben.
Atypische Gefahren sind nicht durch die Natur oder die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebene Zustände.
Jeder, der nach § 15 HWaldG den Wald betritt, muss mit waldtypischen Gefahren rechnen, was im Klartext bedeutet, dass für waldtypische Gefahren im Wald (Waldwege, Wanderwege) keine Verkehrssicherungspflicht besteht (es steht somit kein Warnschild dafür, dass z. B. der Boden uneben ist, Wurzeln hineinragen oder Äste herunterfallen).
Eine Verkehrssicherungspflicht besteht jedoch für atypische Gefahren (in diesem Fall durch möglichen Eisfall von den Windrädern). Die Hinweisschilder weisen auf diese atypische Gefahr im Wald hin.
Für die Windenergie- und Nebenanlagen obliegt die Verkehrssicherung der Betreibergesellschaft.
Die Betreibergesellschaft ist auch während der Bau- und Abbauphase für sämtliche dafür benutzten Wege für die Verkehrssicherung verantwortlich. Das Aufstellen der Warnschilder erfolgt durch den Betreiber in Absprache mit HessenForst nach den Vorgaben der Bauaufsichtsbehörde.
Der Vergleich zu abgesperrten Waldwegen bei Waldarbeiten (z. B. Baumfällungen) passt nicht, da hier unmittelbare Gefahr durch umfallende Bäume, rangierende Forstfahrzeuge oder weitere abbrechende Äste etc. besteht. Solange die Fäll-, Rücke- und Aufräumarbeiten laufen, werden (wenn notwendig) Wege gesperrt, um die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.

Was unternimmt HessenForst, um den Spessartwald zu schützen?

Antwort:  Der Schutz der Wälder ist in unserem eigenen Interesse und zeigt sich in der Bewirtschaftung, nach den Vorgaben der "guten fachlichen Praxis". Dabei setzten wir bereits seit vielen Jahren auf die Etablierung von heimischen, standortangepassten Baumarten mit dem Ziel, strukturreiche Laubmischbestände zu gestalten. HessenForst steht bei der Planung der Windenergieanlagen in engem Kontakt mit den Planungsbüros. So sollen besonders schützenswerte oder stabile Waldbestände (z. B. intakte, ältere Mischwälder) nicht zur Planung frei gegeben werden. Es werden vorrangig Kalamitätsflächen (großflächig geschädigter Wald durch z. B. Borkenkäfer oder auch Sturmschäden) sowie durchbrochene oder instabile, wenig angepasste Bestände beplant. Grundsätzlich haben die Schadflächen bei der Betrachtung Vorrang. 

Wo werden die notwendigen Ausgleichsflächen liegen? Der Wunsch besteht, dass diese möglichst in der Nähe der betroffenen Ortschaften erfolgt.

Antwort:  HessenForst drängt darauf, dass nach dem Prinzip der Eingriffsminimierung vorgegangen wird. Die Festlegung, wo und in welcher Art die Ersatzmaßnahmen erfolgen sollen, wird im Genehmigungsverfahren durch das Regierungspräsidium Darmstadt festgelegt. HessenForst, in diesem Fall das Forstamt Schlüchtern, ist sehr daran gelegen, dass die Kompensationsmaßnahmen möglichst vor Ort durchzuführen sind

Wo werden für dieses Projekt die notwendigen „Logistikflächen“ (Zwischenlagerung von Bauteilen wie Flügel und Turmteilen) liegen?

Antwort:  Wo diese Flächen bei diesem Projekt konkret sein werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt (Dezember 2022) noch nicht fest.  Nach dem Prinzip der Eingriffsminimierung wird die Planung unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur, sowie anhand bestehender Störungsflächen erfolgen.

Wo werden die Kabeltrasse und notwendige Transportwege zu den Windenergieanlagen verlaufen?

Antwort:  Zum jetzigen Zeitpunkt (Dezember 2022) kann hierzu noch keine belastbare Aussage getroffen werden. Nach dem Prinzip der Eingriffsminimierung erfolgt die gesamte Planung. Auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur, sowie anhand bestehender Störungsflächen. Für die Zuwegung sind verschiedene Varianten denkbar, vergleiche hierzu Präsentationsfolien von RES auf S. 27.